Wenn ich die »Stim­me des Vol­kes«, wie sie von diver­sen soge­nannt bür­ger­li­chen Par­tei­en ver­mit­telt wird, glau­ben soll, bekom­me ich das Gefühl, unser Land wer­de – neben uns selbst natür­lich – nur von kri­mi­nel­len Aus­län­dern, will­kür­li­chen Beam­ten, instru­men­ta­li­sier­ten Rich­tern, Sozi­al­hil­fe­be­trü­gern und unfä­hi­gen Regie­run­gen bewohnt.
Wenn ich in der Sonn­tags­zei­tung lese, wie unser armes Land und die armen Gemein­den über ihre Pro­ble­me mit den Flücht­lin­gen und deren Kos­ten jam­mern, über­fällt mich das kal­te Grausen.
Wäre nicht Wahl­jahr müss­te ich anneh­men, ich lebe in einem Land, das letz­tes Jahr am Ran­de des Abgrunds stand und die­ses Jahr einen gros­sen Schritt vor­wärts gemacht hat.

Wenn dann noch Phil­lip Mül­ler (Par­tei­prä­si­dent FDP) ins Land posaunt: »Es fehlt offen­bar die Ein­sicht, dass wir die Pro­ble­me Afri­kas nicht in Euro­pa und schon gar nicht in der Schweiz lösen kön­nen.«, dann fra­ge ich mich, ob im Wahl­kampf anstel­le von Argu­men­ten nur noch »Gela­ber à la Stamm­tisch« mög­lich ist.

Aber dar­an, dass auch die Schweiz betei­ligt war, gewis­se Pro­ble­me in Afri­ka zu erzeu­gen und immer noch erzeugt, wird nicht gedacht. Die Schweiz pro­fi­tiert wei­ter von Afri­ka. Ich den­ke da zum Bei­spiel an all die Roh­stoff­mul­tis, denen die Schweiz Steu­er­asyl gewährt (da scheint mir, dass Steu­er­asyl das ein­zi­ge Asyl ist, das in der Schweiz nicht umstrit­ten ist.)

Der weit­aus klei­ne­re Liba­non muss­te bis jetzt eine rund 35%ige Bevöl­ke­rungzu­nah­me ver­kraf­ten mit rund einer Mil­li­on Flücht­lin­gen aus Syri­en. Und um bei Phil­lip Mül­lers Afri­ka zu blei­ben: Eines der ärms­ten Län­der, Tan­za­nia, hat wäh­rend ver­schie­de­nen ähn­li­chen Kata­stro­phen in den umlie­gen­den Län­dern (Ruan­da, Burun­di, Kon­go, Ugan­da, Moçam­bi­que) hun­dert­tau­sen­de Flücht­lin­ge aufgenommen.

Wenn die Schweiz nicht fähig ist auf eine anstän­di­ge Art mit ihrem »Flücht­lings­pro­blem« fer­tig zu wer­den und meint an den paar Tau­send zugrun­de zu gehen, muss man an den Fähig­kei­ten von Regie­rung und Par­tei­en star­ke Zwei­fel anmelden.

Und die Weis­heit zum Artikel:

Die Schweiz kennt kei­ne Todes­stra­fe — auch nicht für
papier­lo­se Ausländer.
(Jac­ques de Haller)

 

 

 

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