Der im Titelbild links vom Haus sichtbare Stumpf ist die gesunde Linde (siehe Gutachten weiter unten), die bald ganz am Boden liegt. Wir haben den 12. November, der zu einem grossen Teil den beiden Linden gewidmet ist. Die Linde rechts vom Haus ist die kranke Linde (siehe Gutachten). Die kranke Linde ist gleichzeitig eine durch das Teilzonenreglement Muttenzerstrasse/Friedensgasse geschützter Baum. Er hätte laut Reglement regelmässig gepflegt werden müssen. Das haben die vorhergehenden Hausbesitzer aber über viele Jahre offenbar einfach vergessen. Aber: Der Baum muss ersetzt werden.
Dass der Baum geschützt ist, ist auch im GIS (GeoInformationsSysten des Kantons BL) ersichtlich. Steht bei Ihrem Haus auch ein geschützter Baum? Er wird durch drei grüne Punkte markiert.
Jetzt fällen wir aber zuerst einmal die Bäume:
Schon traurig zu sehen, wie ein Riesenbaum so brutal zerlegt wird. Das tut weh!
Was man sich fragen müsste: Wie war es möglich, dass man diesem geschützten Baum rundum die Wasserzufuhr fasst gänzlich kappen konnte. Und wie war es möglich, dass dieser geschützte Baum über viele Jahre nicht gepflegt wurde? Wer kontrolliert denn das? Der Kontrollaufwand dürfte in Birsfelden nicht allzu gross sein, denn die Zahl der geschützten Bäume ist ja nicht riesig.
Da der kranke geschützte Baum an der gleichen Stelle ersetzt werden muss, blieb nur die Garageeinfahrt links vom Haus zu machen. Das kostete die gesündere Linde. Obwohl immer weniger Leute Autos haben, besteht der Kanton auf einer Mindestzahl von Parkplätzen.
Bleibt noch zu schauen wie es in Zukunft aussehen könnte. Auch hier waren Landschaftsgärtner / Gartenplaner an der Arbeit und haben ein Konzept erstellt.
Und die neue Linde steht — unten rechts. Wie gross sie beim Pflanzen wohl sein wird?
Und die Weisheit zur Sache:
Ein Baum, der fällt, macht viel mehr Krach als ein Wald, der wächst.
Tibetisches Sprichwort
Christoph Meury
Nov. 19, 2019
Was sich zeigt: Die öffentliche Hand und die Verwaltung sind (getrieben von der öffentlichen Meinung) rasch zur Stelle, wenn es gilt Bäume im öffentlichen Raum unter Schutz zu stellen. Man entbindet sich aber offensichtlich diskret von der Sorgfalts- und damit auch der Unterhaltspflicht. Logisch: Ein Baum im urbanen Bereich ist in der Pflege aufwendig und kostenintensiv. Regelmässige professionelle Baumpflege und ein fachgerechter Schnitt ist nötig. Die Kosten bleiben selbstredend beim privaten Grundeigentümer hängen, dies, obwohl die Allgemeinheit den Baum durch die Unterschutzstellung «okkupiert«. Das ist problematisch.
.
Zum Zweiten: Die komplette Versiegelung der Böden ist problematisch. Vorallem bei Bäumen dieser Grössenordnung. Das Gutachten weisst eindeutig auf diesen Fakt hin. Es ist oftmals die öffentliche Hand, welche diese Versiegelungen mit Parkplätzen, Strassen & Trottoirs gedankenlos vorantreibt.
.
Trotzdem gilt am Beispiel des Lerchengartens: Die Eigentümerin & die ArchitektInnen haben sich bemüht die vorhanden Bäume zu retten, haben ein Gutachten erstellt und keine Kosten gescheut um den Schaden klein zu halten. Das neue Bepflanzungskonzept ist vorbildlich. Die Landschaftsarchitekten haben sich bemüht Vorhandenes zu retten und Neues zu schaffen. Damit ist das neue Bepflanzungskonzept exemplarischh und einzige EFH-BesitzerInnen, welche ihre Vorplätze mit «Steingärten« zupflastern, oder darauf Abstellplätze erstellen, könnten sich hier beim neuen Lindengarten inspirieren lassen.
.
Last but not least: Es ist die Verwaltung, welche beharrlich darauf besteht, dass bei Neubauprojekten immer noch eine grosse Anzahl von Auto-Parkplätzen erstellt werden muss. Da die entsprechenden Auflagen nur mit unterirdischen Autoeinstellhallen eingehalten werden können, führt dies zu zusätzlichen immensen Kosten, unabhängig ob die zukünftigen MieterInnen ein Auto besitzen oder ob sie mit dem Velo unterwegs sind. Das ist unsinnig! Solche Auflagen sind Relikte aus autoaffinen Zeiten. Dies vorallem auch, weil sich die Kosten (pro unterirdischer Parkplatz rechnet man mit Kosten von bis zu 100’000 CHF) auf die Höhe der Mieten auswirken. Das gilt es zu bedenken, wenn der Ruf nach kostengünstigen Mieten laut wird. Der Staat mit all seinen Auflagen ist ein immenser Kostentreiber. Ob zu Recht, oder nicht gilt es zu diskutieren, aber jede Auflage an die BauherrIn verursacht zusätzliche Kosten und treibt die potentiellen Mieten in die Höhe.
Dies als kleiner Exkurs über die «Nachhaltigkeit« (oder Folgen) von Auflagen & Vorschriften.
Betty C.
