Hans Weiss erzählt in seinem Buch u.a. diese Anekdote aus seinem Leben:
“Mein verstorbener Freund Walter Schiesser, mit dem ich auf ausgedehnten Wanderungen oft über Umweltprobleme diskutierte, meinte vor mehr als 30 Jahren einmal: “Wir müssen nicht etwas anderes tun, sondern wir müssen anders werden.” Mit diesem Satz traf er für mich den Kern des Problems. Er wollte damit nicht sagen, dass wir nichts tun und resigniert die Hände in den Schoss legen sollen. Er meinte damit lediglich, dass wir uns vom Wahn befreien müssen, wir könnten alles machen.”
Worin könnte denn dieses “anders werden” bestehen? Ich meine, in einer immer stärkeren Bewusstwerdung, welche Verantwortung wir gegenüber dem Leben auf diesem zerbrechlichen Planeten tragen. Hans Weiss: “… Das ist die Hauptursache der Landschaftszerstörung, und hier liegt der Hund begraben: Landschaft und Boden können in einer Gesellschaft mit ihren zahlreichen und hohen Ansprüchen nicht länger ein Gut sein, das dem freien Markt ausgesetzt ist. Es braucht breit abgestützte lokale und regionale Instanzen, die gemeinsam über ihre Nutzung und ihren Schutz verfügen und dabei berücksichtigen, dass auch der Natur und der Landschaft Rechte eingeräumt werden müssen.”
Und das führt er im letzten Teil “Erwachen an der Landschaft — ein Ausblick” genauer aus, zum Beispiel mit der Forderung:
“Die lokale Bevölkerung ist aktiv am Landschaftsschutz zu beteiligen.
Unter der lokalen Bevölkerung besteht durchaus eine Bereitschaft, die Qualität der Umgebung und auch der Landschaft zu erhalten und wo nötig zu verbessern. Die Bereitschaft zur Tat wird aber durch ein ebenso verbreitetes Gefühl der Ohnmacht gelähmt. Man könne gegen die Obrigkeit oder den Willen der Landeigentümer nichts machen, heisst es. Nun ist aber die Landschaft unabhängig vom privaten und öffentlichen Grundbesitz ein kollektives Gut. Nach dem Raumplanungsgesetz sorgen die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden dafür, dass die Bevölkerung in geeigneter Weise mitwirken kann. Das geschieht viel zu wenig. Auf der Gemeindeebene ist die Bevölkerung stärker als bisher in die Verantwortung für Schutz, Pflege und Gestaltung der Landschaft einzubeziehen.
Und er fährt fort:
Es muss “daran erinnert werden, dass das Interesse an der Erhaltung der Landschaft ein öffentliches ist und dass bei geplanten Eingriffen eine Güterabwägung zwischen den Interessen des Landschaftsschutzes und allenfalls entgegenstehenden Interessen zwingend ist. Es kann nicht sein, dass von unternehmerischen Interessen, und mögen sie im Einzelfall noch so legitim sein, angenommen wird, sie dienten automatisch auch dem öffentlichen Wohl. Wenn bei Vorhaben Konflikte mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Luft, Wasser, Wald und Landschaft absehbar sind, muss zuerst, und unabhängig von den jeweiligen Einzelinteressen, geprüft werden, ob das Vorhaben nötig ist. Falls ja, gilt es zu prüfen, ob es nicht auch an einem Standort realisiert werden kann, der keinen zusätzlichen Verbrauch an diesen natürlichen Lebensgrundlagen mit sich bringt.”
… Wir schaffen unsere Zukunft stündlich und täglich durch unser Tun und Lassen, hier und jetzt.”
Und weil das so ist, hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Volksrechte Referendum und Initiative eingeführt. Denn damit ist gewährleistet, dass alle, die sich Gedanken über die Zukunft von Salina Raurica machen, auch die Möglichkeit besitzen, sich Gehör zu verschaffen, damit ein echter Dialog zwischen allen Beteiligten in Gang gesetzt wird. Hoffen wir, dass dies dem Baselbieter Regierungsrat, der demnächst über die Stimmrechtsbeschwerde der Gruppe aapacke befinden muss, ebenfalls einleuchtet 🙂
“Es verlangt daher der wahre menschliche Staat ein öffentliches und freies Leben des Volkes, und dieses Leben kann nur durch Vereinigung von dem, was man politische und bürgerliche Freiheit nennt, im Ganzen, und in all seinen Theilen, zu Stande kommen.” aus: “Was verloren ist, was zu gewinnen”, Rede in der Versammlung der Helvetischen Gesellschaft, gehalten am 8. Mai 1822 zu Schinznach von ihrem Vorsteher, Dr. I.P.V. Troxler, Professor der Philosophie und Geschichte zu Luzern.
Und hier geht’s zur nächsten Folge.
Hans-Jörg Beutter
Jan 6, 2021
in einem echten krimi muss es doch leichen geben … und seiens nur planungsleichen …
über die duplizität der ereignisse:
das einzige erbstück eines sehr nahen freundes in meinem bücherregal trägt den lauschigen namen »wandert in der schweiz – solang es sie noch gibt« … jürg frischknecht* (bis 2016) hat das politische wandern quasi miterfunden – und bewegte sich aus geg. anlass vor zeiten auch schon in der salzhaltigen schwemmlandebene (damals schweizerhalle, kaiseraugst etc). dieser untergrund scheint leichen speziell gut zu konservieren … die hiessen damals zwar noch nicht »stakeholder-massgeblicher« – die entstammten einem alternativen (be-)reinigungs- bzw. abstaub-service – wischer, strupfer, blocher oder so ähnlich (waren mit von den ersten millionen, die ihm die spielgrösse »planungssicherheit« bzw. »gewinngarantie« bescherten).
dafür hat’s immer noch kein urbanes akw, immerhin.
*gründungsmitglied der woz