Keine Angst, Sie müssen das nicht alles schon studieren. Ich möchte mit der folgenden Auflistung eigentlich nur schon früh genug zeigen, was sich unsere Regierenden an Zumutungen für das Stimmvolk leisten.
Wir werden im Laufe der Zeit die einzelnen Punkte sicher noch kommentieren.
Das Bild symbolisiert einfach die Menge der Unterlagen, die Sie benötigen um sich seriös auf die Abstimmungen vorzubereiten.
Fest steht, was unsere Regierenden am 5. Juni zur Abstimmung bringen wollen. Als wären die fünf Eidgenössischen Vorlagen nicht schon genug, meint auch der Kanton noch sechs Vorlagen draufpacken zu müssen. Wenn alle diese Vorlagen unbestrittene Peanuts wären, wäre das ja noch zu bewältigen. Es sind aber Vorlagen, die uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einiges abverlangen.
Auf Beschluss des Bundesrates gelangen am 5. Juni 2016 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung:
1. die Volksinitiative vom 30. Mai 2013 «Pro Service public»;
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2. die Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»;
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3. die Volksinitiative vom 10. März 2014 «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»;
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4. die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) (Referendum)
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5. die Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG) (Referendum)
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Auf Beschluss des Regierungsrates gelangen am 5. Juni 2016 folgende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung:
6. die formulierte Verfassungsinitiative vom 2. März 2012 «Für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung»;
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7. die Änderung vom 24. September 2015 des Bildungsgesetzes (Parlamentarische Initiative vom 30. Januar 2014, «Einführung Lehrplan 21»);
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8. die Änderung vom 24. September 2015 des Bildungsgesetzes (Parlamentarische Initiative vom 8. Mai 2014, «Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer»);
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9. die Änderung vom 3. Dezember 2015 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz);
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10. der Landratsbeschluss vom 3. Dezember 2015 betreffend Universität Basel; Umsetzung der Pensionskassengesetz (PKG)-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt; Sicherung der Umsetzung der Strategie der Universität; Zusatzfinanzierung 2017 bis 2021; partnerschaftliches Geschäft; Referendum)
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11. die Änderung vom 28. Januar 2016 des Bildungsgesetzes aufgrund der nichtformulierten Volksinitiative «Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere».
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Und als wäre das noch nicht genug, finden am gleichen Abstimmungstag auch noch Wahlen in den Gemeinden statt.
Auch hier müssen Entscheidungen für die nächsten vier Jahre getroffen werden.
Und in der Gemeinde Birsfelden werden stattfinden:
12. Wahl des Gemeindepräsidenten
Ausser es gäbe eine Stille Wahl? Gibt es das überhaupt?
13. Wahl der 7 Mitglieder des Schulrats
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Ich frage mich, ob unsere Regierenden meinen, dass in der Hoffnung auf eine geringe Stimmbeteiligung alles einfach durchgewinkt wird? Oder ist hier gar Obsoleszenz an der Demokratie geplant? Wie die geplante Obsoleszenz bei den heutigen Produkten?
Und noch die Weisheit zur Sache:
Die Politik ist ein Versuch der Politiker,
zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden,
die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte.
(Dieter Hildebrandt)
Arthur Caccivio
Mrz 5, 2016
Ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten Jahren gleichzeitig 11 Vorlagen zur Abstimmung gelangt sind. Da sind nicht nur die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gefordert, sondern auch das Wahlbüro.
Die stille Wahl des Gemeindepräsidenten oder Gemeindepräsidentin ist gemäss Gemeindeordnung möglich. Am 19. April 2016 werden wir es wissen.
Ausserdem werden an der Urne nur sechs Mitglieder (Proporzverfahren)des Schulrates gewählt. Das siebte Mitglied wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte. Allerdings könnte auch der Schulrat — wohl eher theoretisch — in stiller Wahl gewählt werden.