Am 9. Febru­ar 2020 wer­den wir über die Erwei­te­rung der Ras­sis­mus-Straf­norm abstim­men. Ich wer­de Ihnen dazu in den nächs­ten Wochen immer wie­der ein­mal einen Text von Caro­lin Emcke vor­le­gen. Einen Text, der im enge­ren Sin­ne oder im wei­te­ren Sin­ne mit die­ser Straf­norm zu tun hat.

Caro­lin Emcke (* 18. August 1967 in Mül­heim an der Ruhr) ist eine deut­sche Autorin und Publi­zis­tin. Im Jahr 2016 wur­de sie mit dem Frie­dens­preis des Deut­schen Buch­han­dels aus­ge­zeich­net. Caro­lin Emcke lebt in Ber­lin und ist mit Sil­via Fehr­mann liiert.

Der Text zum Thema:

»Nun, ich hal­te es für kei­nen zivi­li­sa­to­ri­schen Zugewinn,
wenn unge­bremst gebrüllt, belei­digt und ver­letzt wer­den darf. Ich hal­te es für kei­nen Fort­schritt, wenn jede innere
Schä­big­keit nach aus­sen gekehrt wer­den darf, weil angeb­lich neu­er­dings die­ser Exhi­bi­tio­nis­mus des Res­sen­ti­ments von öffent­li­cher oder gar poli­ti­scher Rele­vanz sein soll.
Wie vie­le ande­re will ich mich nicht dar­an gewöhnen.
Ich will die neue Lust am unge­hemm­ten Has­sen nicht nor­ma­li­siert sehen. Weder hier noch in Euro­pa noch anderswo.«*

Die Ras­sis­mus-Straf­norm beinhal­te­te bis jetzt die Dis­kri­mi­nie­rung von Ras­se, Eth­nie und Reli­gi­on. Neu dazu kommt nun auch die sexu­el­le Ori­en­tie­rung. Den Text der Ras­sis­mus-Straf­norm bekom­men Sie hier.
Wie es zur Ras­sis­mus-Straf­norm kam, kön­nen Sie hier nach­le­sen.

Gegen die­se Erwei­te­rung um die sexu­el­le Ori­en­tie­rung haben die EDU und die SVP das Refe­ren­dum ergrif­fen, sie spre­chen von einem Zensurgesetz.

Dazu Alt­stän­de­rat Clau­de Janiak:
Die Mei­nungs­äus­se­rungs­frei­heit wer­de mit die­ser Ände­rung der Straf­norm nicht ein­ge­schränkt, beton­te Clau­de Jani­ak: »Der Stamm­tisch ist nicht in Gefahr. Sie dür­fen wei­ter­hin, wenn Sie es wol­len, gute Wit­ze erzäh­len, auch über Schwu­le. Es gebe gute Wit­ze, über die man lachen kön­ne«, so Jani­ak. »Aber man darf nicht Hass säen. Auf­ru­fe zu Hass und Her­ab­wür­di­gung bestimm­ter Bevöl­ke­rungs­grup­pen haben mit Mei­nungs­äus­se­rung nichts zu tun.«
Da die glei­chen Äus­se­run­gen zur ein­ge­schränk­ten Mei­nungs­äus­se­rungs­frei­heit immer wie­der vor­ge­bracht wur­den, sah sich die Eid­ge­nös­si­sche Kom­mis­si­on gegen Ras­sis­mus ver­pflich­tet zu umschrei­ben, was man noch sagen darf: Näm­lich fast alles!

*Der Text von Caro­lin Emcke stammt aus aus ihrem Buch »Gegen den Hass«, S. Fischer Ver­lag, 2016, Fr. 17.50

Soll­ten Sie sich über Gegen­ar­gu­men­te kun­dig machen wol­len, kön­nen Sie die Mei­nung der Initi­an­ten unter den Links EDU und SVP wei­ter oben ankli­cken. Oder Sie kön­nen das Ela­bo­rat von Bischof Mari­an Ele­gan­ti anklicken.

Alle Arti­kel zur Erwei­te­rung der Ras­sis­mus-Straf­norm fin­den Sie hier.

 

Und das Schluss­wort von Jür­gen Werner:

Wenn die libe­ra­le, offe­ne Gesellschaft
sich ver­tei­di­gen will, dann kann sie das nur,
indem sie libe­ral und offen bleibt.

 

 

 

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