Für alle nicht so schulnahen Menschen plaudern wir hier immer wieder aus der Schule …
Der Bundesrat hat am 16. April 2020, genau einen Monat nach dem Stillstandbeschluss, festgelegt, wie er die Restriktionen langsam lockern will.
Ab 27. April 2020 dürfen ausgewählte Geschäfte unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen.
Vorausgesetzt wird, dass die Geschäfte, das Verkaufspersonal wie auch die Kundinnen und Kunden die Regeln einhalten.
In Erinnerung bleibt mir der Präsident von Gastrosuisse, Casimir Planzer. Er ist sauer, weil, wie er sagt, Nagelstudios und Beautysalons öffnen dürfen, Restaurants aber nicht. Was wiederum Daniel Koch, den Oberbundesepidemiologen zur Aussage brachte, dass sich nach dem 13. März, als die Regel nicht mehr als 50 Personen im Restaurant galt, diese sich kaum daran gehalten haben.
Nur wenn diese Regeln gut eingehalten werden …
… und die Ansteckungen nicht in die Höhe schnellen, könnten dann ab 11. Mai 2020 die Kindergärten und Primarschulen wieder öffnen. Könnten!
Wie sich diese Schuleröffnungen gestalten werden ist noch nicht bekann. Dazu will sich die Erziehungsdirektorin erst etwa in einer Woche vernehmen lassen.
Nun geht also der Notfall-Fernunterricht bis mindesten am 8. Mai 2020 weiter.
Dieser Notfall-Fernunterricht ist einzigartig. In der aktuellen Corona-Krise unterrichten Lehrpersonen Schülerinnen und Schüler, die nicht im Schulzimmer, sondern ausschliesslich zu Hause sind. Dies ist eine in verschiedenster Hinsicht einzigartige Situation. Bei Vergleichen ist deshalb Vorsicht angebracht.
• Es ist kein Homeschooling: Es ist nicht Homeschooling, bei dem Eltern die Kinder zu Hause unterrichten. Im Gegenteil sind Eltern zwar anwesend, aber oft absorbiert durch Home-Office und/oder existenzielle Ängste in der Krise.
• Es ist kein normaler Fernunterricht: Es ist auch kein normaler Fernunterricht, der von langer Hand geplant wird und zum grossen Teil ort- und zeitunabhängiges Lernen ermöglicht.
• Und es ist auch nicht das Gleiche wie “Lernen mit digitalen Medien”, denn einerseits beruht der Unterricht aktuell sehr stark auf digitalen Medien (ausser Material wird per Post / mit Boten hin- und hertransportiert) und andererseits erfordern viele bekannte Konzepte von “Lernen mit digitalen Medien” die Präsenz der Schülerinnen und Schüler vor Ort.
Zusammengefasst: Die aktuelle Situation ist für den deutschsprachigen Raum absolut neu und es existieren praktisch keine Erfahrungen, die sich 1:1 übernehmen lassen. Selbstverständlich lassen sich Erfahrungen aus dem Fernunterricht, Homeschooling und “Lernen mit digitalen Medien” nutzen — sie müssen aber mit Vorsicht genossen werden.
Nachdem Eltern sich darüber beschwert haben, dass die Kinder zuviel zu tun bekämen, respektive nachdem Eltern sich darüber beschwert haben, dass die Kinder zuwenig zu tun bekämen, hat die Erziehungsdirektion Leitzahlen herausgegeben (abgeschrieben in der Handreichung Fernunterricht der Erziehungsdirektion Zug):
So wird es hoffentlich für Eltern wie Lehrpersonen klar, was etwa der Standard ist. Übrigens: Freiwillige Aufgaben dürfen alle weiterhin machen …
Wenn Sie während den ersten drei Wochen festgestellt haben, dass die Schulhäuser verwaist sind, dann hat das seine Richtigkeit. Nur die notwendigsten Sachen dürfen im Schulhaus gemacht werden, alles andere muss im Homeoffice geschehen. So hat es die Erziehungsdirektion festgelegt.
Dass dieses Homeoffice mit den eigenen Geräten (Computer, Kamera, Smartphone) betrieben wird und dass damit auch auf eigene Kosten kommuniziert wird, scheint selbstverständlich zu sein …