Bern, 03.12.2021 — Ab Mon­tag, 6. Dezem­ber 2021, wird in der Schweiz die Zer­ti­fikats- und Maskenpflicht aus­geweit­et, die Home-Office-Empfehlung ver­stärkt sowie die Gültigkeit von Anti­gen-Schnell­tests verkürzt. Ausser­dem erhal­ten zer­ti­fikat­spflichtige Ver­anstal­tun­gen und Ein­rich­tun­gen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und gene­sene Per­so­n­en zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzicht­en. Dies hat der Bun­desrat nach Kon­sul­ta­tion der Kan­tone, der Sozial­part­ner und der zuständi­gen Par­la­mentskom­mis­sio­nen an sein­er Sitzung vom 3. Dezem­ber 2021 entsch­ieden. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Pati­entin­nen und ‑Patien­ten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virus­vari­ante. Die neuen Mass­nah­men sind bis am 24. Jan­u­ar 2022 befris­tet. Zudem gilt bei der Ein­reise eine ver­schärfte Testpflicht. Dafür wer­den ab mor­gen 4. Dezem­ber 2021 alle Län­der von der aktuellen Quar­an­täneliste gestrichen.

Die Infek­tio­nen nehmen seit eini­gen Wochen stark zu. Neben lokalen Aus­brüchen haupt­säch­lich in Schulen sowie in Alters- und Pflege­heimen bre­it­et sich das Virus auch wieder in der bre­it­en Bevölkerung aus. In den let­zten Wochen ist auch die Zahl der schw­eren Erkrankun­gen und damit der Druck auf den Inten­sivs­ta­tio­nen wieder stark gestiegen. Bei Geimpften und Gene­se­nen ist der Ver­lauf der Infek­tion in der Regel milde.

Der Bun­desrat beurteilt die Sit­u­a­tion derzeit als sehr kri­tisch. Das Auftreten der Omikron-Vari­ante stellt zudem neue Anforderun­gen an die Pan­demiebekämp­fung. Die Vari­ante wurde am 26. Novem­ber 2021 von der WHO als besorgnis­er­re­gend eingestuft. Es ist davon auszuge­hen, dass sie hoch ansteck­end ist, und es ist möglich, dass auch Per­so­n­en angesteckt wer­den kön­nen, die gegen die Delta-Vari­ante immun sind. Unklar ist auch, wie gut die Imp­fung vor schw­eren Ver­läufen schützt und wie gefährlich die neue Vari­ante ist.

Ziel: Spitäler ent­las­ten

Mit den ver­stärk­ten Mass­nah­men will der Bun­desrat die Ansteck­un­gen mit der Delta-Vari­ante reduzieren, damit die Spi­tal­struk­turen so gut wie möglich ent­lastet wer­den. Die Mass­nah­men sind vor­erst bis am 24. Jan­u­ar 2022 befris­tet. Um die Spitäler zu ent­las­ten, bleibt die Imp­fung das beste Mit­tel. Wichtig ist zudem die rasche Auf­frischimp­fung. Der Bun­desrat hat fol­gende Mass­nah­men beschlossen:

Ausweitung der Zer­ti­fikat­spflicht
Das Zer­ti­fikat belegt, dass jemand geimpft, gene­sen oder neg­a­tiv getestet ist (3G). Es reduziert das Über­tra­gungsrisiko stark. Die Zer­ti­fikat­splicht gilt neu in Innen­räu­men für alle öffentlichen Ver­anstal­tun­gen sowie für alle sportlichen und kul­turellen Aktiv­itäten von Laien. Die beste­hende Aus­nahme für beständi­ge Grup­pen unter 30 Per­so­n­en wird aufge­hoben. Zudem gilt neu bei Ver­anstal­tun­gen im Freien bere­its ab 300 Teil­nehmenden eine Zer­ti­fikat­spflicht. Bish­er lag die Gren­ze bei 1000 Teil­nehmenden.

