Basel-Stadt und Basel-Land sind zwei der weni­gen Kan­to­ne, in denen die Fall­zah­len im Gegen­satz zum Rest der Schweiz stark anstei­gen. Basel-Stadt hat nun reagiert.

Basel-Stadt schränkt ab Mon­tag, 23. Novem­ber mit einer neu­en Ver­ord­nung wei­ter ein:

• Restau­ra­ti­ons­be­trie­be sind für das Publi­kum geschlossen.
• Das Take-Away-Ange­bot muss zwi­schen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr ein­ge­stellt werden.
• Schlies­sung von Ein­rich­tun­gen im Sportbereich
• Schlies­sung von wei­te­ren Ein­rich­tun­gen und Betrieben
• Ver­an­stal­tun­gen gemäss Art. 6 Abs. 1 Covid-19-Veror­dung beson­de­re Lage gilt eine Ober­gren­ze von 15 Personen

Dies wird in Erläuterungen wei­ter erklärt.
Lesen Sie die Originaldokumente!

Wer am Nach­mit­tag in der Frei­en Stras­se ohne Mas­ke unter­wegs ist, kann nach Aus­kunft von Erfah­re­nen abge­mahnt werden.

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