Im Moment liegt das Bauge­such für eine Bauschut­tre­cy­clin­gan­lage in Birs­felden vor.
Typ­isch für Birs­felden ist, dass wieder ein­mal Birs­felden für die unrentablen Anla­gen für den ganzen Kan­ton, ja die ganze Region her­hal­ten muss. Der Auto­bah­n­verteil­er in der Hag­nau für Basel und das Laufen­tal, die Abwasser­reini­gungsan­lage in der Hag­nau fürs halbe Basel­bi­et nur nicht für Birs­felden, das wenig­stens schöne Kraftwerk Birs­felden, mit dem unschö­nen Ver­such ein­er Wasser­stoff­pro­duk­tion auf der Insel anzusiedeln, das schlecht genutzte Hafenare­al und jet­zt also noch diese Bauschut­tre­cy­clin­gan­lage, wir haben schon ein­mal darüber berichtet.

Die Anlage gener­iert täglich 240 28-Tön­ner, welche den Bauschutt aus den städtis­chen und regionalen Entwick­lungsarealen hier ankar­ren.
Doch dage­gen kann man immer­hin noch eine kurze Zeit Ein­spruch erheben. Und wenn Sie find­en, das wäre eine gute Sache, das Ein­sprechen, dann kön­nen Sie das im nach­fol­gen­den Beispiel anschauen, sich inspiri­eren lassen. Eine andere Möglichkeit wäre, Poli­tik­erin­nen und Poli­tik­er anzuschreiben und sie auf diese Umstände aufmerk­sam zu machen.

Beispiel Poli­tik­er anschreiben:

»Wir sind not amused! Wir sind offen­sichtlich die neuen Elsäss­er!

Lieber Beat Jans
Das städtis­che Vorhaben auf der ehe­ma­li­gen Staats­grube in Birs­felden eine Bauschutt-Waschan­lage zu erricht­en stösst in Blätzbums auf Wider­stand.

Wir sind not amused! Wir sind offen­sichtlich die neuen Elsäss­er! Was nicht in die Stadt passt, wird in die Agg­lo aus­ge­lagert.
In der Kurzver­sion: Die Anlage gener­iert täglich 240 28-Tön­ner, welche den Bauschutt aus den städtis­chen Entwick­lungsarealen hier ankar­ren, damit er zerklein­ert, gewaschen und neu sortiert wieder zurück zu den Baufeldern in die Stadt trans­portiert wer­den kann.
Beschöni­gend nen­nt man dies dann Kreis­laufwirtschaft. Fakt ist: Hier wird Bauschutt der Wiederver­w­er­tung zuge­führt. Das macht Lärm und Ges­tank. Den müssen wir Birs­felderIn­nen ertra­gen. Als Ent­gelt erhal­ten wir nichts. Die Bau­recht­szin­sen fliessen vol­lum­fänglich in die städtis­che Kasse. Der Gewinn der Anlage zu pri­vat­en Fir­men, welche ihre Geschäftssitze nicht in Birs­felden haben. Ergo hat Birs­felden auch keine Steuere­in­nah­men. Uns bleiben die Emis­sio­nen und zwar reich­lich. Das stra­paziert unsere Tol­er­anz erhe­blich.
Wir müssen allerd­ings auch eingeste­hen, dass unsere Lokalpoli­tik­erIn­nen seit Jahren kläglich ver­sagen. Sie schaf­fen es nicht sich ein Mit­spracherecht zu erkämpfen, in die Prozesse mit wirk­samer Stimme involviert zu wer­den und zu guter Let­zt zumin­d­est mon­etär einen Gewinn durchzuset­zen. Jäm­mer­lich!
Daher bleibt uns, dem gemeinen Fussvolk, nur noch der lei­d­volle Weg der Ein­sprachen. Ich habe mich als Winkel­ried vor die lahme Truppe gestellt und eine Ein­sprache lanciert. Den Text, inkl. Begrün­dung, find­est du im Anhang.
Wie in der heuti­gen bz angekündigt, habe ich soeben meine Ein­sprache gegen das Baustof­fre­cy­cling-Pro­jekt in der Staats­grube ein­gere­icht.
https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/grossprojekt-riesige-bauschutt-waschanlage-loest-in-birsfelden-widerstand-aus-ld.2175634?mktcid=smsh&mktcval=E‑mail
https://www.bzbasel.ch

