Bern, 17.12.2021

Ab Mon­tag, 20. Dezem­ber 2021, gel­ten in der Schweiz ver­schärfte Mass­nah­men gegen die Aus­bre­itung des Coro­n­avirus. Zu Innen­räu­men von Restau­rants, von Kultur‑, Sport- und Freizeit­be­trieben sowie zu Ver­anstal­tun­gen im Innern haben nur noch geimpfte und gene­sene Per­so­n­en Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immu­nisierte Per­so­n­en infiziert wer­den. Sie geben das Virus leichter weit­er und erkranken viel häu­figer schw­er. Als zusät­zlich­er Schutz muss an diesen Orten eine Maske getra­gen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunk­en wer­den. Wo die Maske nicht getra­gen wer­den kann, wie bei Blas­musikproben, oder wo nicht im Sitzen kon­sum­iert wer­den kann, wie in Dis­cos und Bars, sind nur noch geimpfte und gene­sene Per­so­n­en zuge­lassen, die zusät­zlich ein neg­a­tives Testre­sul­tat vor­weisen kön­nen (2G+). Per­so­n­en, deren Imp­fung, Auf­frischimp­fung oder Gene­sung nicht länger als vier Monate zurück­liegt, sind von dieser Testpflicht ausgenom­men. Ausser­dem gilt erneut eine Home­of­fice-Pflicht. Pri­vate Tre­f­fen sind auf zehn Per­so­n­en beschränkt, falls eine Per­son ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder gene­sen ist. Dies hat der Bun­desrat an sein­er Sitzung vom 17. Dezem­ber 2021 entsch­ieden. Der Bun­desrat hat zudem die Über­nahme der Testkosten geregelt und die Beschaf­fung zusät­zlich­er Impf­dosen beschlossen.

Die epi­demi­ol­o­gis­che Lage ist besorgnis­er­re­gend; die Zahl der Hos­pi­tal­i­sa­tio­nen nimmt weit­er zu und die Aus­las­tung der Inten­sivpfleges­ta­tio­nen (IPS) ist in einzel­nen Regio­nen sehr hoch. Behan­delt wer­den vor allem ungeimpfte Per­so­n­en mit­tleren und höheren Alters. Am 13. Dezem­ber 2021 wurde die kri­tis­che Schwelle von schweizweit 300 Covid-19-Pati­entin­nen und ‑Patien­ten auf den IPS erst­mals über­schrit­ten. Ab diesem Schwellen­wert ist eine opti­male Ver­sorgung nicht mehr für alle Pati­entin­nen und Patien­ten möglich, weil Behand­lun­gen bei anderen Erkrankun­gen ver­schoben oder verzögert wer­den müssen. Es ist gemäss aktuellen Schätzun­gen davon auszuge­hen, dass die IPS-Aus­las­tung bis Ende Jahr auf 350–400 Covid-19-Pati­entin­nen und ‑Patien­ten steigen wird.

Hinzu kom­men die Ansteck­un­gen mit der Omikron-Vari­ante, die noch vor Wei­h­nacht­en markant ansteigen dürften. Gemäss ersten Erken­nt­nisse ist die Omikron-Vari­ante ansteck­ender als die Delta-Vari­ante. Der Schutz ein­er Imp­fung wie auch ein­er vorgängi­gen Infek­tion vor ein­er Ansteck­ung dürfte deut­lich geringer sein als bei der Delta-Vari­ante. Der Schutz wird allerd­ings deut­lich verbessert, wenn die Imp­fung oder Auf­frischimp­fung erst vor kurzem erfol­gt ist. Ist der Impf­schutz tief, dann wird die Anzahl Infek­tio­nen auch in der immu­nisierten Pop­u­la­tion zunehmen. Weit­er­hin unklar ist, wie schw­er die Krankheitsver­läufe nach ein­er Infek­tion mit der Omikron-Vari­ante sind und wie gut geimpfte Per­so­n­en vor schw­eren Erkrankun­gen geschützt sind. Falls es zu vie­len schw­eren Ver­läufen kom­men sollte, wer­den diese das bere­its aus­ge­lastete Gesund­heitssys­tem inner­halb sehr kurz­er Zeit zusät­zlich unter mas­siv­en Druck set­zen, so dass die Kapaz­itäts­gren­zen über­schrit­ten werden.

