Der nach­fol­gen­de Text ist eine Medi­en­mit­tei­lung­des Bun­des, der einer Pres­se­kon­fe­renz vom 28. Janu­ar 2026 folg­te.

Bern, 28.01.2026 — Ange­sichts der ver­schlech­ter­ten geo­po­li­ti­schen Lage will der Bun­des­rat die Sicher­heit und Ver­tei­di­gung der Schweiz sub­stan­zi­ell stär­ken. Dafür sind zusätz­li­che Mit­tel von rund 31 Mil­li­ar­den Fran­ken nötig – für zivi­le Bun­des­stel­len mit Sicher­heits­auf­ga­ben sowie für die Armee. Zur Finan­zie­rung sieht der Bun­des­rat eine befris­te­te, zweck­ge­bun­de­ne Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er um 0,8 Pro­zent­punk­te ab 2028 für zehn Jah­re vor. Die­se zusätz­li­chen Ein­nah­men flies­sen in einen ver­schul­dungs­fä­hi­gen Rüs­tungs­fonds. Gemein­sam mit dem Ent­las­tungs­pa­ket 2027 wird dadurch die Basis für einen aus­ge­gli­che­nen Bun­des­haus­halt geschaf­fen. An sei­ner Sit­zung vom 28. Janu­ar 2026 hat der Bun­des­rat das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Ver­tei­di­gung, Bevöl­ke­rungs­schutz und Sport VBS beauf­tragt, dazu bis Ende März eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge aus­zu­ar­bei­ten.

Die glo­ba­le Sicher­heits­la­ge und das geo­po­li­ti­sche Umfeld der Schweiz haben sich in den letz­ten Jah­ren zuse­hends ver­schlech­tert.
Die Welt ist vola­ti­ler und unsi­che­rer gewor­den, die völ­ker­rechts­ba­sier­te inter­na­tio­na­le Ord­nung ist einer Belas­tungs­pro­be aus­ge­setzt. Diver­se Län­der im euro­päi­schen Umfeld reagie­ren dar­auf, in dem sie ihre Ver­tei­di­gungs­fä­hig­kei­ten rasch stär­ken. Auch die Schweiz ist von die­sen Ent­wick­lun­gen betrof­fen und sieht sich bereits mit hybri­der Kon­flikt­füh­rung kon­fron­tiert, unter ande­rem durch Cyber­an­grif­fe und Des­in­for­ma­ti­on. Hin­zu kommt, dass die Armee auf­grund der Ein­spa­run­gen der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te nicht aus­rei­chend aus­ge­rüs­tet ist, um beson­ders den wahr­schein­lichs­ten Bedro­hun­gen – Angrif­fe aus der Distanz und hybri­de Kon­flik­te – genü­gend begeg­nen zu kön­nen. Zum Schutz von Bevöl­ke­rung und Land und um künf­tig kein Sicher­heits­ri­si­ko in der Ver­tei­di­gungs­ar­chi­tek­tur Euro­pas dar­zu­stel­len, ent­steht daher ein Mehr­be­darf an finan­zi­el­len Mit­teln; das vor­ge­se­he­ne Wachs­tum der Armee­aus­ga­ben auf 1 Pro­zent des BIP bis 2032 genügt dafür nicht.

Prio­ri­sie­rung von Rüs­tungs­be­schaf­fun­gen der Armee
Um die Schweiz vor Angrif­fen aus der Distanz und hybri­den Kon­flik­ten zu schüt­zen, hat die Armee ihre Rüs­tungs­pla­nung inner­halb des ordent­li­chen Bud­gets erneut prio­ri­siert. Dadurch kön­nen drin­gen­de­re Lücken in der Abwehr von wahr­schein­li­chen Bedro­hun­gen schnel­ler geschlos­sen wer­den. Vor­ge­zo­gen und bereits in die Armee­bot­schaf­ten 2026 und 2027 auf­ge­nom­men wer­den bei­spiels­wei­se neue Sys­te­me zur boden­ge­stütz­ten Luft­ver­tei­di­gung klei­ner Reich­wei­te und zur Abwehr von Mini-Droh­nen oder zusätz­li­che Sys­te­me zur boden­ge­stütz­ten Luft­ver­tei­di­gung mitt­le­rer Reich­wei­te. Eben­falls Prio­ri­tät haben Inves­ti­tio­nen in die Infor­ma­tik, in den Cyber­schutz oder in die elek­tro­ma­gne­ti­sche Auf­klä­rung und Abwehr.
Mit die­ser Prio­ri­sie­rung ist es im Rah­men der zur Ver­fü­gung ste­hen­den finan­zi­el­len Mit­tel mög­lich, den Schutz vor den wahr­schein­lichs­ten Bedro­hun­gen bis in die 2030er Jah­re zu ver­bes­sern. Die­ser Schutz ist aber noch nicht umfas­send.

