Die wegen mutmasslich falsch abgerechneten Mandatsgeldern in die Schlagzeilen geratenen regierungsrätlichen Selbstbediener Conti, Pegoraro, Wüthrich, Ballmer und wie sie alle heissen sind zwar aus diesen wieder verschwunden, dennoch bleibt das Thema natürlich heiss.
Der Birsfelder Gemeinderat macht nun sauberen Tisch und ergänzt die Verordnung zum Behördenreglement um folgende Paragraphen:
§ 5a Entschädigungen im Speziellen (Mandate, etc.)
1Mitglieder von Behörden, Kontrollorganen etc. können aufgrund ihrer Funktion in der Gemeinde in Gremien delegiert oder gewählt werden, welche nicht durch Gemeindereglemente oder ‑verordnungen geregelt sind.
2Werden für solche Funktionen Entschädigungen ausgerichtet, fallen diese zu 100% an die Gemeinde.
3Zeitaufwand, Spesen und Auslagen für diese speziellen Funktionen werden durch die Gemeinde nach den geltenden Reglementen und Verordnungen entschädigt.
Konkret müssen künftig also beispielsweise Gemeinderätin Meschberger ihr Stiftungsratshonorar oder Gemeinderat Botti seine Birsfelder-Anzeiger Verwaltungsratsentschädigung bei Herrn Wiedmer in den Safe legen abgeben.Im Gegenzug können sie dafür die Sitzungen aufschreiben und erhalten das gewohnte Sitzungsgeld.
Wir wissen zwar nicht, ob sich das für die Gemeinde netto auszahlt, aber dafür ist die Regelung ziemlich klar und letztlich auch fair.
Hasira
Feb 13, 2014
Schon noch komisch, dass eine Behörde ihr eigenes Reglement macht.
Das ist ja so, wie wenn ich mein eigenes Strassenverkehrsgesetz machen würde.
Eigenartig.
florian dettwiler
Feb 13, 2014
Achtung: Der Gemeinderat macht “nur” die Verordnung zum Reglement. Über das Reglement bestimmt natürlich die Gemeindeversammlung. Es ist jedoch schon heikel, dass hier so viele Parameter, die den Lohn des Gemeinderates betreffen, in der Verordnung festgeschrieben sind.Im obigen Fall ist es aber ein Vorteil, da man das Reglement nicht extra anpassen muss. Aber es gilt trotzdem: Das wachsame Auge sollte hier ab und zu Mal einen Kontrollblick draufwerfen.