Erfahrun­gen zeigen, dass das Risiko ein­er Ansteck­ung im pri­vat­en Rah­men beträchtlich ist. Bei Tre­f­fen im Fam­i­lien- und Fre­un­deskreis in Innen­bere­ichen gilt kün­ftig ab 11 Per­so­n­en die dringliche Empfehlung, das Zer­ti­fikat einzuset­zen. Für den Bun­desrat ist es wichtig, dass die Bevölkerung im pri­vat­en Bere­ich, ins­beson­dere an Fam­i­lien­an­lässen, beson­ders vor­sichtig ist.

Ausweitung der Maskenpflicht
Die Maske hat sich als ein­fach­es und kostengün­stiges Mit­tel bewährt, um die Über­tra­gung des Virus zu ver­hin­dern. Eine Maskenpflicht gilt drin­nen neu über­all dort, wo eine Zer­ti­fikat­spflicht gilt — auss­er bei pri­vat­en Tre­f­fen.

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Wo Masken­tra­gen nicht möglich ist, ist beson­dere Vor­sicht geboten. Es gel­ten deshalb Ersatz­mass­nah­men: eine Sitzpflicht für die Kon­suma­tion im Restau­rant oder das Erheben der Kon­tak­t­dat­en bei Kul­tur- und Sportak­tiv­itäten wie Chor­proben oder Hal­len­train­ings.

Alle öffentlichen Ein­rich­tun­gen mit Zer­ti­fikat­spflicht sowie alle Ver­anstal­tun­gen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und gene­sene Per­so­n­en (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzicht­en Geimpfte und gene­sene Per­so­n­en sind deut­lich weniger ansteck­end und nach ein­er Ansteck­ung mit ein­er sehr hohen Wahrschein­lichkeit von einem schw­eren Ver­lauf oder ein­er Hos­pi­tal­i­sa­tion geschützt. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zer­ti­fikate erweit­ert wer­den. Diese Anpas­sung wird erst per 13. Dezem­ber 2021 zur Ver­fü­gung ste­hen. Bis dann müssen die Betreiber der Ein­rich­tun­gen oder die Ver­anstal­ter manuell prüfen, ob die entsprechende Per­son geimpft oder gene­se­nen ist. Ein frei­williger Ein­satz der 2G-Regel wurde in der Kon­sul­ta­tion gewün­scht, unter anderem weil etwa in Dis­cos ein Betrieb mit Sitzpflicht bei Kon­suma­tion nicht wirtschaftlich sei.

Dringliche Home-Office-Empfehlung
Um die Kon­tak­te am Arbeit­splatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitar­bei­t­ende in Innen­räu­men eine Maske tra­gen, in denen sich mehrere Per­so­n­en aufhal­ten. Die grosse Mehrheit der Kan­tone und der Sozial­part­ner hat sich gegen eine Home-Office-Pflicht aus­ge­sprochen. Eine verbindliche Regelung hätte epi­demi­ol­o­gisch den stärk­eren Effekt als die Empfehlung.

Beschränkung der Gültigkeits­dauer der Testzer­ti­fikate

Die Gültigkeits­dauer der Anti­gen-Schnell­tests wird von 48 Stun­den auf 24 Stun­den reduziert — ab dem Zeit­punkt der Probeent­nahme. Die kürzere Gültigkeit erhöht die Aus­sagekraft der Testre­sul­tate; die Zeit­dauer, in welch­er Per­so­n­en mit gültigem Testzer­ti­fikat infek­tiös wer­den kön­nen, wird dadurch stark reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stun­den gültig.

