Alles was jetzt in diesem Artikel folgt, soll keine Rechtfertigung der Schliessung des Bermenwegs sein. Es soll lediglich aufzeigen, welchen Leidensweg seit 40 Jahren die Öffnung der Fluss- und Seeufer durchläuft.
Siehe auch das Neueste … ganz am Schluss. Es geht etwas …
Ausgangspunkt bei der Schaffung des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 war in dieser Sache die Frage:
Wem gehört das Ufer?
Gewässer sind öffentliches Gut. Strittiger Punkt dabei ist, ob der Uferstreifen dazugehört. Ein Bundesgerichtsentscheid von 2001 bezeichnet Gewässer und Ufer als “unzertrennliche Einheit”.
Seeanstösser sehen das anders. Sie berufen sich auf den Schutz des Eigentums und wehren sich in unzähligen Fällen auf dem Rechtsweg gegen »Enteignungen«.
(Nun, eigentlich sollte man ihnen zur Strafe einfach den See oder den Fluss wegnehmen, der ihnen ja nicht gehört — geht halt nicht …)
Dass der Zugang zu den Gewässern fast 40 Jahre nach Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes noch längst nicht überall möglich ist, ist ein Skandal und liegt häufig an den Beisshemmungen der Gemeinde- und Kantonspolitiker*innen, die ihre besten Steuerzahler nicht vergraulen wollen und den Bau des Weges verhindern oder verzögern helfen.
Weil den Promotoren des Seeuferwegs (z.B. Rives publiques) in einigen Regionen der Geduldsfaden riss, lancierten sie auf kantonaler Ebene Vorstösse. Im Kanton Bern schreibt das See- und Flussufergesetz seit fast 40 Jahren überall einen Uferweg vor. Initiativen, die Seezugang und Uferwege für alle fordern, liegen vor (Neuenburg) oder sind in Vorbereitung (Waadt, Genf, Zürich).
So hat das Bundesamt für Raumentwicklung dem Verein »Rives publiques« erklärt:
»Ittingen, 14.02.1908 — Der Verein Rives Publique geht davon aus, dass das Bundesrecht der Bevölkerung einen Anspruch auf ungehinderten See- und Flusszugang gibt. Der Bund hat die Rechtslage auf Ersuchen des Vereins geprüft und kommt zum Schluss, dass das Bundesrecht keinen solchen, direkt anwendbaren Anspruch gewährt. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) betont jedoch, dass die Kantone dem Zugang zu See- und Flussufern einen hohen Stellenwert beimessen sollten.«
(Den ganzen Text mit den Begründungen finden Sie unter obigem Link)
Das heisst: Im Raumplanungsgesetz kam man dem Volk zwar entgegen (das berühmte Zückerchen) in der weiteren Gesetzgebung wie Zivilgesetzbuch, Wasserbaurecht und Vermessungsrecht »vergass« man (extra?) dann weitergehende Bestimmungen.
Und so kommt es dann immer mal wieder zu Vorstössen im Parlament, wie z.B. eine Parlamentarische Initiative (30.09 2010) von Katharina Prelicz-Huber, sie sagte:
»Das Anliegen, das ich mit meiner parlamentarischen Initiative verfolge, ist ein durchgehender Zugang für die Bevölkerung zu den Seeufern und Wasserläufen in der Schweiz mittels eines Fussweges entlang dem See oder dem Fluss. Das Bedürfnis der Bevölkerung, an Ufern von Seen und Flüssen zu sein, ist sehr gross, sei das für die Freizeit, für die Erholung oder für den Sport. An schönen Tagen ist es sehr deutlich sichtbar: Die zugänglichen Ufergebiete sind geradezu überbevölkert. Das Bedürfnis, an Gewässern zu sein, zeigt sich auch deutlich an den Bodenpreisen. Das Land, die Wohnlage am See ist sehr gesucht, aber nur wenigen Reichen vergönnt.
