Und auch das ist neu.
In diesem Fall hier bewilligt der Gemeinderat.
Wir fragen: Der ganze Gemeinderat, oder nur der Präsident?
Wer kassiert im Fall der Verbotsmissachtung? Auf welchem Budget-Posten tauchen Einnahmen auf?
Immerhin, als Höchststrafe begnügt sich der Gemeinderat mit CHF 500. Arlesheim würde hier CHF 2000.- bewilligen.