In einem 4seitigen A4-Fly­er unter falsch­er Flagge (ja darf man denn das?), die wir noch etwas verän­dert haben, wirbt ein Wirtschaft­skomi­tee für das Bun­des­ge­setz über die Steuer­reform und die AHV-Finanzierung.

Das per­fide an diesem Fly­er ist die Umbe­nen­nung der Abstim­mung in AHV-Steuer­vor­lage.

Der kor­rek­te Titel ist halt für die steuer­prof­i­tieren­den Wirtschaft­sleute nicht so attrak­tiv, weil die Steuer­reform (USR III) schon ein­mal abgelehnt wurde. Und dass sich diese Kreise nur eine Chance aus­rech­nen, wenn die AHV prof­i­tieren kann (was dann wieder eine drin­gende Reform der AHV weit­er auf den St. Nim­mer­le­in­stag ver­schiebt).

Die Umbe­nen­nung der Vor­lage in AHV-Steuer­vor­lage soll davon ablenken, dass die Steuern für aus­ländis­che Steuer­prof­i­teure nur ein biss­chen ange­hoben wer­den, dafür die inländis­chen Fir­men auch zu Steuer­prof­i­teuren wer­den. Das wäre also der kluge schweiz­erische Kom­pro­miss, der in diesem Fly­er gelobt wird.
Davon, dass z.B. auch die Arbeit­nehmer mehr AHV bezahlen müssen, davon spricht natür­lich nie­mand.

Bei Ver­fas­sungsnov­ellen gilt:
»Der Grund­satz der Ein­heit der Materie ver­langt, dass zwei oder mehrere Sach­fra­gen und Mate­rien nicht miteinan­der zu ein­er einzi­gen Abstim­mungsvor­lage ver­bun­den wer­den, die die Stimm­berechtigten in eine Zwangslage ver­set­zen und ihnen keine freie Wahl zwis­chen den einzel­nen Teilen belassen. Wird der Grund­satz mis­sachtet, kön­nen die Stimm­bürg­er ihre Auf­fas­sung nicht ihrem Willen gemäss zum Aus­druck brin­gen: Entwed­er müssen sie der Gesamtvor­lage zus­tim­men, obschon sie einen oder gewisse Teile miss­bil­li­gen, oder sie müssen die Vor­lage ablehnen, obwohl sie den andern oder andere Teile befür­worten. Schut­zob­jekt des Grund­satzes sind also die Stimm­berechtigten, die ihren Willen frei bilden und ihre Stim­ma­b­gabe unver­fälscht zum Aus­druck brin­gen kön­nen sollen.«

Da wir aber lei­der nur über ein Bun­des­ge­setz abstim­men, gilt dieser Schutz der Stimm­bürg­er und Stimm­bürg­erin­nen lei­der nicht. Das heisst: Bei Geset­zen darf man Stimm­bürg­er und Stimm­bürg­erin­nen übers Ohr hauen, über den Tisch ziehen. In die Zwangslage ver­set­zen, entwed­er zu bei­dem JA oder zu bei­dem NEIN zu sagen.

Warum dies das »Basel­bi­et nach vorne brin­gen« soll, ist mir ein Rät­sel. Wenn Gemein­den und Kan­ton Steuer­sub­strat ver­lieren, heisst das ja nur, dass die Stre­ichkonz­erte weit­erge­hen. Ob SVP, FDP, BDP, CVP, etc. dann weit­er­hin die bürg­er­liche Mehrheit in den Him­mel loben? Oder ist dies dann der Anfang eines lib­ertären »Staates« respek­tive »Nich­mehrstaates«?

Weil ich Bschiss nicht mag und Zwangsla­gen sowieso nicht, muss ich zu diesem Paket halt NEIN sagen.

Meine Frage (17)
Eine Hand wäscht die andere

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