Auf der Suche nach weiteren privaten Parkverboten an der Hofstrasse gelandet.
Nicht bei der Feuerwehr, Hofstrasse 4. Eine Parzelle weiter.
Hier ist selbst das Befahren der Parzelle, einer unvermeidlichen Vorstufe des Parkens, strafbar. Immerhin erfahren wir diesmal, wer für die exorbitante mögliche Busse verantwortlich ist.
Wir lesen die Parkungsbeilage, bzw. das Kleingedruckte:
Bezirksgericht Arlesheim, die Gerichtspräsidentin.
Aha.
Moser Hans-Peter
Jun 8, 2017
Jeder private Parkplatzbesitzer kann beim Gericht ein richterliches Verbot beantragen, dies berchtigt nur ihn
bei Zuwiederhandlung beim Gericht Anzeige zu erstatten.
Es berechtigt ihn auch dies mittels Parkverbot und Text
kund zu tun. Dies war bis vor wenigen Jahre Praxis.
Sollte sich diesbezüglich etwas geändert haben, könnte die Ortspolizei sicher Auskunft geben.