Seit kurzer Zeit ist der Bericht der Bau- und Planungskommission in Umlauf. Er enthält die Entscheidungsgrundlagen für die Bewilligung des Kredits für die neue Ortsdurchfahrt Birsfeldens.
Zur Landratsvorlage gab es einen ersten Artikel im birsfälder.li mit einem Kommentar von Christoph Meury, den ich ihnen gerne empfehle.
Ich versuche in der nächsten Zeit auf den einen oder anderen Punkt aufmerksam zu machen, den ich kritisch finde.
Hier zum Beispiel aus der Detailberatung der Bau- und Planungskommission:
Hier wird die bessere Umgestaltung der »IG Ortsdurchfahrt Birsfelden« kritisiert, weil sie mit ihrem Vorschlag den angedachten »Quartierplan Am Eck« verunmögliche. Ist es denn möglich, dass die Strassenplaner des Kantons einen Quartierplan ermöglichen, der noch nie einer Gemeindeversammlung vorgestellt und von dieser sanktioniert wurde?
Ein geplantes Hochhaus, das von den umliegenden Bewohnern und Hausbesitzern bekämpft wird? Ein Parzellentausch, den der Gemeinderat Birsfelden (?) offenbar schon miteingefädelt hat!
In meiner Einsprache merkte ich an:
Mit einer fragwürdigen Rampe wird versucht, das Perimeter für einen Quartierplan »Am Egg« zu arrondieren. Dass dieser Quartierplan zuerst von einer Gemeindeversammlung bewilligt werden muss und auch dem fakultativen Referendum untersteht, wird von den Strassenplanern grosszügig übersehen.
So wird ein »Fait accompli« geschaffen! Der Quartierplan »Am Egg« gehört noch vor der Realisierung der Steilrampe vor die Gemeindeversammlung, impliziert er doch wesentlich die Strassenführung.
Demokratische Rechte müssen gewahrt bleiben …
An der Verständigungsverhandlung
zu der ich eingeladen war, konnte ich meinen Vorbehalt begründen. Ich habe meine Einsprache nicht zurückgezogen. Der Regierungsrat müsste nun darüber befinden, ob die Einsprache berechtigt war. Er kann die Einsprachen als nicht relevant zurückweisen. Das hat er bis heute nicht getan … Warum ist nicht klar.
Das war ein kleines Beispiel …