Weit­erge­hende Massnahmen
Der Bun­desrat hat heute nach Kon­sul­ta­tion der Kan­tone, der zuständi­gen Par­la­mentskom­mis­sio­nen, der Sozial­part­ner und direk­t­be­trof­fen­er Ver­bände weit­erge­hende Mass­nah­men beschlossen. Sie sind bis am 24. Jan­u­ar 2022 befris­tet. Sie betr­e­f­fen zum Teil auch die geimpften und gene­se­nen Per­so­n­en, da die Omikron-Vari­ante sehr ansteck­end ist. Ziel ist, die Spi­tal­struk­turen so gut wie möglich vor ein­er noch stärk­eren Belas­tung zu schützen und allen den Zugang zur Inten­sivpflege im Spi­tal zu ermöglichen.

2G mit Masken- und Sitzpflicht
Wo derzeit in Innen­räu­men die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, gene­sene oder neg­a­tiv getestete Per­so­n­en), gilt kün­ftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und gene­sene Per­so­n­en). Dies bet­rifft Restau­rants, Kultur‑, Sport- und Freizeit­be­triebe sowie Ver­anstal­tun­gen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immu­nisierte Per­so­n­en infiziert wer­den. Sie geben das Virus leichter weit­er und erkranken deut­lich häu­figer schw­er. Zusät­zlich gilt an diesen Orten weit­er­hin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Kon­suma­tion. Für Ver­anstal­tun­gen mit mehr als 300 Per­so­n­en draussen gilt weit­er­hin die 3G-Regel.

2G+ für Dis­cos und Aktiv­itäten ohne Masken 
Wo wed­er das Masken­tra­gen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und gene­sene Per­so­n­en zuge­lassen, die zusät­zlich ein neg­a­tives Testre­sul­tat vor­weisen kön­nen (2G+). Diese Regel gilt ein­er­seits für Dis­cos und Bars, ander­er­seits für Sport- und Kul­tur­ak­tiv­itäten von Laien, wenn keine Maske getra­gen wird, wie etwa Blas­musikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Dank der zusät­zlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infek­tiösen Per­so­n­en an ein­er Ver­anstal­tung ohne Masken- und Sitzpflicht teil­nehmen. Nach der Kon­sul­ta­tion wurde diese Regel ergänzt: Per­so­n­en, deren voll­ständi­ge Imp­fung, Auf­frischimp­fung oder Gene­sung nicht länger als vier Monate zurück­liegt, sind von der Testpflicht ausgenom­men. Betriebe und Ver­anstal­tun­gen, die der 2G-Regel unter­ste­hen, kön­nen frei­willig 2G+ anwen­den und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Ein­schränkung pri­vater Tre­f­fen drinnen 
Erfahrun­gen zeigen, dass das Risiko ein­er Ansteck­ung im pri­vat­en Rah­men beträchtlich ist. Deshalb hat der Bun­desrat für pri­vat­en Tre­f­fen in Innen­räu­men Ein­schränkun­gen für nicht immu­nisierte Per­so­n­en beschlossen. Sobald eine Per­son ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder gene­sen ist, dür­fen sich nur noch zehn Per­so­n­en tre­f­fen. Kinder wer­den mit­gezählt. Sind alle Per­so­n­en ab 16 Jahren geimpft oder gene­sen, gilt drin­nen eine Ober­gren­ze von 30 Per­so­n­en. Draussen gilt weit­er­hin eine Ober­gren­ze von 50 Personen.

Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt
Der Bun­desrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kon­tak­te zu reduzieren. Ist das Arbeit­en vor Ort notwendig, gilt in den Räum­lichkeit­en, in denen sich mehr als eine Per­son aufhält, weit­er­hin eine Maskenpflicht.

Maskenpflicht auf Sekun­darstufe II 
Neben den repet­i­tiv­en Tests ist die Maskenpflicht eine zen­trale Mass­nahme, um die Viruszirku­la­tion in den Schulen zu reduzieren. Auf Sekun­darstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bun­desrat emp­fiehlt den Kan­to­nen zudem drin­gend, die Maskenpflicht auch in den tief­er­en Stufen einzuführen. Viele Kan­tone haben dies bere­its getan. Der Bun­desrat emp­fiehlt zudem den Kan­to­nen, an den Schulen repet­i­tive Tests durchzuführen, um Infek­tions­ket­ten rasch zu unterbrechen.

Empfehlung, nicht-dringliche Ein­griffe zu verschieben 
Der Bun­desrat verzichtet auf die Ein­führung des Fer­nun­ter­richts, weil sehr bald Semes­ter­fe­rien sind. Für die Ter­tiärstufe sowie für bes­timmte Bil­dungsange­bote und Prü­fun­gen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Weit­er­bil­dun­gen gel­ten die nor­malen Veranstaltungsregeln.

Der Bun­desrat emp­fiehlt zudem den Kan­to­nen drin­gend, nicht-dringliche Ein­griffe in den Spitälern zu ver­schieben, um das Gesund­heitsper­son­al zu ent­las­ten. Sollte sich die Lage in den näch­sten Tagen oder Wochen rasch ver­schlechtern, ist der Bun­desrat in der Lage, schnell auf die neue Sit­u­a­tion zu reagieren.