Nov. 19, 2019
Das Gutachten ist vom 30. Juli 2018 ! Man hätte die Linde schon retten können, wenn man gewollt hätte. Soviel dazu, der Eigentümer hätte sich bemüht und keine Kosten gescheut.
Ein Baumgesetz für BL ist überfällig !
Auf der Seite Friedensgasse ist nur für Zubringer-dienst die Zufahrt gestattet. Das zur Erinnerung.
Alex Gasser
Nov. 19, 2019
Ein Baum ist weg — und schon gibt es Aufschreie. Zwei Bäume wurden bei der Katholischen Kirche gepflanzt — und niemand spricht ein Lob!
Christoph Meury
Nov. 19, 2019
Bevor wir uns mit weiteren Gesetzen und immer ausgeklügelteren Vorschriften selber restlos entmündigen, sollten wir vielleicht so etwas wie Eigenverantwortung, Augenmass und Verhältnismässigkeit walten lassen. Nicht jeder Baum kann ins Museum gestellt werden. Im Hardwald sind z.Zt. hunderte von Bäumen gefährdet und müssen gefällt werden. Wo bleibt da der Volksaufstand?
.
Das neue Bepflanzungskonzept am Lindengarten sieht folgende neue Gehölze vor: Amelanchier rotundifolia — Felsenbirne, Caryopteris clandonensis ‘Heavenly Blue’ — Bartblume, Cercis canadensis ‘Forest Pansy’ — Kanad. Judasbaum, Cercissiliquastrum-Judasbaum, Cistus laurifolius — Lorbeerblättrige Zistrose, Cornus mas — Kornelkirsche, Elaeagnus ebbingei — Ölweide, Viburnum lantana — Wolliger Schneeball. Sowie zahlreiche neue Stauden, Gräser & Kletterpflanzen.
.
Also, wo liegt das Problem? Vielleicht kann man solche Projekte auch einmal umfassend würdigen. Die ewige Meckerei selbsternannter anonymer ExpertInnen geht mir auf den Keks!
Judith Roth (NVVBirsfelden)
Nov. 21, 2019
Erfreulich sind sicherlich die Fassadenbegrünungs-Elemente als Verbindungselement vom Boden bis zu den Balkonen und darüber hinaus bis zu den Dachwohnungen. Natürlich auch die Dachbegrünung.
Doch im hier aufgezeigten Auszug des neuen Bepflanzungskonzepts hat es ja nicht wirklich viele einheimische Arten drin,
- Feldenbirne
— Konelkirsche
— Wolliger Schneeball
aus Sicht der heutigen angestrebten Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum mit einheimischen Pflanzenarten, siehe https://missionb.ch/Mission‑B, doch etwas dürftig.
Dabei wird ja laut Birsfelder Zonenreglement folgendes Empfohlen
4.3.2 Naturnahe Gestaltung und Grünflächen
1
Im Sinne des ökologischen Ausgleiches ist im gesamten Siedlungsgebiet eine naturnahe Umgebungsgestaltung mit vorwiegend einheimischer und standortgerechter Bepflanzung anzustreben. Dabei werden nachfolgende Massnahmen empfohlen:
— bestehende Gehölze (Einzelbäume, Sträucher, Hecken, Feldgehölze) erhalten
— bei Neupflanzungen einheimische, standortgerechte Arten verwenden
— Böschungen mit Lebendverbau befestigen und sichern
— bei Platz- und Gartenflächen wasserdurchlässige Beläge verwenden (Kies, Mergel, Rasen- gittersteine, etc.)
— Kompostierung im eigenen Garten
Auch auf der Kantonsseite erfährt man hier allerlei über die naturnahe Gartengestaltung
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/landw-zentrum-ebenrain/natur/naturnahe-gartengestaltung
Es ist ja “noch” nichts gebaut und gepflanzt, somit noch alles möglich 🙂
Diego Persenico
Nov. 19, 2019
Sorry, ich möchte niemandem auf den Keks gehen. Aber tatsächlich, wollte ich schon vor über 30 Jahren als Einwohnerrat ein Baumgesetz. Aber ich hatte keine Chance und ich glaube Alex Gasser war damals auch schon dabei.…..
Alles Liebe, ein alter Birsfelder und noch einmal sorry.
Nicole
Nov. 19, 2019
Das ist leider so. Der Kanton BL verlangt pro Wohnung 1.3 Parkplätze bei Regelbauweise. Dies gibt beim Lindengarten eine, vom Verkehrsplaner mit geplanten, nötige Parkgarage von 300 m² !!! mit einer 18 Meter langen Abfahrtsrampe mit maximal 15% Neigung. Jeder Parkplatz ist mit einer E‑Auto Steckdose ausgerüstet. Der Bauherr bietet aber noch 40 m² Velokeller (Backfitz konform) mit an. Die Gruenflaechenziffer ist neu 62% anstelle der geforderten 45%.
ueli kaufmann
Nov. 19, 2019
Zitiert nach Bertold Brecht, “an die Nachgeborenen”
(kräftig gekürzt)
“Wirklich, ich lebe in finsteren Zeiten!
Das arglose Wort ist töricht. Eine glatte Stirn
Deutet auf Unempfindlichkeit hin. Der Lachende
Hat die furchtbare Nachricht
Nur noch nicht empfangen.
Was sind das für Zeiten, wo
Ein Gespräch über Bäume fast ein Verbrechen ist
Weil es ein Schweigen über so viele Untaten einschließt!
Der dort ruhig über die Straße geht
Ist wohl nicht mehr erreichbar für seine Freunde
Die in Not sind?”