Mit fre­undlichen Grüssen,
Christoph Meury

Hard­strasse 20
4127 Birs­felden«

Oder eine Ein­sprache an das Bauin­spek­torat Basel­land machen:

»EINSPRACHE gegen das Gesuch: Nr. 1607/2021. Bauherrschaft: Baustof­fre­cy­cling Nord­westschweiz (BRN), Ried­strasse 7, 4222 Zwin­gen. Pro­jekt: Aushub­waschan­lage, Parzelle Nr. 324, 2954BR, Hard­strasse. Pro­jek­tver­ant­wortliche Per­son: Jauslin Ste­bler AG, Quel­len­rain 2, 4310 Rhe­in­felden. Dem Gesuch liegt ein Umweltverträglichkeits­bericht bei. 
Sehr geehrte Damen und Her­ren
Ich erhebe hier­mit Ein­sprache gegen das vor­liegende Baupro­jekt.
Das Pro­jekt ist überdi­men­sion­iert und gener­iert dadurch einen erhe­blichen LKW-Mehrverkehr. Gemäss UVG  sollen hier, während 250 Arbeit­sta­gen und im 2‑Schicht-Betrieb von 6 bis 22 Uhr, jährlich 1’500’000 Ton­nen Aushub zerklein­ert, chemisch gere­inigt und sortiert wer­den. 60’000 Last­wa­gen fahren diese Menge ins Hafenge­bi­et. Das sind täglich rund 240 Last­wa­gen, welche zusät­zlich zum bish­eri­gen LKW-Verkehr, den Kreisel in die Hard­strasse und beim Weg­fahren in die Ster­nen­feld­strasse passieren. Die Schad­stoff­be­las­tung durch diesen Mehrverkehr mit schw­eren Diesel-LKW’s (28 Ton­nen), ist im UVB nicht aus­gewiesen. Die Belas­tung für das Wohn­quarti­er und die Naher­hol­ungszone (Hard­wald) dürfte immens sein. Auch die entsprechende Lärm­be­las­tung ist nicht aus­gewiesen.
Die neu entste­hende Verkehrssi­t­u­a­tion ist nicht zumut­bar. Der Langsamverkehr ist in kein­er Weise adäquat berück­sichtigt. Sowohl Velo‑, wie auch die Fuss­gänger­wege müssen die stark belastete Strasse mehrfach kreuzen. Der LKW-Verkehr ist dabei für den Langsamverkehr eine grosse Gefahr. Dies auch, weil im unmit­tel­baren Bere­ich der kreuzen­den LKW’s zwei ÖV-Hal­testellen sind und die Fuss­gän­gerIn­nen, sowohl die Ster­nen­feld­strasse, wie auch den Kreisel, respek­tive Hard­strasse, mehrfach passieren müssen. Da der Veloweg unmit­tel­bar in den Kreisel mün­det und nicht sep­a­rat geführt wird, ist die Gefahr für die schwächeren Verkehrsteil­nehmerIn­nen immens. Hier muss eine völ­lig neue Verkehrs­führung gefordert wer­den. Der Verkehrssicher­heit der schwächeren Verkehrsteil­nehmerIn­nen muss höch­ste Pri­or­ität zuge­s­tanden wer­den.
Die Verkehrssi­t­u­a­tion muss entsprechend neu über­prüft wer­den. Dies auch unter Ein­bezug des zu erwarteten Mehrverkehrs durch den Rhein­tun­nel­bau. Der Bau des Rhein­tun­nels ist für 2029 geplant und wird die Verkehrssi­t­u­a­tion zusät­zlich mit Werkverkehr belas­ten. Diese Verkehrssi­t­u­a­tion muss vorgängig gek­lärt wer­den. Der Organ­i­sa­tion und Logis­tik des Langsamverkehrs muss hohe Pri­or­ität eingeräumt wer­den. Es gilt eben­falls zu beacht­en, dass die angren­zen­den Wohn­quartiere weit­er­hin für die Bewohner­In­nen frei zugänglich sind und dass die entsprechend notwendi­ge Infra­struk­tur erstellt wird damit ein gefahrlos­er und unge­hin­dert­er Zugang möglich ist. Zwin­gend müssen die Wohn­quartiere vom Werkverkehr freige­hal­ten wer­den.
