Michel Ecklin schlagzeilt wie oben zu sehen. Doch wird der freie Wohnungsmarkt tatsächlich eingeschränkt? (Übrigens: Damit Sie den bz-Artikel besser lesen können, können Sie das Bild auf den Schreibtisch ziehen, dort anklicken und weiter vergrössern…)
Dazu muss man beachten:
Wenn es um das Eigentum der Gemeinde Birsfelden geht (Landbesitz), steht es der Gemeinde Birsfelden, respektive den Bürgerinnen und Bürgern zu, über den Gebrauch dieses Landbesitzes Regeln zu erstellen.
Wenn eine Immobilienfirma auf ihrem Land Luxuswohnungen bauen will, kann sie das, wenn Zonen- und Quartierplan dies erlauben.
Wenn die Gemeinde ihr Land (z.B. im Baurecht) zur Verfügung stellt, kann die Gemeinde bestimmen, was gebaut wird.
So einfach ist das.
Wenn es darum geht, auf privatem Grund zu bauen, ist es ein bisschen anders. Wer in einer W4-Zone ein neues W4-Haus bauen will, braucht keinen neuen Quartierplan. Wer aber in der W4-Zone ein oder zwei Hochhäuser bauen will, braucht einen neuen Zonenplan. Und da hat halt auch die Gemeinde, haben die Bürgerinnen und Bürger, ein Wörtchen mitzureden.
Da die Gemeinde keinen Mehrwert geltend machen darf und nur auf die Möglichkeiten der Quartierplanung zurückgestutzt wurde, müssen eben bestimmte Sachen via Quartierplan festgelegt werden. (Dies wurde ja von all den neoliberalen Wirtschaftsalleswissern so verlangt!)
Und weil im Zentrum und an der Hardstrasse, an der Birseckstrasse und evenuell an Birsstegweg/Hauptstrasse grössere Veränderungen anstehen, und weil sich im Vorfeld dieser Veränderungen keine Partei bewegt hat, habe ich folgenden Antrag gestellt:
»Förderung der Wohnungsvielfalt und des preisgünstigen Wohnungsangebots in Birsfelden
Der Gemeinderat wird beauftragt, ein Regelwerk auszuarbeiten, welches bei Umzonungen und Sondernutzungsverfahren (Quartierplänen) die preisliche Wohnungsvielfalt einfordert. Dabei soll u.a. auch beschrieben werden, wie ein angemessener Anteil an preisgünstigem Wohnraum sichergestellt wird.
Die mit den Parteien und der Bevölkerung erarbeitete Regelung soll vor allem auch für den Quartierplan im Zentrum Anwendung finden.
Diese Regelung soll – sofern vom Souverän beschlossen – ab dem Geltungsdatum auch für alle laufenden Umzonungs- und Sondernutzungsverfahren massgeblich sein. Franz Büchler«
Angehängt an den Antrag war eine Regelung aus der Gemeindeordnung von Zürich, die in diese Richtung geht und von mir als Beispiel benannt wurde. So selten ist das Anliegen also doch nicht — auch nicht im Immobilienhaie reichen Zürcher Teich.
Nun hat der Gemeinderat das Reglement nach einer Vernehmlassung (ab Seite 9 im Dokument) vor die Gemeindeversammlung gebracht.
Es freut mich, dass vor allem SP und EVP mit grossem Engagement Verbesserungen und Veränderungen angedacht haben. Dass auch die andern Parteien zu eher positiven Stellungnahmen kamen, freut mich ebenso.
Wenn dann ein Herr A und ein Herr B grosse Bedenken haben, ja auch das gehört zur Debatte. Schade nur, dass Herr A und Herr B keinen Namen haben. Wenn Herr A in der Vernehmlassung sagt:
»Es ist mir bewusst, dass der Antragsteller aufgrund seines politischen Hintergrundes wohl vor allem den günstigen Wohnraum im Visier hatte, der Antrag selber ist jedoch offen formuliert.«
Dann weiss er offenbar besser als ich selbst, wo ich politisch zu verorten bin …
Und vielleicht kann man ja die preisliche Wohnungsvielfalt durchaus auch einmal ohne politische Scheuklappen anschauen, Scheuklappen, die weniger neoliberal fokussiert sind, sondern menschennah, familiennah, bürgerfreundlich, eigentlich so richtig bürgerlich — endlich einmal im guten Sinne.
Übrigens: ich bin in keiner Partei …
Christoph Meury
Nov 26, 2019
Zur Versachlichung: Auch auf dem eigenen Bauland kann die Gemeinde nicht x‑beliebige Auflagen & Regeln formulieren. Es gibt Zonenpläne und kantonale Verordnungen, Baurichtlinien.
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Es ist unlauter, wenn Immobilienfirmen ohne weitere Angaben als Immobilienhaien, welche prinzipiell nur Luxusimmobilien planen, dargestellt werden. Zahlreiche Immobilienfirmen sind Abteilungen von Pensionskassen, also direkt für die Rente von Ottonormalverbraucher zuständig/verantwortlich.
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Im übrigen gibt es auch private Bauherren, welche MFH bauen.
Da die Nachfrage nach Wohnungen in Birsfelden nachwievor ungebrochen ist, braucht es verschiedene Anbieter.
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Zu bedenken ist bei allen bauwilligen Körperschaften, dass sie jeweils ein paar Millionen Franken in die Hand nehmen und dabei das entsprechende Risiko tragen. Das ist bei Genossenschaften nicht anders.
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Es ist im Übrigen müssig immer von billigen oder preisgünstigen Mieten zu reden. Dazu müsste man ja vorerst eine Referenzgrösse fixieren, um festlegen zu können, was eine preisgünstige, oder eine teure Wohnung ist.
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Auch Genossenschaften können ihre Wohnungsmieten letztlich nur via Kostenmiete rechnen. D.h. dass ihre Rechnung prinzipiell gleich aussieht. Analoge Ausgaben, wie bei allen anderen Anbietern. Die Bau- und Ausstattungskosten sind bei allen gleich. Die Variablen sind lediglich der Umfang der Eigenleistungen (oder die nicht verzinslichten Genossenschaftsanteilscheine) und der Wegfall/Reduktion einer allfälligen Rendite. Auch eine Genossenschaft muss Rückstellungen und Amortisationen tätigen.
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Daher ist «günstig« eine sehr relative Grössenordnung. Abgesehen davon, dass «günstig« im Verhältnis zum tatsächlichen Einkommen gesetzt werden müsste, um zu klären wer eine günstige Wohnungen in Anspruch nehmen kann.
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Es ist alles ein wenig tricky.
Aber ich begrüssen den Vorstoss von Franz.
Hans kästli
Nov 27, 2019
5 Sterne für Franz ! Herzlich Hans Kästli