Am 9. Februar 2020 werden wir über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm abstimmen. Ich werde Ihnen dazu in den nächsten Wochen immer wieder einmal einen Text von Carolin Emcke vorlegen. Einen Text, der im engeren Sinne oder im weiteren Sinne mit dieser Strafnorm zu tun hat.
Carolin Emcke (* 18. August 1967 in Mülheim an der Ruhr) ist eine deutsche Autorin und Publizistin. Im Jahr 2016 wurde sie mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet. Carolin Emcke lebt in Berlin und ist mit Silvia Fehrmann liiert.
Der Text zum Thema:
»Nun, ich halte es für keinen zivilisatorischen Zugewinn,
wenn ungebremst gebrüllt, beleidigt und verletzt werden darf. Ich halte es für keinen Fortschritt, wenn jede innere
Schäbigkeit nach aussen gekehrt werden darf, weil angeblich neuerdings dieser Exhibitionismus des Ressentiments von öffentlicher oder gar politischer Relevanz sein soll.
Wie viele andere will ich mich nicht daran gewöhnen.
Ich will die neue Lust am ungehemmten Hassen nicht normalisiert sehen. Weder hier noch in Europa noch anderswo.«*
Die Rassismus-Strafnorm beinhaltete bis jetzt die Diskriminierung von Rasse, Ethnie und Religion. Neu dazu kommt nun auch die sexuelle Orientierung. Den Text der Rassismus-Strafnorm bekommen Sie hier.
Wie es zur Rassismus-Strafnorm kam, können Sie hier nachlesen.
Gegen diese Erweiterung um die sexuelle Orientierung haben die EDU und die SVP das Referendum ergriffen, sie sprechen von einem Zensurgesetz.
Dazu Altständerat Claude Janiak:
Die Meinungsäusserungsfreiheit werde mit dieser Änderung der Strafnorm nicht eingeschränkt, betonte Claude Janiak: »Der Stammtisch ist nicht in Gefahr. Sie dürfen weiterhin, wenn Sie es wollen, gute Witze erzählen, auch über Schwule. Es gebe gute Witze, über die man lachen könne«, so Janiak. »Aber man darf nicht Hass säen. Aufrufe zu Hass und Herabwürdigung bestimmter Bevölkerungsgruppen haben mit Meinungsäusserung nichts zu tun.«
Da die gleichen Äusserungen zur eingeschränkten Meinungsäusserungsfreiheit immer wieder vorgebracht wurden, sah sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus verpflichtet zu umschreiben, was man noch sagen darf: Nämlich fast alles!
*Der Text von Carolin Emcke stammt aus aus ihrem Buch »Gegen den Hass«, S. Fischer Verlag, 2016, Fr. 17.50
Sollten Sie sich über Gegenargumente kundig machen wollen, können Sie die Meinung der Initianten unter den Links EDU und SVP weiter oben anklicken. Oder Sie können das Elaborat von Bischof Marian Eleganti anklicken.
Alle Artikel zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm finden Sie hier.
Und das Schlusswort von Jürgen Werner:
Wenn die liberale, offene Gesellschaft
sich verteidigen will, dann kann sie das nur,
indem sie liberal und offen bleibt.
Christoph Meury
Dez 27, 2019
Es ist zur Usanz geworden, dass man immer und überall loswettern kann und gegen jegliche Minderheiten wortreich und ungehobelt zu Felde ziehen darf. Leider eben nicht am Stammtisch. Dort könnte man als engagierter Zeitgenossen zumindest dagegenhalten. Nein, vorallem im Netz und auf den dafür prädestinierten Plattformen. BaZ und bz bieten dafür in ihren Kommentarspalten immer wieder ausgiebig Platz für anonyme und feige Ausfälligkeiten gegen Andersdenkende. Es ist gruslig!
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Die jüngste Einbürgerung, respektive Einbürgerungsverweigerung, in Bubendorf liefert auf den Blog-Plattformen Anschauungsmaterial, wie ein paar versprengte Zeitgenossen demokratische Vorgänge torpedieren, für ihre Interessen vereinnahmen und Versammlungen für ihre Hetze und für Diffamierungen aller Art missbrauchen. Diese Schweiz wünscht man sich beileibe nicht!
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In diesem Sinne ist es klar, dass das Gemeinwesen die Pflicht hat Minderheiten zu schützen. Aktiv zu schützen! Darunter gehört auch die Bekämpfung der offenkundige Schwulenhetze.
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Zur Verbesserung des Umgangs & Klimas könnten gerade die Kirchen Wesentliches dazu beitragen. Ein klares öffentliches Bekenntnis zur Diversität der sexuellen Orientierung wäre dazu ein wichtiger und notwendiger Schritt. Da kann man der Aussage von Claude Janiak nur beipflichten und der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm bei der nächsten Abstimmung am 9. Februar 2020 zustimmen.
hasira
Dez 27, 2019
Apropos Bubendorf:
Da könnte doch die rotmèchige Bubendörfer Nationalrätin mit dem guten Beispiel vorangehen und ihren Dorfkollegen und Dorfkolleginnen sagen, wo Bartli den Most holt …
Franz Büchler
Dez 28, 2019
Einer der besten Leserbriefe, die ich je zu diesem Thema (Nichteinbürgerung in Bubendorf) gesehen habe. Leider weiss ich nicht mehr aus welcher »Zeitung« ich ihn kopiert habe, der vollständige Name der Schreiberin ist mir aber bekannt.
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R. R. vor 6 Std.
E.: Seien wir doch froh und dankbar bekommen wir frisches Blut. Würden wir uns nur auf unsere mittlerweile etwas gebärschwach gewordenen Eidgenossinnen verlassen mit gerade noch 1.43 Kinder pro Frau wären wir in rund 12 Generationen nämlich praktisch ausgestorben! Dann hätten wir maximal noch eine 0.065 Mio Schweiz im Jahre 2291 zum tausendjährigen Bestehen unseres Landes! Um unsere Bevölkerung nur mal stabil zu halten würden wir 2.1 Kinder pro Frau benötigen, haben mit 1.43 aber 32% zuwenig: also 1–0.32=0.68^12 (Generationen)=0.98% der heutigen Eidgenossen von 6.3 Mio könnten also nur noch rund 63’000 das 1000 jährige Bestehen der Eidgenossenschaft feiern (Auslandsschweizer mal vorbehalten — die könnte man dann noch einladen , damit es nicht ein allzutrauriger Anlass würde)