Der UVB-Bericht weisst für die Schred­der­an­lage einen max­i­malen Lärm­pegel von 110 dBA aus. Das entspricht einem laut­en Rock­konz­ert. Ein solch­er Wert kann nicht toleriert wer­den. Die Anlage gren­zt an den Hard­wald und stört damit die Naher­hol­ungszone, sowie Fau­na und Flo­ra erhe­blich. Zudem gren­zt die Anlage eben­falls an ein grosse Wohnge­bi­ete, ins­beson­dere auch an eine Spi­tal­zone mit einem grossen Alter­sheim. Die Lär­mim­mis­sio­nen sind rig­oros zu drosseln. Ein Wert von 110 dBA kann als Aussen­lärm keines­falls akzep­tiert wer­den. Entsprechend sind auch die Betrieb­szeit­en zu reduzieren. Die Betrieb­szeit der Anlage ist im UVB-Bericht mit ein­er täglichen Laufzeit von 6 bis 22 Uhr aus­gewiesen. Da in diesem Zeit­fen­ster auch die Anlieferzeit für den Bauschutt inbe­grif­f­en ist, dauert die LKW-Belas­tung eben­falls bis 22 Uhr. Dieses Zeit­fen­ster muss mas­siv eingeschränkt und auf die üblichen Arbeit­szeit­en von 7 bis 19 Uhr reduziert wer­den. 
Es ist stossend, dass das riesige Bau­vol­u­men (rund 90 x 70 Meter und ein­er Höhe von 32 Meter), sowie zahlre­ichen Annexbaut­en nicht für die Energiegewin­nung genutzt wird. Die Anlage muss zwin­gend einen Teil ihrer eige­nen Energie durch Pho­to­voltaik sel­ber pro­duzieren. Nach­haltigkeit kann nicht nur ein PR-Schlag­wort sein. Die Nutzung der Dach- und Fas­saden­flächen für die Energiegewin­nung muss eine zwin­gende Auflage sein. Die Gesuch­steller müssen zudem ein Energiekonzept nach­weisen.
Wasser­nutzung: Die Anlage ver­braucht erhe­bliche Wasser­men­gen. Von wo beziehen die Anlage­be­treiber dieses Wass­er? Und ist garantiert, dass durch diesen Mehrver­brauch keine Wassereng­pässe entste­hen, welche für die Bevölkerung zu ein­er Ver­sorgungslücke führen? 
Zusät­zlich: Wie wird das verun­reinigte Wass­er gere­inigt? Und in welche Kreis­läufe wird das Wass­er zurück­ge­führt? Ist sichergestellt, dass das Trinkwass­er der Birs­felderIn­nen nicht gefährdet wird.
Aus Sicht eines Nor­mal­bürg­ers ist es ärg­er­lich, dass Neubaut­en in Wohnge­bi­eten immer unter ästhetis­chen Gesicht­spunk­ten bew­ertet wer­den und zwin­gend auch als qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Baut­en, mit entsprechen­den architek­tonis­chen Hand­schriften, erstellt wer­den müssen, dass aber bei Gewer­be­baut­en in Indus­triege­bi­eten, keine dies­bezüglichen Aufla­gen gemacht wer­den. Hier bes­timmt der Inge­nieur die Architek­tur. Und aus rein kom­merziellen Grün­den wird eine fan­tasielose Kiste, ein fen­ster­los­es Bau­mon­ster, erstellt. Das stellt eine krasse Recht­sun­gle­ich­heit dar.
Mit fre­undlichen Grüssen,
Christoph Meury

Hard­strasse 20
4127 Birs­felden«
Man kann hier abschreiben oder eigene For­mulierun­gen find­en. Wichtig wäre diesen Leuten zu zeigen, dass viele Men­schen in Birs­felden diesen Klotz von 201’600 m3 nicht toll find­en!
Vom Leben und Sterben des Grafen Cagliostro 10
Aus meiner Fotoküche 24

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