Bundesrat startet Konsultation zur Wiedereinführung
von verstärkten Massnahmen

Bern, 30.11.2021 — Der Bun­des­rat hat am 30. Novem­ber 2021 an einer aus­ser­or­dent­li­chen Sit­zung die neue Lage der Pan­de­mie seit der Ent­de­ckung der neu­en Virus­va­ri­an­te Omi­kron ana­ly­siert. Der Kennt­nis­stand über die neue Vari­an­te ist noch tief. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass sie hoch anste­ckend ist, und es ist mög­lich, dass auch Per­so­nen ange­steckt wer­den kön­nen, die gegen die Del­ta-Vari­an­te immun sind. Die Kom­bi­na­ti­on der der­zeit hohen Virus­zir­ku­la­ti­on und der neu­en Vari­an­te könn­te für die Schweiz pro­ble­ma­tisch sein. Der Bun­des­rat hat des­halb ent­schie­den, vor­sorg­lich eine Kon­sul­ta­ti­on zu ver­stärk­ten Mass­nah­men zu star­ten. Die­se sol­len bis am 24. Janu­ar 2022 befris­tet sein. 

Die Neu­in­fek­tio­nen und – zeit­ver­setzt dazu – auch die Hos­pi­ta­li­sa­tio­nen sowie die Aus­las­tung der Inten­siv­pfle­ge­sta­tio­nen neh­men stark zu. Setzt sich die Ent­wick­lung mit der Geschwin­dig­keit der ver­gan­ge­nen Wochen fort, kann eine schweiz­wei­te Über­las­tung der Inten­siv­pfle­ge­sta­tio­nen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Die neue Virus­va­ri­an­te Omi­kron könn­te die Situa­ti­on welt­weit ver­schär­fen. Sie wur­de letz­te Woche ent­deckt und am 26. Novem­ber 2021 von der WHO als besorg­nis­er­re­gend ein­ge­stuft. Die neue Vari­an­te weist mehr Muta­tio­nen auf als frü­he­re besorg­nis­er­re­gen­de Vari­an­ten. Es besteht die Gefahr, dass die bis­he­ri­gen Impf­stof­fe weni­ger wirk­sam sind und eine durch­ge­mach­te Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 weni­ger vor einer erneu­ten Infek­ti­on schützt. Unklar ist auch, wie gut die Imp­fung vor schwe­ren Ver­läu­fen schützt und wie gefähr­lich die neue Vari­an­te ist. Gesi­cher­te Daten dürf­ten in rund sechs Wochen vorliegen.

Bund hat sofort auf neue Vari­an­te reagiert
Der Bund hat nach Bekannt­wer­den der neu­en Vari­an­te am 25. Novem­ber 2021 umge­hend Mass­nah­men ergrif­fen, um die Ein­schlep­pung und damit die Ver­brei­tung der neu­en Vari­an­te in der Schweiz nach Mög­lich­keit zu ver­zö­gern. So wur­den am 26. Novem­ber 2021 alle direk­ten Flü­ge aus der Regi­on des süd­li­chen Afri­kas ver­bo­ten. Bei der Ein­rei­se aus Län­dern, in denen die neue Virus­va­ri­an­te auf­ge­tre­ten ist, müs­sen zudem alle Per­so­nen (auch geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, sowie Berufs­rei­sen­de) einen nega­ti­ven Covid-19-Test vor­le­gen und sich für zehn Tage in Qua­ran­tä­ne begeben.

Bun­des­rat will rasch handeln
Der Bun­des­rat hat an sei­ner aus­ser­or­dent­li­chen Sit­zung beschlos­sen, vor­sorg­lich eine Kon­sul­ta­ti­on zur Wie­der­ein­füh­rung bestimm­ter Mass­nah­men durch­zu­füh­ren. Die Kom­bi­na­ti­on einer raschen Zir­ku­la­ti­on der Omi­kron-Vari­an­te und der bereits hohen Belas­tung der Spi­tä­ler könn­te pro­ble­ma­tisch sein. Ziel der Mass­nah­men ist es, die Zir­ku­la­ti­on der Del­ta-Vari­an­te zu redu­zie­ren und die Ver­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te in der Schweiz zu ver­lang­sa­men, um eine län­ger­fris­ti­ge Über­las­tung der Spi­tal­struk­tu­ren zu ver­mei­den. In Ergän­zung dazu sol­len die grenz­sa­ni­ta­ri­schen Mass­nah­men und Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen lau­fend an die aktu­el­le Situa­ti­on ange­passt werden.

Bis Mitt­woch­abend, 1. Dezem­ber 2021, wer­den die Kan­to­ne, die Sozi­al­part­ner sowie zustän­di­gen Par­la­ments­kom­mis­sio­nen kon­sul­tiert zur Wie­der­ein­füh­rung gewis­ser Mass­nah­men, die sich in der Ver­gan­gen­heit bewährt hatten.

