Die IG Orts­durch­fahrt Birs­felden, eine Gruppe von besorgten Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­ern, macht sich Sor­gen. Sie begrüsst die Sanierung und Neugestal­tung der Orts­durch­fahrt Birs­felden.

Lei­der stützt sich die kan­tonale Pla­nung schw­ergewichtig aber zu stark auf verkehrstech­nis­che Ziele und Rah­menbe­din­gun­gen ab. Städte­bauliche Aspek­te wer­den dabei wenig bis über­haupt nicht berück­sichtigt. Dies ist schade. Die Sanierung der Haupt­strasse und der Rhe­in­felder­strasse ist eine grosse Chance die Leben­squal­ität ent­lang der Orts­durch­fahrt zu verbessern, räum­lich, kli­ma­tisch und lebenswert.

Die Pla­nung der Orts­durch­fahrt wird stetig vor­angetrieben. Die Bevölkerung wurde aber seit 2019 nicht mehr über den weit­eren Pla­nungs­stand informiert. Der aktuelle Plan­stand wird bei Besprechun­gen gezeigt aber vorder­hand nicht öffentlich bekan­nt­gegeben. Eine Mitwirkung ist nicht erwün­scht und die Bevölkerung soll mit ein­er fer­tig abgeschlosse­nen Pla­nung kon­fron­tiert wer­den. Dies bedauert die IG Orts­durch­fahrt und fordert eine öffentliche Mit­sprache.

Deshalb sam­melt die IG Unter­schriften für eine Peti­tion an den Lan­drat. Dieser soll bei der Regierung den Antrag ein­brin­gen, die bish­erige Pla­nung zu über­denken und in wichti­gen Punk­ten zu verbessern, und vor allem: Eine Öffentlichkeit herzustellen.
Im birsfälder.li eröffnet die IG Orts­durch­fahrt die öffentliche Diskus­sion.
Hier find­en unsere Leser alle bere­its erschienen Beiträge zur Orts­durch­fahrt.
Und hier find­en sie den Peti­tions­bo­gen »Sied­lungsverträgliche Orts­durch­fahrt«.


Im zweit­en Teil stellen sich die Peten­ten die Frage, wieso der Kan­ton so mas­sive Lan­den­teig­nun­gen ent­lang der Rhe­in­felder­strasse für die Erneu­rung der Orts­durch­fahrt vor­sieht.

Die Lan­den­teig­nung nördlich der Hal­testelle «Sali­nen­strasse» ist ein unver­hält­nis­mäs­siger Ein­griff in pri­vates Grun­deigen­tum, der die Eigen­tümer/-innen mass­ge­blich beein­trächtigt. Stadtein­wärts kann für eine behin­derten­gerechte Tramhal­testelle die Fahrbahn und Velospur ange­hoben wer­den, ana­log der Hal­testelle «Reinach Dorf». Der gedeck­te Tramwarter­aum kann in der Trot­toir­bre­ite von 2.00 Metern inte­gri­ert wer­den. Damit bleibt für den MIV stadtein­wärts alles gle­ich.

Stad­tauswärts unter­stützen wir den Vorschlag, dass der Velostreifen auf Hal­testellen-Niveau ange­hobe­nen wird (nur aussteigende Pas­sagiere). Trot­toir und Velostreifen kön­nen zusam­men­gelegt und auf 2.75 bis 3.50 Meter Bre­ite real­isiert wer­den. Eine zusät­zliche Erschlies­sungs­gasse für die Liegen­schaften Rhe­in­felder­strasse 20 und 22 ist nicht nötig. Die weni­gen Zu- und Weg­fahrten sind prob­lem­los über Trot­toir und Velostreifen möglich. Ein leichter Kur­ven­ra­dius (r = 750 m) im Bere­ich der Hal­testelle ist für den Tram­be­trieb zuläs­sig.

Auf ein­er Gesamt­strassenbreite von 16.00 Metern (Heute 15.50 < 16.50 m) haben Autos, Tram­spuren, Velostreifen und Trot­toirs somit genü­gend Platz (Trot­toir, Velospur, Hal­testelle 3.50 m / MIV 3.00 m / Tram 3.00 / MIV, Hal­testelle 3.00 m / Velospur, Trot­toir 3.50 m (v.l.n.r.)).

 

Es sind keine Lan­den­teig­nun­gen notwendig.

Aus meiner Fotoküche 69
Nacht in Birsfelden 6

2 Kommentare

Kommentiere

Deine Meinung