Auf jeden Fall fast, falls Sie sich über­legt haben, gegen die stil­le Wahl des Schul­rats eine Beschwer­de einzureichen.

Weil die Par­tei­en offen­bar mit der jet­zi­gen Sitz­ver­tei­lung im Gre­mi­um ganz zufrie­den sind, hat man sich auf die­se Per­so­nen geeinigt:

  • von Däni­ken, Lukas (CVP, bisher)
  • Hatz Vol­pa­to, Nico­le (FDP, neu)
  • Orte­ga, Bar­ba­ra (SP, bisher)
  • Vil­la­ni, Gerar­da (SP, bisher)
  • Bucher Leu­thardt, Deni­se (SP, neu)
  • Schwarz­barth, Eve­li­ne (SVP, bisher)

Gra­tu­la­ti­on den Gewähl­ten. Dan­ke für den Ver­zicht auf Wahl­pla­ka­te an die Par­tei­en. Sie spa­ren erst noch Geld. Und wir wer­den beim kom­men­den über­la­de­nen Urnen­gang eben­falls ent­las­tet. Und so wie es aus­sieht, bleibt auch die Gemein­de­prä­si­di­ums­wahl still.

Aber zurück zum The­ma: Falls Sie den Ablauf der Wahl für unrecht­mäs­sig hal­ten, müs­sen Sie sich sputen:

Gegen die­sen Ent­scheid des Gemein­de­ra­tes kann beim Regie­rungs­rat inner­halb von 3 Tagen seit Ver­öf­fent­li­chung Beschwer­de ein­ge­reicht werden.
Fragt sich noch, ob das Ent­schei­dungs­da­tum (12.4.) oder das Publi­ka­ti­ons­da­tum (14.4.) ver­bind­lich ist.
5. Juni 2016, Abstimmung Kanton BL: Grundlagen zu zwei Initiativen
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