Die Gemeinde Birs­felden teilt mit:

»Wahl Gemein­de­prä­sid­i­um und Schul­rat ver­schoben

Der Regierungsrat des Kan­tons Basel-Land­schaft hat am 19. März 2020 beschlossen, dass die von den Gemein­den am 17. Mai 2020 sowie im Juni ange­set­zten Wahlen und allfäl­lige Nach­wahlen nicht durchge­führt wer­den.

Für die Ein­wohn­erge­meinde Birs­felden bedeutet dieser Entscheid, dass die Wahlen für das Gemein­de­prä­sid­i­um sowie für den Schul­rat nicht wie geplant durchge­führt wer­den kön­nen.
Auch eine Stille Wahl, welche beim Majorzver­fahren, wie es in Birs­felden für bei­de zur Diskus­sion ste­hen­den Wahlen angewen­det wird, ist gemäss Regierungsrat nicht möglich. Grund: die Eingabefrist (30. März 2020) ist zum Zeit­punkt des Entschei­des noch nicht abge­laufen. Auf­grund der derzeit gel­tenden Ein­schränkun­gen sowie der beschlosse­nen Absage des Urnen­gangs wäre nicht gewährleis­tet, dass alle poten­tiellen Wahlvorschläge hät­ten ein­gere­icht wer­den kön­nen.

Die Kon­ti­nu­ität der Geschäfte ist jedoch in allen Fällen sichergestellt. So wird die Amtspe­ri­ode von Amtsträger/innen, die nicht am 9. Feb­ru­ar bere­its gewählt wur­den, vor­läu­fig bis zur Durch­führung von ord­nungs­gemässen Erneuerungswahlen, jedoch läng­stens bis 31. Dezem­ber 2020, ver­längert. Regierungs- und Gemein­der­at appel­lieren an die bish­eri­gen Amtsträger/innen, ihr Amt bis zum Amt­santritt der neu Gewählten wahrzunehmen.
Für Birs­felden bedeutet das:

• Der am 9. Feb­ru­ar 2020 voll­ständig gewählte Gemein­der­at kann per 1.7.2020 ganz nor­mal seine neue Leg­is­laturpe­ri­ode begin­nen;
• Bis zur Durch­führung der ordentlichen Wahl des Gemein­de­prä­sid­i­ums organ­isiert sich der Gemein­der­at selb­st (bspw. durch Wahl eines Inter­im­prä­sid­i­ums);
• Die Amtspe­ri­ode des aktuellen Schul­rates wird bis zur Durch­führung der ord­nungs­gemässen Erneuerungswahl, jedoch läng­stens bis 31. Dezem­ber 2020, ver­längert.

Weit­er gilt es zu beacht­en, dass bere­its ein­gere­ichte Wahlvorschläge für die Wahlen vom 17. Mai 2020 Ihre Gültigkeit ver­lieren. Sobald die neuen Ter­mine für die Wahlen fest­gelegt sind, kön­nen daraus die Ter­mine für die Ein­re­ichung von Wahlvorschlä­gen abgeleit­et wer­den. Der Gemein­der­at wird zum entsprechen­den Zeit­punkt darüber informieren.«

Kom­men­tar:
Langsam aber sich­er geht es an die Grun­drechte, in diesem Falle an die freie Wahl unser­er Behör­den.
Heute wählen fast alle brieflich und für die weni­gen Wahllokalgän­gerIn­nen: Man kann auch vor einem Wahllokal mit Zweime­ter­ab­stand anste­hen um seinen Zettel einzuw­er­fen. So gut wie das vor der Post und vor der Apotheke geht. Die Warteschlange würde wohl nicht gröss­er.
Die Wahlvorschläge sind eh schon gemacht, wer sie bis gestern nicht gemacht hat, war entwed­er vergesslich oder hat auf Ver­schiebung spekuliert. Bei­des ziem­lich dumm.
Vielle­icht müssen wir alle ler­nen mit schwieri­gen Ver­hält­nis­sen etwas kreativ­er umzuge­hen. Auch die Behör­den. Eine beson­dere Sit­u­a­tion erfordert beson­dere Organ­i­sa­tion und nicht ein­fach die Abschaf­fung, respek­tive Ver­schiebung eines Grun­drechts durch Erlass.

Die Frage neben­bei: Wie ist es möglich, dass ein Erlass vom 19. März erst am 31. März den Weg in die Öffentlichkeit find­et?

Ausgeladen
Mattiello am Mittwoch 20/14

7 Kommentare

Kommentiere

ueli kaufmann Antworten abbrechen