Heute, 2.2.2015 (Februar) wird ein temporäres Anhalte Verbot am Weidenweg signalisiert für den 3.3. 2015 (März). Ist das rechtens, dass bereits einen Monat zuvor zu verfügen, an einer Stelle, die auf Grund des Parkierregimes ohnehin keine Langzeitparker anzieht?
Oder hat hier nur, ganz simpel, ein Mitarbeiter Schwierigkeiten mit dem Kalender?
rugeli
Feb. 2, 2015
Bei dem Bild handelt es sich offensichtlich um den Weidenweg. Rechts das Theater ROXY, vorne die ROXY-Kreuzung. Vergleiche ich das mit dem Situationsplan, den Sie im Artikel F.I.G.U.G.E.G.L. vor ein paar Tagen veröffnetlicht haben, stelle ich fest, wegen der blauen Parkplatz Bezeichnung, dass die Gemeinde hier auf privatem Grundbesitz offenbar täglich Geld erwirtschaftet, wenn nicht gerade eine Verbotstafel hingestellt wird. Na ja.