Auf der Suche nach wei­te­ren pri­va­ten Park­ver­bo­ten an der Hof­stras­se gelandet.
Nicht bei der Feu­er­wehr, Hof­stras­se 4. Eine Par­zel­le weiter.

Hier ist selbst das Befah­ren der Par­zel­le, einer unver­meid­li­chen Vor­stu­fe des Par­kens, straf­bar. Immer­hin erfah­ren wir dies­mal, wer für die exor­bi­tan­te mög­li­che Bus­se ver­ant­wort­lich ist.
Wir lesen die Par­kungs­bei­la­ge, bzw. das Kleingedruckte:
Bezirks­ge­richt Arle­sheim, die Gerichtspräsidentin.

Aha.

 

Mattiello am Mittwoch, 4 / 23
1. Birsfelder Leseabend

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