Für alle nicht so schul­na­hen Men­schen plaud­ern wir hier immer wieder aus der Schule …

Der Bun­desrat hat am 16. April 2020, genau einen Monat nach dem Still­standbeschluss, fest­gelegt, wie er die Restrik­tio­nen langsam lock­ern will.
Ab 27. April 2020 dür­fen aus­gewählte Geschäfte unter bes­timmten Bedin­gun­gen wieder öffnen.
Voraus­ge­set­zt wird, dass die Geschäfte, das Verkauf­sper­son­al wie auch die Kundin­nen und Kun­den die Regeln einhalten.
In Erin­nerung bleibt mir der Präsi­dent von Gas­tro­su­isse, Casimir Planz­er. Er ist sauer, weil, wie er sagt, Nagel­stu­dios und Beau­tysa­lons öff­nen dür­fen, Restau­rants aber nicht. Was wiederum Daniel Koch, den Ober­bun­de­sepi­demi­olo­gen zur Aus­sage brachte, dass sich nach dem 13. März, als die Regel nicht mehr als 50 Per­so­n­en im Restau­rant galt, diese sich kaum daran gehal­ten haben.
Nur wenn diese Regeln gut einge­hal­ten werden …

… und die Ansteck­un­gen nicht in die Höhe schnellen, kön­nten dann ab 11. Mai 2020 die Kindergärten und Pri­marschulen wieder öff­nen. Könnten!
Wie sich diese Schuleröff­nun­gen gestal­ten wer­den ist noch nicht bekann. Dazu will sich die Erziehungs­di­rek­torin erst etwa in ein­er Woche vernehmen lassen.

Nun geht also der Not­fall-Fer­nun­ter­richt bis min­desten am 8. Mai 2020 weiter.
Dieser Not­fall-Fer­nun­ter­richt ist einzi­gar­tig. In der aktuellen Coro­na-Krise unter­richt­en Lehrper­so­n­en Schü­lerin­nen und Schüler, die nicht im Schulz­im­mer, son­dern auss­chliesslich zu Hause sind. Dies ist eine in ver­schieden­ster Hin­sicht einzi­gar­tige Sit­u­a­tion. Bei Ver­gle­ichen ist deshalb Vor­sicht angebracht.

• Es ist kein Home­school­ing: Es ist nicht Home­school­ing, bei dem Eltern die Kinder zu Hause unter­richt­en. Im Gegen­teil sind Eltern zwar anwe­send, aber oft absorbiert durch Home-Office und/oder exis­ten­zielle Äng­ste in der Krise.
• Es ist kein nor­maler Fer­nun­ter­richt: Es ist auch kein nor­maler Fer­nun­ter­richt, der von langer Hand geplant wird und zum grossen Teil ort- und zeitun­ab­hängiges Ler­nen ermöglicht.
• Und es ist auch nicht das Gle­iche wie “Ler­nen mit dig­i­tal­en Medi­en”, denn ein­er­seits beruht der Unter­richt aktuell sehr stark auf dig­i­tal­en Medi­en (auss­er Mate­r­i­al wird per Post / mit Boten hin- und her­trans­portiert) und ander­er­seits erfordern viele bekan­nte Konzepte von “Ler­nen mit dig­i­tal­en Medi­en” die Präsenz der Schü­lerin­nen und Schüler vor Ort.

Zusam­menge­fasst: Die aktuelle Sit­u­a­tion ist für den deutschsprachi­gen Raum abso­lut neu und es existieren prak­tisch keine Erfahrun­gen, die sich 1:1 übernehmen lassen. Selb­stver­ständlich lassen sich Erfahrun­gen aus dem Fer­nun­ter­richt, Home­school­ing und “Ler­nen mit dig­i­tal­en Medi­en” nutzen — sie müssen aber mit Vor­sicht genossen werden.

Nach­dem Eltern sich darüber beschw­ert haben, dass die Kinder zuviel zu tun bekä­men, respek­tive nach­dem Eltern sich darüber beschw­ert haben, dass die Kinder zuwenig zu tun bekä­men, hat die Erziehungs­di­rek­tion Leitzahlen her­aus­gegeben (abgeschrieben in der Han­dre­ichung Fer­nun­ter­richt der Erziehungs­di­rek­tion Zug):

So wird es hof­fentlich für Eltern wie Lehrper­so­n­en klar, was etwa der Stan­dard ist. Übri­gens: Frei­willige Auf­gaben dür­fen alle weit­er­hin machen …

Wenn Sie während den ersten drei Wochen fest­gestellt haben, dass die Schul­häuser ver­waist sind, dann hat das seine Richtigkeit. Nur die notwendig­sten Sachen dür­fen im Schul­haus gemacht wer­den, alles andere muss im Home­of­fice geschehen. So hat es die Erziehungs­di­rek­tion festgelegt.
Dass dieses Home­of­fice mit den eige­nen Geräten (Com­put­er, Kam­era, Smart­phone) betrieben wird und dass damit auch auf eigene Kosten kom­mu­niziert wird, scheint selb­stver­ständlich zu sein …

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