Die heutige Realität ist so, dass nur gerade 34 Prozent der Uferzonen frei zugänglich sind. Der grosse Rest, also etwa zwei Drittel, ist Privateigentum. Zum Vergleich: Beim Wald ist es ganz anders. 75 Prozent sind im öffentlichen Besitz und damit zugänglich, und auch der grösste Teil des Privatwaldes ist öffentlich zugänglich. Die zentrale Frage, die sich stellt, ist also die: Für wen sind die Schweizer Gewässer?«
Guy Parmelin (SVP, VD) und ebenso Roberto Schmidt (CVP, VS) versprühten in ihrem Votum die totale ablehnende Sachlichkeit. Und betonten die Unmöglichkeit dieses Unterfangens.
Und der dritte Votant, Marcel Scherer (SVP, ZG) zeigte seine hochstehende Intelligenz: »Geschätzte Kollegin, ich habe in meinem Landwirtschaftsbetrieb zum Beispiel ein Bächlein, das Privateigentum ist, auch das Wasser. Müsste ich gemäss dieser parlamentarischen Initiative also links und rechts einen Wanderweg machen, damit es zugänglich ist?«
Man kann auch mit geheuchelter Naivität eine Debatte lächerlich machen.
Nach dieser fruchtlosen Debatte, die gelangweilt abgewickelt wurde, wurde die Initiative mit 129 zu 59 Stimmen abgelehnt. 12 Parlamentarier*innen blieben in der Wandelhalle.
Es zeigt einmal mehr, dass das Parlament Privateigentum höher einschätzt als das Wohl der Allgemeinheit. Aber deutlich ist das Statement des ARE:
Dass die Kantone dem Zugang zu See- und Flussufern einen hohen Stellenwert beimessen sollten.
Und dies besonders, wenn der Kanton Eigentümer eines Uferstreifens ist, wie das im Hafen Birsfelden der Fall ist. Die vorgeschobenen Sicherheitsbedenken sind mit gutem Willen sicher lösbar!
Hallo, Parlamentarier wo seid ihr?
Quellen: Raumplanungsgesetz, Swissinfo, Bundesamt für Raumentwicklung, Amtliches Bulletin des Nationalrats
Und das Neueste in Kürze:
Im Birsfelder Anzeiger von morgen können Sie schon drei Leserbriefe zum Thema lesen, von Vreni und Werner Zehnder, von Christoph Meury und tatsächlich von einer Partei, den Grünen.
Und auch im Landrat von heute wird gefragt …
Christoph Meury
Mrz 25, 2021
Alles richtig, was uns Franz hier expliziert. Aber man muss das Problem nicht komplizierter machen, als es ist.
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Zusammengefasst geht es um Folgendes: Die Mineralölfirmen im Hafen müssen beim Umladen von gefährlichen Stoffen Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehört, dass sie beim Umpumpen von Mineralölen garantieren müssen, dass keine Gase (z.B. Methanol) entweichen. Sie müssen verhindern, dass weder Umwelt, noch Menschen geschädigt werden. Um diese Standards einzuhalten, müssten die Betreiber ihre Anlagen entsprechend ausrüsten, respektive nachrüsten. Ergo ist es aus Sicht der Betreiber einfacher und natürlich kostengünstger, wenn man das Publikum wegsperrt. Keine Menschen, keine Gefährdung.
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Wir sehen zum wiederholten Male: Die SRH entscheidet eigenmächtig und autokratisch, weil sie weiss, dass die Politik willfährig mitzieht. Mit ein paar Bücklingen, wird die Sperrung sanktioniert.
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Nochmals: Im Hafen hatten wir in den letzten Jahren verschiedene Vorfälle, sprich: Betriebsunfälle: Auslaufendes Öl, verpuffte Gase, Schiffshavarien, Rheinverschmutzungen, etc. Da müssen die Massnahmen und Interventionen ansetzen. Mit Absperrgittern löst man kein Problem!
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PS.: Wir sind froh, dass zumindest der Bienen-Ragwurz, in der seltenen Basler Varietät (Ophrys apifera var. basiliensis), an der Rheinböschung im Hafen gut gedeiht (siehe: Leitbild Natur, Birsfelden). Ihr scheint die «unwirtliche« und «gefährliche« Umgebung nichts anzuhaben. Vielleicht ist das gelegentlich austretende Methangas wachstumsfördernd und unterstützt das Ausbreiten der seltenen Pflanze im Hafen von Birsfelden 😉