Aufruf der Polizei:
»Am Dien­stagabend, 25. Novem­ber 2025, kurz vor 19.30 Uhr, ereignete sich auf der Rhe­in­felder­strasse in Birs­felden, eine Kol­li­sion zwis­chen einem Per­so­n­en­wa­gen und zwei Fuss­gängern. Ein Pas­sant wurde dabei ver­let­zt. Die Polizei sucht Zeu­gen.

Gemäss den bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen der Polizei Basel-Land­schaft fuhr der 72-jährige Per­so­n­en­wa­gen­lenker mit seinem schwarzen Kia von der Schweiz­er­halle kom­mend in Birs­felden BL auf der Rhe­in­felder­strasse in Rich­tung Basel. Höhe Tramhal­testelle Sali­nen­strasse kol­li­dierte der Per­so­n­en­wa­gen mit zwei 15-jähri­gen Jugendlichen, welche im Bere­ich des dor­ti­gen Fuss­gänger­streifens die Fahrbahn betrat­en.
Durch die Kol­li­sion wurde ein­er der bei­den Fuss­gänger ver­let­zt und mit dem Ret­tungs­di­enst ins Spi­tal gebracht.

Zur Klärung des genauen Unfall­her­gangs sucht die Polizei Basel-Land­schaft Zeu­gen. Per­so­n­en, die den Vor­fall beobachtet haben, wer­den gebeten, sich bei der Ein­sat­zleitzen­trale der Polizei Basel-Land­schaft, Tel. 061 553 35 35, zu melden.«

Obwohl der Unfall­her­gang nicht klar ist, erin­nerte mich die Mel­dung an dieses Bild:

Es zeigt besagte Hal­testelle. Ein Tram ste­ht in der Hal­testelle still. Pas­sagiere steigen ein und aus. Die Autos aus dem Stau fahren während­dessen ein­fach weit­er.

Bei einem ste­hen­den Tram müssen Aut­o­fahrer und Rad­fahrer die Geschwindigkeit reduzieren, brems­bere­it sein und Fahrgäste, die ein- oder aussteigen, Vor­rang gewähren. Fahrzeuge auf der­sel­ben Fahrbahn­seite müssen hal­ten, bis die Fahrgäste die Fahrbahn ver­lassen haben, und einen Abstand von min­destens zwei Metern zum Tram ein­hal­ten. Das Recht­süber­holen eines ste­hen­den Trams ist ver­boten.

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