Heute, 2.2.2015 (Feb­ru­ar) wird ein tem­poräres Anhalte Ver­bot am Wei­den­weg sig­nal­isiert für den 3.3. 2015 (März). Ist das recht­ens, dass bere­its einen Monat zuvor zu ver­fü­gen, an ein­er Stelle, die auf Grund des Parkier­regimes ohne­hin keine Langzeit­park­er anzieht?

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Oder hat hier nur, ganz sim­pel, ein Mitar­beit­er Schwierigkeit­en mit dem Kalen­der? 

Plakatkritik: Mengenlehre
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