Bundesrat startet Konsultation zur Wiedereinführung
von verstärkten Massnahmen

Bern, 30.11.2021 — Der Bun­desrat hat am 30. Novem­ber 2021 an ein­er ausseror­dentlichen Sitzung die neue Lage der Pan­demie seit der Ent­deck­ung der neuen Virus­vari­ante Omikron analysiert. Der Ken­nt­nis­stand über die neue Vari­ante ist noch tief. Es ist davon auszuge­hen, dass sie hoch ansteck­end ist, und es ist möglich, dass auch Per­so­n­en angesteckt wer­den kön­nen, die gegen die Delta-Vari­ante immun sind. Die Kom­bi­na­tion der derzeit hohen Viruszirku­la­tion und der neuen Vari­ante kön­nte für die Schweiz prob­lema­tisch sein. Der Bun­desrat hat deshalb entsch­ieden, vor­sor­glich eine Kon­sul­ta­tion zu ver­stärk­ten Mass­nah­men zu starten. Diese sollen bis am 24. Jan­u­ar 2022 befris­tet sein.

Die Neuin­fek­tio­nen und – zeit­ver­set­zt dazu – auch die Hos­pi­tal­i­sa­tio­nen sowie die Aus­las­tung der Inten­sivpfleges­ta­tio­nen nehmen stark zu. Set­zt sich die Entwick­lung mit der Geschwindigkeit der ver­gan­genen Wochen fort, kann eine schweizweite Über­las­tung der Inten­sivpfleges­ta­tio­nen nicht aus­geschlossen wer­den. Die neue Virus­vari­ante Omikron kön­nte die Sit­u­a­tion weltweit ver­schär­fen. Sie wurde let­zte Woche ent­deckt und am 26. Novem­ber 2021 von der WHO als besorgnis­er­re­gend eingestuft. Die neue Vari­ante weist mehr Muta­tio­nen auf als frühere besorgnis­er­re­gende Vari­anten. Es beste­ht die Gefahr, dass die bish­eri­gen Impf­stoffe weniger wirk­sam sind und eine durchgemachte Infek­tion mit SARS-CoV­‑2 weniger vor ein­er erneuten Infek­tion schützt. Unklar ist auch, wie gut die Imp­fung vor schw­eren Ver­läufen schützt und wie gefährlich die neue Vari­ante ist. Gesicherte Dat­en dürften in rund sechs Wochen vor­liegen.

Bund hat sofort auf neue Vari­ante reagiert
Der Bund hat nach Bekan­ntwer­den der neuen Vari­ante am 25. Novem­ber 2021 umge­hend Mass­nah­men ergrif­f­en, um die Ein­schlep­pung und damit die Ver­bre­itung der neuen Vari­ante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verzögern. So wur­den am 26. Novem­ber 2021 alle direk­ten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas ver­boten. Bei der Ein­reise aus Län­dern, in denen die neue Virus­vari­ante aufge­treten ist, müssen zudem alle Per­so­n­en (auch geimpfte und gene­sene Per­so­n­en, sowie Beruf­s­reisende) einen neg­a­tiv­en Covid-19-Test vor­legen und sich für zehn Tage in Quar­an­täne begeben.

Bun­desrat will rasch han­deln
Der Bun­desrat hat an sein­er ausseror­dentlichen Sitzung beschlossen, vor­sor­glich eine Kon­sul­ta­tion zur Wiedere­in­führung bes­timmter Mass­nah­men durchzuführen. Die Kom­bi­na­tion ein­er raschen Zirku­la­tion der Omikron-Vari­ante und der bere­its hohen Belas­tung der Spitäler kön­nte prob­lema­tisch sein. Ziel der Mass­nah­men ist es, die Zirku­la­tion der Delta-Vari­ante zu reduzieren und die Ver­bre­itung der Omikron-Vari­ante in der Schweiz zu ver­langsamen, um eine länger­fristige Über­las­tung der Spi­tal­struk­turen zu ver­mei­den. In Ergänzung dazu sollen die gren­zsan­i­tarischen Mass­nah­men und Ein­reisebeschränkun­gen laufend an die aktuelle Sit­u­a­tion angepasst wer­den.

Bis Mittwochabend, 1. Dezem­ber 2021, wer­den die Kan­tone, die Sozial­part­ner sowie zuständi­gen Par­la­mentskom­mis­sio­nen kon­sul­tiert zur Wiedere­in­führung gewiss­er Mass­nah­men, die sich in der Ver­gan­gen­heit bewährt hat­ten.

