Am 9. Februar 2020 wählt Birsfelden die Gemeindekommission.
In Gemeinden mit Gemeindeversammlung (ordentliche Gemeindeorganisation) kann eine Gemeindekommission eingeführt werden. Obligatorisch ist die Gemeindekommission nicht. Die Gemeindekommission sind die Leute, die sich an der Gemeindeversammlung ganz vorne links in der Ecke an die Tischchen mit Namensschildern setzen. Wenn sie ihr Amt ernst nehmen, können sie einiges bewirken — und sonst enthalten sie sich der Stimme und machen Herrn Henzi wütend.
Das Gemeindegesetz sagt:
• Die Gemeindekommission berät die Geschäfte der Gemeindeversammlung und stellt ihr Antrag.
• Die Gemeindekommission kann entweder für sich allein oder in Verbindung mit dem Gemeinderat oder anderen Gemeindebehörden als Wahlbehörde für die nicht durch das Volk zu wählenden Behörden sowie für die Gemeindeangestellten eingesetzt werden.
• Die Gemeindeordnung kann der Gemeindekommission eine weitergehende Finanzkompetenz als dem Gemeinderat übertragen. Von dieser darf jedoch die Kommission nur bei Geschäften Gebrauch machen, die ihr vom Gemeinderat vorgelegt werden.
• Nachtragskredite, die in die Finanzkompetenz der Gemeindekommission fallen, dürfen von dieser beschlossen werden.
• Aufsichtsinstanz über die Gemeindekommission ist die Gemeindeversammlung.
• Die Amtsperiode beginnt jeweils am 1. Juli eines Schaltjahres.
• Die Mitglieder der Gemeindekommission werden an der Urne im Proporzverfahren gewählt.
• Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 festgelegt.
Vieles darf und kann die Gemeindeordnung regeln:
• Durch die Gemeindekommission werden gewählt:
die Rechnungsprüfungskommission
die Geschäftsprüfungskommission (Ausschuss von 7 Mitgliedern der Gemeindekommission)
die Mitglieder des Wahlbüros
die Sozialhilfebehörde.
• Mitglieder des Gemeinderats, des Schulrats, der Sozialhilfebehörde und der Baubewilligungsbehörde dürfen in der Geschäftsprüfungskommission nicht vertreten sein.
• Die Gemeindekommission kann auf Antrag des Gemeinderates eine Verdoppelung der gemeinderätlichen Finanzkompetenz beschliessen.
• Aufsichtsinstanz über die Geschäftsprüfungskommission ist der Regierungsrat.
Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission gemäss Gemeindeordnung:
• Die Geschäftsprüfungskommission führt für die Gemeindeversammlung die Oberaufsicht über alle Gemeindebehörden und Verwaltungszweige durch.
• Sie prüft die Tätigkeit aller Gemeindebehörden sowie der Gemeindeangestellten;
Sie prüft die Tätigkeit der interkommunalen Amtsstellen, Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sowie die Tätigkeit derer Angestellten;
• Sie kann die Tätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüfen, an der die Gemeinde beteiligt ist;
• Sie kann die Tätigkeit der basellandschaftlichen und ausserkantonalen Zweckverbände und Anstalten prüfen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sowie die Tätigkeit derer Angestellten.
Befugnisse der Geschäftsprüfungskommission der Gemeindekommission:
• Die Geschäftsprüfungskommission kann in die Akten sämtlicher Organe und Verwaltungszweige Einsicht nehmen, soweit sie diese zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags benötigt. Soweit es zur Wahrung schutzwürdiger privater Interessen, zum Schutz der Persönlichkeit oder aus Rücksicht auf ein hängiges Verfahren unerlässlich ist, können die Organe und Verwaltungsstellen anstelle der Herausgabe von Amtsakten einen besonderen Bericht erstatten.
• Die Mitglieder der Organe und der Verwaltungsstellen sind verpflichtet, der Geschäftsprüfungskommission Auskunft zu erteilen.
Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission:
• Der Gemeinderat stellt das Budget für das kommende Rechnungsjahr auf. Dieses ist von der Rechnungsprüfungskommission zu begutachten und vor Jahresende der Gemeindeversammlung vorzulegen.
• Die Rechnungsprüfungskommission prüft die Rechnungslegung der Einwohnergemeinde;
• Sie prüft die Rechnungslegung der interkommunalen Amtsstellen, Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist;
• Sie kann das Rechnungswesen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüfen, an der die Gemeinde beteiligt ist;
• Sie kann die Rechnungslegung der basellandschaftlichen und der ausserkantonalen Zweckverbände und Anstalten prüfen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
• Sie übt ihre Kontrolltätigkeit nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus.
• Sie erstattet der Gemeindeversammlung schriftlichen Bericht über das Prüfungsergebnis und unterbreitet ihr zugleich ihre Anträge.
• Die Gemeindeversammlung kann der Rechnungsprüfungskommission auch
Einzelgeschäfte finanzieller Natur zur Vorberatung überweisen.
Befugnisse der Rechnungsprüfungskommission:
• Die Rechnungsprüfungskommission kann ein im Revisionswesen tätiges Unternehmen
mit einzelnen Prüfungsarbeiten beauftragen.
Dies alles aufgeschrieben, damit Sie wissen, für was Sie am 9. Februar 2020 zur Urne gehen.