Sollte die USR III — Vorlage am 12.2. vom Stimmvolch angenommen werden, müssen Bund, Kantone und Gemeinden notgedrungen neue Einnahmequellen erschliessen. Weil alle Politiker gebetsmühlenhaft in Wahljahren Steuersenkungen versprechen, liegt die Zukunft beim Erheben von neuen Gebühren. In unregelmäßiger Folge werden wird das „birsfälderli“ den Geldeintreibern Vorschläge machen, wo es noch etwas zu holen gibt, um Schulen, Universitäten, Nationalstrassen, Altenpflege u.a. zu finanzieren.
Ausgangslage:
Auf den Wasserverbrauch wird eine Gebühr erhoben. Im Januar kommt jeweils ein Gemeindemitarbeiter, und liest den Verbrauch auf der Wasseruhr ab. Der Verbrauch lässt sich steuern. Wir können das Spaghettiwasser am nächsten Tag zum Kochen der Kartoffeln nutzen, wir schliessen den Wasserhahn, während wir Zähne putzen, es wird zu zweit geduscht, in der Toilette wird der Sparspüler gedrückt, mit gesammeltem Regenwasser der Garten gepflegt.
Nur: Auch auf das Regenwasser wird eine Gebühr erhoben. Schliesslich fliesst das Wasser auf allen versiegelten Flächen, Hausdächern, Strassen, Swimmingpools, Sitz- und Parkplätzen in die Kanalisation. Das wird zuerst auf den Quadratmeter dann auf den Kubikmeter genau berechnet. Hausbesitzer bezahlen diese Gebühr, die meisten wälzen das auf die Mieter ab.
Unsere Frage:
Wenn auf Regenwasser, das niemand beeinflussen kann, eine Gebühr erhoben wird, warum nicht auch auf Sonnenschein? Die Tourismusorganisationen können für fast jeden Ort in der Schweiz die jährlichen Sonnentage mitteilen. Also können das die Kachelmänner auch messen und tun es.
Unser Vorschag:
Die ersten zwei Sonnenstunden sind ein Geschenk des Himmels, Morgenstund hat Gold im Mund. Ab der 3. Stunde wird pro Stunde (inkl. angebrochene Stunden) eine jährlich zu erhebende Sunshine Gebühr erhoben. Diese wird nach den im Haushalt betroffenen Personen berechnet, bei Betrieben nach Anzahl der Mitarbeiter. Gärtnereien, Baumschulen, Förster, Betreiber von Solaranlagen, bezahlen das Doppelte pro m2h (Quadratmeterstunde). Vermutlich aber werden diese Betriebe aber subventioniert, oder dürfen diese Gebühren zumindest von dem zu versteuernden Gewinn abziehen.
Alles weitere regelt eine Verordnung.