Ange­spann­ter Rüs­tungs­markt: Preis­stei­ge­run­gen und hohe Anzah­lun­gen
Her­aus­for­de­run­gen bestehen dar­in, dass die im aktu­el­len Bud­get und Finanz­plan ent­hal­te­nen finan­zi­el­len Mit­tel nicht mehr den Rea­li­tä­ten des Rüs­tungs­markts ent­spre­chen. Unter ande­rem wer­den Rüs­tungs­gü­ter lau­fend teu­rer, dies bis zu 40 Pro­zent (Teue­rung, gestei­ger­te Nach­fra­ge). Hin­zu kommt, dass in der Regel eine Anzah­lung von min­des­tens einem Drit­tel des Kauf­prei­ses zu leis­ten ist. Ohne Anpas­sung der Finanz­mit­tel an die neue Preis­rea­li­tät wür­de sich der Fähig­keits­auf­bau redu­zie­ren. Dies wirkt sich nega­tiv auf den Schutz von Bevöl­ke­rung und Land vor Bedro­hun­gen aus. Kon­kret könn­ten bei­spiels­wei­se weni­ger kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren sowie Bal­lungs­zen­tren geschützt wer­den.
Zusätz­li­che Ein­nah­men für die Armee und zivi­le Bun­des­äm­ter mit Sicher­heits­auf­ga­ben
Aus die­sen Grün­den besteht ein Mehr­be­darf an finan­zi­el­len Mit­teln, um die Sicher­heit und Ver­tei­di­gung der Schweiz zu stär­ken. Die­ser Mehr­be­darf besteht nicht nur für Rüs­tungs­in­ves­ti­tio­nen. Für einen umfas­sen­den Schutz unse­res Lan­des braucht es auch bei den zivi­len Bun­des­äm­tern mit sicher­heits­re­le­van­ten Auf­ga­ben einen Fähig­keits­auf­bau und ‑aus­bau. Denn mili­tä­ri­scher Schutz ist ohne Nach­rich­ten­dienst, zivi­le Alar­mie­rung, inne­re Sicher­heit (Poli­zei und Grenz­schutz), Sicher­heits­kom­mu­ni­ka­ti­on oder resi­li­en­te Kri­sen­be­wäl­ti­gungs­ka­pa­zi­tä­ten nur ein­ge­schränkt wirk­sam.
Der Bun­des­rat nimmt zur Kennt­nis, dass die­ser finan­zi­el­le Mehr­be­darf ab 2028 rund 31 Mil­li­ar­den Fran­ken beträgt. Die­ser Mehr­be­darf muss mit zusätz­li­chen Ein­nah­men finan­ziert wer­den, da im Bun­des­bud­get der finan­zi­el­le Spiel­raum fehlt und die Schul­den­brem­se ein­ge­hal­ten wer­den soll. Der Bun­des­rat hat dazu ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten geprüft und ist zum Schluss gekom­men, dass eine Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er im Hin­blick auf die Aus­wir­kun­gen auf die Wirt­schaft und die Gesell­schaft ande­ren Mög­lich­kei­ten vor­zu­zie­hen ist.

Befris­te­te Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er um 0,8 Pro­zent­punk­te für zehn Jah­re
Für die Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er braucht es eine Ände­rung der Bun­des­ver­fas­sung. Des­halb hat der Bun­des­rat das VBS beauf­tragt, ihm bis Ende März 2026 eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge vor­zu­le­gen. Die Mehr­wert­steu­er soll ab 2028 befris­tet für zehn Jah­re um 0,8 Pro­zent­punk­te erhöht wer­den. Die­se Ein­nah­men wer­den zuguns­ten der Stär­kung der Sicher­heit und Ver­tei­di­gung der Schweiz zweck­ge­bun­den und prio­ri­tär für die Rüs­tungs­aus­ga­ben der Armee ein­ge­setzt. Ein Drit­tel die­ser Ein­nah­men wird genutzt, um das vor­ge­se­he­ne Wachs­tum der Armee­aus­ga­ben auf 1 Pro­zent des BIP mit­zu­fi­nan­zie­ren, womit der übri­ge Bun­des­haus­halt ent­las­tet wird. Mit die­ser Ver­wen­dung der Ein­nah­men und dem Ent­las­tungs­pa­ket 2027 (EP27) wird die Basis für einen wei­ter­hin aus­ge­gli­che­nen Bun­des­haus­halt geschaf­fen – vor­aus­ge­setzt, das EP27 wird mög­lichst umfas­send umge­setzt.
Vor­ge­se­hen ist, dass die Bot­schaft im Herbst an das Par­la­ment über­wie­sen wird. Die Volks­ab­stim­mung könn­te im Som­mer 2027 statt­fin­den und die Mehr­wert­steu­er-Erhö­hung per 1. Janu­ar 2028 in Kraft tre­ten.

Rüs­tungs­fonds für rasche Beschaf­fun­gen
Der Bun­des­rat will die zusätz­li­chen Ein­nah­men zweck­ge­bun­den für die Sicher­heit und Ver­tei­di­gung der Schweiz in einen Rüs­tungs­fonds ein­le­gen. Die gesetz­li­che Grund­la­ge soll gleich­zei­tig mit der Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er in Kraft tre­ten. Der Fonds speist sich aus den zusätz­li­chen Ein­nah­men aus der Mehr­wert­steu­er sowie einem Bei­trag aus dem ordent­li­chen Armee­bud­get. Damit Zah­lungs­spit­zen für prio­ri­tär not­wen­di­ge Beschaf­fun­gen abge­deckt wer­den kön­nen, kann sich die­ser Fonds mit Dar­le­hen der Bun­destre­sore­rie im Umfang des Zwei­fa­chen der jähr­li­chen zweck­ge­bun­de­nen Mehr­ein­nah­men ver­schul­den. Am Ende der Befris­tung der Mehr­wert­steu­er-Erhö­hung müs­sen die Schul­den voll­stän­dig zurück­be­zahlt sein. Der Bun­des­rat hat bereits bei ande­ren wich­ti­gen Auf­ga­ben­be­rei­chen auf Fonds zurück­ge­grif­fen – Bei­spie­le sind der Natio­nal­stras­sen- und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs-Fonds (NAF) oder der Netz­zu­schlags­fonds.
Das VBS wird auch zu die­sem Rüs­tungs­fonds dem Bun­des­rat bis Ende März eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge unter­brei­ten.

 

 

 

Und zum Schluss noch dies:
Wer nur einen Ham­mer in der Werk­zeug­kis­te hat,
für den sehen alle Pro­ble­me wie Nägel aus.
(Paul Watz­la­wick)

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