Sollte die USR III — Vor­lage am 12.2. vom Stim­mvolch angenom­men wer­den, müssen Bund, Kan­tone und Gemein­den notge­drun­gen neue Ein­nah­me­quellen erschliessen. Weil alle Poli­tik­er gebetsmüh­len­haft in Wahl­jahren Steuersenkun­gen ver­sprechen, liegt die Zukun­ft beim Erheben von neuen Gebühren. In unregelmäßiger Folge wer­den wird das „birs­fälder­li“ den Geldein­treibern Vorschläge machen, wo es noch etwas zu holen gibt, um Schulen, Uni­ver­sitäten, Nation­al­strassen, Altenpflege u.a. zu finanzieren.

Aus­gangslage:
Auf den Wasserver­brauch wird eine Gebühr erhoben. Im Jan­u­ar kommt jew­eils ein Gemein­demi­tar­beit­er, und liest den Ver­brauch auf der Wasseruhr ab. Der Ver­brauch lässt sich steuern. Wir kön­nen das Spaghet­ti­wass­er am näch­sten Tag zum Kochen der Kartof­feln nutzen,  wir schliessen den Wasser­hahn, während wir Zähne putzen, es wird zu zweit geduscht, in der Toi­lette wird der Spar­spüler gedrückt, mit gesam­meltem Regen­wass­er der Garten gepflegt. 
Nur: Auch auf das Regen­wass­er wird eine Gebühr erhoben. Schliesslich fliesst das Wass­er auf allen ver­siegel­ten Flächen, Haus­däch­ern, Strassen, Swim­ming­pools, Sitz- und Park­plätzen in die Kanal­i­sa­tion. Das wird zuerst auf den Quadrat­meter dann auf den Kubik­me­ter genau  berech­net. Haus­be­sitzer bezahlen diese Gebühr, die meis­ten wälzen das auf die Mieter ab.

Unsere Frage:
Wenn auf Regen­wass­er, das nie­mand bee­in­flussen kann, eine Gebühr erhoben wird, warum nicht auch auf Son­nen­schein? Die Touris­mu­sor­gan­i­sa­tio­nen kön­nen für fast jeden Ort in der Schweiz die jährlichen Son­nen­t­age mit­teilen. Also kön­nen das die Kachelmän­ner auch messen und tun es.

Unser Vorschag:
Die ersten zwei Son­nen­stun­den sind ein Geschenk des Him­mels, Mor­gen­stund hat Gold im Mund. Ab der 3. Stunde wird pro Stunde (inkl. ange­broch­ene Stun­den) eine jährlich zu erhebende Sun­shine Gebühr erhoben. Diese wird nach den im Haushalt betrof­fe­nen Per­so­n­en berech­net, bei Betrieben nach Anzahl der Mitar­beit­er. Gärt­nereien, Baum­schulen, Förster, Betreiber von Solaran­la­gen, bezahlen das Dop­pelte pro m2h (Quadrat­meter­stunde). Ver­mut­lich aber wer­den diese Betriebe aber sub­ven­tion­iert, oder dür­fen diese Gebühren zumin­d­est von dem zu ver­s­teuern­den Gewinn abziehen.

Alles weit­ere regelt eine Verord­nung.

Das fiktive Plakat (33)
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