Die Gemeinde, respektive der Gemeinderat, will den Leistungsauftrag neu (und wahrscheinlich besser?) fassen. Dazu gibt es wieder einmal eine Vernehmlassung während der Hauptferienzeit! Dazu gibt es schon die Artikel Leistungsauftrag 1 und Leistungsauftrag 2.
Im »Globalen Leistungsauftrag« wird festgehalten, für was die Gemeinde Geld ausgeben darf, respektive auch, für was die Gemeinde Geld ausgeben muss. Der Auftrag kommt aus dem »Reglement Globalbudgetierung«, dort steht:
§ 2 Zuständigkeiten
2 Die Gemeindeversammlung ist zuständig für:
a. die Genehmigung der Leistungen, der Aufgabenbereiche und der globalen Leistungsaufträge in einem Reglement;
b. die Beschlussfassung über die Globalbudgets
Und genau um dieses Reglement geht es in dieser Vernehmlassung.
Wenn also das Tagesheim, die Ludothek und die Spitex Tagesstätte im vorliegenden Entwurf zum Reglement für den globalen Leistungsauftrag nicht vorkommen, respektive gestrichen werden, kann dafür auch kein Geld im Globalbudget untergebracht werden. Kurzum: Diese Leistungen der Gemeinde Birsfelden sind gestrichen.
In der Einladung zur Vernehmlassung wird zwar gesagt, der alte Leistungsauftrag habe sich bewährt, es bedürfe aber inhaltlicher Anpassungen. Also so ein bisschen redaktionelle Überarbeitung könnte man denken.
Schaut man sich aber den Vernehmlassungsentwurf an, kommt man zum Schluss, dass hier versucht wird ganz massiv sachliche Änderungen vorzunehmen.
Bei diesem Vorgehen des Gemeinderats stellt sich die Frage, ob hier versucht wird ganz heimlich still und leise zugunsten des Sparpakets Streichungen vorzunehmen …
Auf Nachfrage ist dann zu erfahren, dass das Tagesheim zugunsten einer Subjektfinanzierung aufgegeben werden soll, dass die Defizitdeckung der Spitex Tagesstätte nicht mehr nötig ist, weil die Spitex die Tagesstätte aufgibt. Nur die Ludothek ist also noch infrage gestellt. Dafür kann sich die Schulleitung freuen, dass der Kindergarten am Stausee wieder gebraucht werden kann.
Für mich stellen sich drei Fragen:
1. Warum klärt man in der Vernehmlassungseinladung nicht über die Beweggründe der Änderungen auf?
2. Welche anderen Kürzungswünsche des Gemeinderates sind noch in diesem Entwurf versteckt?
3. Ist diese vorliegende Arbeit wieder einmal ein Birsfelder Schnellschuss, der an der Gemeindeversammlung zur Überarbeitung zurückgewiesen werden muss?