Aus­wei­tung der Zer­ti­fi­kats­pflicht im Innenbereich
Die Zer­ti­fi­kat­splicht soll auf alle öffent­lich zugäng­li­chen Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men und auf alle sport­li­chen und kul­tu­rel­len Akti­vi­tä­ten von Lai­en in Innen­räu­men aus­ge­wei­tet wer­den. Damit wür­de die bestehen­de Aus­nah­me für bestän­di­ge Grup­pen unter 30 Per­so­nen auf­ge­ho­ben. Auch bei pri­va­ten Tref­fen im Fami­li­en- und Freun­des­kreis in Innen­be­rei­chen soll künf­tig ab 11 Per­so­nen eine Zer­ti­fi­kats­pflicht gel­ten. Des Wei­te­ren soll die Zer­ti­fi­kats­pflicht bei Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en auf Ver­an­stal­tun­gen ab 300 Teil­neh­men­den (aktu­ell ab 1000 Teil­neh­men­den) aus­ge­wei­tet werden.

Aus­wei­tung der Maskenpflicht
Für alle Innen­be­rei­che von öffent­lich zugäng­li­chen Betrie­ben und Ein­rich­tun­gen mit Zer­ti­fi­kats­pflicht ein­schliess­lich der zer­ti­fi­kats­pflich­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen im Innern soll zusätz­lich eine Mas­ken­pflicht ein­ge­führt werden.

In Ein­rich­tun­gen, in denen das Mas­ken­tra­gen nicht mög­lich ist, sol­len Ersatz­mass­nah­men gel­ten: so soll für Gas­tro­no­mie­an­ge­bo­te in Innen­be­rei­chen (auch in Dis­ko­the­ken oder im Rah­men von Ver­an­stal­tun­gen) eine Sitz­pflicht für die Kon­su­ma­ti­on gel­ten. Kann bei Kul­tur- und Sport­ak­ti­vi­tä­ten kei­ne Mas­ke getra­gen wer­den, sind Kon­takt­da­ten zu erhe­ben (so wie das aktu­ell zum Bei­spiel für Dis­ko­the­ken bereits gilt).

Mass­nah­men am Arbeitsplatz
Zur Ein­schrän­kung der Kon­tak­te am Arbeits­platz und zur Reduk­ti­on des Per­so­nen­auf­kom-mens im öffent­li­chen Ver­kehr unter­brei­tet der Bun­des­rat im Rah­men der Kon­sul­ta­tio­nen drei Varianten:

Vari­an­te 1 sieht eine Mas­ken­pflicht für alle Mit­ar­bei­ten­de in Innen­räu­men vor, in denen sich meh­re­re Per­so­nen aufhalten.

Vari­an­te 2 sieht eine Home-Office-Pflicht für Mit­ar­bei­ten­de vor, die weder geimpft noch gene­sen sind. Ist ein Arbei­ten für die­se Per­so­nen von zu Hau­se aus nicht mög­lich, besteht für sie eine Mas­ken­pflicht in Innenräumen.

Vari­an­te 3 sieht eine gene­rel­le Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbei­ten von zu Hau­se aus nicht mög­lich, besteht eine Mas­ken­pflicht in Innen­räu­men, in denen sich meh­re­re Per­so­nen auf­hal­ten. Zudem sol­len bei Vari­an­te 3 Betrie­be ver­pflich­tet wer­den, repe­ti­ti­ve Tes­tun­gen für die Mit­ar­bei­ten­den anzubieten.

Repe­ti­ti­ve Tes­tun­gen an Schulen
Alle Schu­len der obli­ga­to­ri­schen Schu­len und der Sekun­dar­stu­fe II sol­len ver­pflich­tet wer­den, repe­ti­ti­ve Tests anzubieten.

Beschrän­kung der Gül­tig­keits­dau­er der Testzertifikate
Die Covid-19-Ver­ord­nung Zer­ti­fi­ka­te soll so ange­passt wer­den, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stun­den, son­dern nur noch 48 Stun­den gül­tig sind. Die Gül­tig­keits­dau­er der Anti­gen-Schnell­tests wird von 48 Stun­den auf 24 Stun­den redu­ziert. Die­se Ver­kür­zung der Gül­tig­keits­dau­ern erhöht die Sicher­heit der Testresultate.

Die Mass­nah­men sol­len vor­erst bis am 24. Janu­ar 2022 befris­tet sein.

Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen wer­den aufgehoben
Nach der Impf­wo­che geht der Bun­des­rat davon aus, dass der impf­wil­li­ge erwach­se­ne Teil der Bevöl­ke­rung aus­rei­chend geimpft ist, wie es Arti­kel 1a Absatz 2 des Covid-19-Geset­zes vor­schreibt. Dem Bun­des­rat ist es auf­grund die­ser Vor­ga­be nicht mehr mög­lich, aus epi­de­mi­scher Sicht ange­zeig­te Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen nament­lich in Innen­räu­men anzuordnen.

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Mattiello am Mittwoch 21/49

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