Ausweitung der Zer­ti­fikat­spflicht im Innen­bere­ich
Die Zer­ti­fikat­splicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Ver­anstal­tun­gen in Innen­räu­men und auf alle sportlichen und kul­turellen Aktiv­itäten von Laien in Innen­räu­men aus­geweit­et wer­den. Damit würde die beste­hende Aus­nahme für beständi­ge Grup­pen unter 30 Per­so­n­en aufge­hoben. Auch bei pri­vat­en Tre­f­fen im Fam­i­lien- und Fre­un­deskreis in Innen­bere­ichen soll kün­ftig ab 11 Per­so­n­en eine Zer­ti­fikat­spflicht gel­ten. Des Weit­eren soll die Zer­ti­fikat­spflicht bei Ver­anstal­tun­gen im Freien auf Ver­anstal­tun­gen ab 300 Teil­nehmenden (aktuell ab 1000 Teil­nehmenden) aus­geweit­et wer­den.

Ausweitung der Maskenpflicht
Für alle Innen­bere­iche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Ein­rich­tun­gen mit Zer­ti­fikat­spflicht ein­schliesslich der zer­ti­fikat­spflichti­gen Ver­anstal­tun­gen im Innern soll zusät­zlich eine Maskenpflicht einge­führt wer­den.

In Ein­rich­tun­gen, in denen das Masken­tra­gen nicht möglich ist, sollen Ersatz­mass­nah­men gel­ten: so soll für Gas­tronomieange­bote in Innen­bere­ichen (auch in Diskotheken oder im Rah­men von Ver­anstal­tun­gen) eine Sitzpflicht für die Kon­suma­tion gel­ten. Kann bei Kul­tur- und Sportak­tiv­itäten keine Maske getra­gen wer­den, sind Kon­tak­t­dat­en zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bere­its gilt).

Mass­nah­men am Arbeit­splatz
Zur Ein­schränkung der Kon­tak­te am Arbeit­splatz und zur Reduk­tion des Per­so­n­e­naufkom-mens im öffentlichen Verkehr unter­bre­it­et der Bun­desrat im Rah­men der Kon­sul­ta­tio­nen drei Vari­anten:

Vari­ante 1 sieht eine Maskenpflicht für alle Mitar­bei­t­ende in Innen­räu­men vor, in denen sich mehrere Per­so­n­en aufhal­ten.

Vari­ante 2 sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitar­bei­t­ende vor, die wed­er geimpft noch gene­sen sind. Ist ein Arbeit­en für diese Per­so­n­en von zu Hause aus nicht möglich, beste­ht für sie eine Maskenpflicht in Innen­räu­men.

Vari­ante 3 sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeit­en von zu Hause aus nicht möglich, beste­ht eine Maskenpflicht in Innen­räu­men, in denen sich mehrere Per­so­n­en aufhal­ten. Zudem sollen bei Vari­ante 3 Betriebe verpflichtet wer­den, repet­i­tive Tes­tun­gen für die Mitar­bei­t­en­den anzu­bi­eten.

Repet­i­tive Tes­tun­gen an Schulen
Alle Schulen der oblig­a­torischen Schulen und der Sekun­darstufe II sollen verpflichtet wer­den, repet­i­tive Tests anzu­bi­eten.

Beschränkung der Gültigkeits­dauer der Testzer­ti­fikate
Die Covid-19-Verord­nung Zer­ti­fikate soll so angepasst wer­den, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stun­den, son­dern nur noch 48 Stun­den gültig sind. Die Gültigkeits­dauer der Anti­gen-Schnell­tests wird von 48 Stun­den auf 24 Stun­den reduziert. Diese Verkürzung der Gültigkeits­dauern erhöht die Sicher­heit der Testre­sul­tate.

Die Mass­nah­men sollen vor­erst bis am 24. Jan­u­ar 2022 befris­tet sein.

Kapaz­itäts­beschränkun­gen wer­den aufge­hoben
Nach der Impf­woche geht der Bun­desrat davon aus, dass der impfwillige erwach­sene Teil der Bevölkerung aus­re­ichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Geset­zes vorschreibt. Dem Bun­desrat ist es auf­grund dieser Vor­gabe nicht mehr möglich, aus epi­demis­ch­er Sicht angezeigte Kapaz­itäts­beschränkun­gen namentlich in Innen­räu­men anzuord­nen.

Aus meiner Bücherkiste 4
Mattiello am Mittwoch 21/49

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