Aufhe­bung der Kapaz­itäts­beschränkun­gen

Gemäss ein­er Vor­gabe des Covid-19-Geset­zes sind Kapaz­itäts­beschränkun­gen für öffentlich zugängliche Ein­rich­tun­gen und Betriebe sowie Ver­anstal­tun­gen und pri­vate Zusam­menkün­fte aufzuheben, sobald der impfwillige erwach­sene Teil der Bevölkerung «aus­re­ichend geimpft» ist. Diese Bes­tim­mung hat das Par­la­ment im Rah­men der Beratun­gen in der Som­mers­es­sion 2021 beschlossen. Nach den Anstren­gun­gen der Kan­tone und des Bun­des im Zusam­men­hang mit der Impf­woche, muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die impfwilli­gen Per­so­n­en ab 12 Jahren in der Schweiz geimpft sind. Dem Bun­desrat ist es auf­grund der Vor­gabe des Covid-19-Geset­zes nicht mehr möglich, aus epi­demis­ch­er Sicht wün­schenswerte Kapaz­itäts­beschränkun­gen anzuord­nen, namentlich in Innen­räu­men. Deshalb wer­den die verbleiben­den Kapaz­itäts­beschränkun­gen aufge­hoben, etwa für religiöse Zusam­menkün­fte, im Bil­dungs­bere­ich und für Ver­anstal­tun­gen draussen. Die Kan­tone kön­nen weit­er­hin Kapaz­itäts­beschränkun­gen vorse­hen.

Verzicht Testpflicht an Schulen
Der Bun­desrat verzichtet nach der Kon­sul­ta­tion darauf, alle Schulen der oblig­a­torischen Schulen und der Sekun­darstufe II zu verpflicht­en, repet­i­tive Tests anzu­bi­eten. 17 von 26 Kan­to­nen lehn­ten eine solche Verpflich­tung ab. Der Bun­desrat ist von der Wirk­samkeit repet­i­tiv­er Tests überzeugt. Mit diesen kön­nen Ansteck­un­gen früh ent­deckt und Über­tra­gungs­ket­ten unter­brochen wer­den. Damit wird auch die Gefahr reduziert, dass Schulen geschlossen oder ganze Klassen in den Fer­nun­ter­richt geschickt wer­den müssen.

Zusam­me­nar­beit von Bund und Kan­to­nen bestätigt

Fast alle Kan­tone sind mit den strate­gis­chen Grund­sätzen der Zusam­me­nar­beit von Bund und Kan­to­nen, die im Okto­ber 2020 vere­in­bart wur­den, weit­er­hin ein­ver­standen. Eine grosse Mehrheit ist zudem bere­it, weit­erge­hende Mass­nah­men zu ergreifen, falls die Mass­nah­men auf Bun­de­sebene auf­grund von region­al aus­geprägten Verän­derun­gen nicht aus­re­ichen soll­ten.

Ein­reise: Quar­an­täne aufge­hoben, Testpflicht ver­stärkt

Der Bun­desrat hat an sein­er Sitzung auch die Ein­reisebes­tim­mungen geän­dert. Ab mor­gen Sam­stag, 4. Dezem­ber 2021, wer­den sämtliche Län­der von der Quar­an­täneliste gestrichen. Um die Ein­schlep­pung der neuen Omikron-Vari­ante weit­er­hin möglichst zu ver­hin­dern, gilt bei sämtlichen Ein­reisen in die Schweiz neu ein ver­schärftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und gene­sene Per­so­n­en. Neben einem PCR-Test vor der Ein­reise ist ein zweit­er Test (PCR-Test oder Anti­gen­schnell­test) zwis­chen dem vierten und dem siebten Tag nach der Ein­reise durchzuführen. Mit diesem Test wird sichergestellt, dass infizierte Per­so­n­en, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus
angesteckt haben, erkan­nt wer­den. Die Testkosten müssen von den Ein­reisenden sel­ber getra­gen wer­den.

Nicht geimpften Drittstaat­sange­höri­gen, die aus Risikolän­dern oder ‑regio­nen in den Schen­gen-Raum ein­reisen wollen, wird die Ein­reise in die Schweiz für vorüberge­hende Aufen­thalte ohne Erwerb­stätigkeit bis zu 90 Tagen inner­halb eines Zeitraums von 180 Tagen — abge­se­hen von gewis­sen Aus­nah­men (Härte­fälle) — ver­weigert. Betrof­fen sind ins­beson­dere Touris­mus- und Besuch­saufen­thalte. Die Liste der Risikolän­der und Regio­nen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verord­nung 3 aufge­führt. Sie wird unter Berück­sich­ti­gung der Empfehlun­gen der EU-Kom­mis­sion für die Schen­gen-Staat­en laufend aktu­al­isiert.

Die Reichsidee 18
Tür.li 4 (2021)

Deine Meinung