Die Volks­wirt­schafts- und Gesund­heits­di­rek­ti­on Basel-Land­schaft teilt mit (6. März 2014):

Mit­tels einer Ver­fü­gung hat die Volks­wirt­schafts- und Gesund­heits­di­rek­ti­on im Jahr 2009 die Fische­rei in der Birs für bestimm­te Fisch­ar­ten und Grös­sen­klas­sen bestimm­ter Fisch­ar­ten ein­ge­schränkt oder ver­bo­ten. Die Ein­schrän­kun­gen dräng­ten sich auf­grund erhöh­ter Wer­te an chlo­rier­ten orga­ni­schen Ver­bin­dun­gen auf der gan­zen Fliess­stre­cke der Birs im Kan­ton Basel-Land­schaft auf (poly­chlo­rier­te Diben­zo­di­oxi­nen, Diben­zo­f­u­ra­nen und dioxin­ähn­li­chen poly­chlo­rier­te Biphe­ny­len sowie auch wei­te­rer poly­chlo­rier­ter Biphe­nyle). Zwi­schen­zeit­lich konn­te im Kan­ton Jura eine Emis­si­ons­quel­le geschlos­sen wer­den. Die Unter­su­chung von Fischen aus der Birs, dem Unter­lauf der Ergolz und durch den Kan­ton Basel-Stadt aus dem Rhein in der zwei­ten Hälf­te 2013 hat erge­ben, dass die Ein­schrän­kun­gen der Fische­rei zum Teil auf­ge­ho­ben und zum Teil erleich­tert wer­den können.

AnglerDie nun erfolg­ten Unter­su­chun­gen von Bach­fo­rel­len aus der Birs haben erge­ben, dass bei einem Tole­ranz­wert von 8 Piko­gramm Toxi­zi­täts­äqui­va­len­ten pro Gramm Frisch­ge­wicht (8 pg TEQ/g) die Kon­ta­mi­na­ti­on von Bach­fo­rel­len (bis 40 cm Län­ge) deut­lich unter und bei Bach­fo­rel­len (grös­ser 40 cm) knapp über 4 pg TEQ/g Fisch liegt. Die Unter­su­chung von Bar­ben im Unter­lauf der Ergolz zeigt hin­ge­gen einen Wert von 16 pg TEQ/g Fisch, der zu Ver­zehrs­emp­feh­lun­gen zum Schutz der Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten veranlasst.

Aal, Rot­au­ge und Bar­be aus dem Rhein auf dem Stre­cken­ab­schnitt des Kan­tons Basel-Land­schaft wur­den nicht unter­sucht. Jedoch hat im sel­ben Zeit­raum der Kan­ton Basel-Stadt Aale aus dem Rhein bepro­ben las­sen. Die Resul­ta­te zei­gen, dass deren Belas­tung mit dioxin­ähn­li­chen PCB gegen­über 2009 auf weni­ger als 25 pg TEQ/g Fisch zurück­ge­gan­gen ist, wes­halb deren Ver­zehr wei­ter­hin ein­ge­schränkt blei­ben muss.

An der Birs kön­nen ab sofort Bach­fo­rel­len und Äschen unein­ge­schränkt gefan­gen, ver­zehrt und an Drit­te abge­ge­ben wer­den. Für Bar­ben, Aale und Rot­au­gen gilt, dass die­se gefan­gen und auf eige­ne Ver­ant­wor­tung ver­zehrt wer­den kön­nen. Eine Abga­be an Drit­te ist ver­bo­ten. Eben­so gilt für die­se drei Fisch­ar­ten eine Ver­zehrs­emp­feh­lung. Kin­der und Jugend­li­che (bis 18 Jah­re) sowie Frau­en im gebär­fä­hi­gen Alter soll­ten auf den Ver­zehr ver­zich­ten, Frau­en nach der Meno­pau­se und Män­ner soll­ten maxi­mal 80–250 Gramm pro Tag konsumieren.

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