Testkosten für Zer­ti­fikat wer­den wieder übernommen 
Der Bun­desrat hat zudem beschlossen, dass kün­ftig die Kosten von gewis­sen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zer­ti­fikat führen, wieder über­nom­men wer­den. Damit set­zt er einen Beschluss des Par­la­ments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt wer­den sollen Anti­gen-Schnell­tests und Spe­ichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt wer­den Selb­sttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikör­pertests. Weit­er­hin über­nom­men wer­den die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Per­so­n­en mit Krankheitssymp­tomen, bei Kon­tak­t­per­so­n­en und nach pos­i­tiv­en Pool­proben. Das neue Testkosten­sys­tem gilt ab mor­gen Sam­stag, 18. Dezem­ber 2021. Ab dem 17. Jan­u­ar 2022 müssen zudem alle, die an repet­i­tiv­en Tests teil­nehmen, ein Testzer­ti­fikat erhal­ten können.

Nur noch ein Test bei der Ein­reise bei geimpften und gene­se­nen Personen 
Nach Kon­sul­ta­tion der Kan­tone hat der Bun­desrat zudem das Testregime bei der Ein­reise angepasst, gültig ab Mon­tag, 20. Dezem­ber 2021. Vor der Ein­reise in die Schweiz wer­den neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stun­den sind, auch Anti­gen-Schnell­tests akzep­tiert, die nicht älter als 24 Stun­den sind. Auf die Pflicht eines zweit­en Tests 4 bis 7 Tage nach der Ein­reise in die Schweiz wird bei geimpften und gene­se­nen Per­so­n­en verzichtet.


Covid-19-Impf­stoff: Ver­sorgung ist auch 2022 sichergestellt
Der Bun­desrat hat an sein­er Sitzung auch über die Beschaf­fung von Covid-19-Impf­stoffe disku­tiert. Er bestellt auch für das zweite Hal­b­jahr 2022 je 7 Mil­lio­nen Impf­dosen von Mod­er­na und Pfizer/BioNTech. Für das erste Hal­b­jahr hat­te er sich bere­its zu einem früheren Zeit­punkt je 7 Mil­lio­nen Impf­dosen gesichert. Im Jahr 2022 ste­hen damit ins­ge­samt rund 34 Mil­lio­nen Impf­stoff­dosen zur Ver­fü­gung. Es ist somit aus­re­ichend Impf­stoff vorhan­den, um auch 2022 alle Impfwilli­gen zu impfen. Dies auch für den Fall, dass eine immuneva­sive Virus­vari­ante das Pan­demiegeschehen bes­tim­men kön­nte und damit zusät­zliche Impf­dosen verabre­icht wer­den müssten. Die Schweiz erhält gemäss den gel­tenden Verträ­gen grund­sät­zlich stets die neuste ver­füg­bare Impf­stof­f­vari­ante der jew­eili­gen Her­steller zur Ver­fü­gung, sofern sie durch Swissmedic zuge­lassen ist.

Die Schweiz set­zt sich im Rah­men der glob­alen Pan­demiebekämp­fung seit Beginn dafür ein, dass möglichst viele Men­schen weltweit Zugang zu sicheren und effizien­ten Covid-19 Impf­stof­fen erhal­ten. Der Bun­desrat hat am 30. Juni 2021 die Spende von 4 Mil­lio­nen Covid-19-Impf­dosen beschlossen. Eine allfäl­lige Weit­er­gabe von weit­eren Dosen an die COV­AX-Ini­tia­tive wird zu einem späteren Zeit­punkt geprüft.

Strate­gie zur Förderung von Forschung, Entwick­lung und Pro­duk­tion von Impfstoffen
Der Bun­desrat hat zudem eine Aussprache geführt, wie die inländis­che Forschung, Entwick­lung und Pro­duk­tion von Impf­stof­fen länger­fristig gefördert wer­den kann. Ziel ist es, dass die Schweiz ihre starke Posi­tion als Pro­duk­tion­s­stan­dort und zen­traler Akteur für die Forschung und Entwick­lung von Schlüs­sel­tech­nolo­gien weit­er aus­baut. Gle­ichzeit­ig soll die inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit­ent­lang ent­lang der ganzen Impf­stof­fw­ertschöp­fungs­kette gestärkt wer­den. Das EDI und das WBF wer­den dem Bun­desrat bis Ende 2022 einen Umset­zungvorschlag für die
beschlosse­nen strate­gis­chen Mass­nah­men unterbreiten.

 

Die Reichsidee 20
Tür.li 18 (2021)

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