Das Wort­pro­tokoll ist eigentlich kein Teil des SparSanierungspakets. Aber vielle­icht kön­nte mit bes­timmten Vari­anten trotz­dem noch ein biss­chen Geld zur Seite gelegt wer­den.

Der Aus­gangspunkt:
An der Gemein­de­v­er­samm­lung vom 19. Dezem­ber 2011 wurde auf Antrag des Gemein­der­ats eine Abstim­mung zur Pro­tokoll-CD gemacht. Diese wurde so arrang­iert, dass wenn auch nur 1 Stimme gegen die Pro­tokoll-CD abgegeben wird, diese nicht mehr veröf­fentlicht wird. Es waren drei Nein-Stim­men.
Dass diese Nein-Stim­men auch noch aus dem Lager der Ver­fechter der Super-direk­ten-Demokratie kamen (sprich Ein­wohn­errats­geg­n­er), deren Argu­men­ta­tion war, dass man an ein­er Gemein­de­v­er­samml­ng noch sagen kann, was man denkt, war doch erstaunlich.

Ursache dieses Antrags sei eine Inter­ven­tion der Daten­schutzbeauf­tragten des Kan­tons Basel-Land­schaft. Wurde uns damals vom Gemein­de­präsi­den­ten weis gemacht.

ProtokollCDDass über diesen Antrag nicht hätte abges­timmt wer­den dür­fen, auch nicht mit dem Ein­ver­ständ­nis der Gemein­de­v­er­samm­lung, wurde damals vom überko­r­rek­ten Gemein­de­präsi­den­ten nicht angetönt. Denn:
1. Die Trak­tanden­liste für die Gemein­de­v­er­samm­lung vom 19. Dezem­ber 2011 enthielt keinen Punkt für die Sistierung der Pro­tokoll CD.
2. Auch vier Tage vor der Gemein­de­v­er­samm­lung waren die Stimm­bürg­erIn­nen nicht im Besitze eines zusät­zlichen Trak­tan­dums.
3. Im Gemein­dege­setz § 57 (Geschäftsverze­ich­nis) Zif­fer 3 wird fest­ge­hal­ten, dass über Gegen­stände, die nicht in der vorgeschriebe­nen Form angezeigt wor­den sind, keine Beschlüsse gefasst wer­den dür­fen.
Die Daten­schützerin:
Ursu­la Stuc­ki, Daten­schutzbeauf­tragte BL:
»In der Zwis­chen­zeit kon­nte im Birs­felder-Anzeiger gele­sen wer­den, dass die Daten­schutzbe­hörde die Pub­lika­tion nicht ver­boten hat (wir wären dazu gar nicht befugt). Wir haben die Gemeinde jedoch gebeten, die Teil­nehmenden der Gemein­de­v­er­samm­lung resp. die betrof­fe­nen Per­so­n­en im Rah­men der Begrüs­sung zu Fra­gen, ob sie mit der Auf­nahme und der offe­nen Pub­lika­tion im Inter­net ein­ver­standen sind. Zudem haben wir emp­fohlen die Pro­tokolle in einem geschützten Bere­ich zu veröf­fentlichen.

Die bish­erige ungeschützte Art der Veröf­fentlichung der Ton­pro­tokolle wird dieser Vor­gabe nicht gerecht, denn sie lässt sich nicht auf eine genü­gende geset­zliche Grund­lage abstützen und geht über das Notwendi­ge hin­aus. Die prak­tizierte Pub­lika­tion kann deshalb einzig im Ein­ver­ständ­nis mit den betrof­fen Per­so­n­en recht­mäs­sig erfol­gen. Wir hof­fen, dass in Birs­felden eine Lösung gefun­den wer­den kann, die bei­de Seit­en zufrieden stellt, zumal die Gemeinde ja bere­its das Por­tal “My Birs­felden” nutzt und damit gute Voraus­set­zun­gen bietet.«

Da wäre, auch von der Daten­schützerin aus gese­hen, genü­gend Spiel­raum für ein Ton­pro­tokoll vorhan­den gewe­sen.

Das Wort­pro­tokoll:
Nach­dem etwa 2 Jahre nichts gegan­gen war und ich immer wieder vertröstet wurde, stellte ich einen Antrag, der endlich an der Gemein­de­v­er­samm­lung vom 23. Sep­tem­ber 2013 behan­delt wurde. Resul­tat nach lan­gen Diskus­sio­nen, Gegenanträ­gen, etc., was nicht mein Wun­sch war: Das berühmte Wort­pro­tokoll, das nun offen­bar doch wieder nie­mand haben will.

Und jet­zt auf Antrag der SVP (und Lau­rent Stoll?) soll also eine Vernehm­las­sung mehr Licht ins Dunkel brin­gen. Aber ich denke, auch hier wer­den sich wieder die alten Gräben auf tun.

Mein Vorschlag:

§ 7 Pro­tokoll der Gemein­de­v­er­samm­lung
1 Von der Gemein­de­v­er­samm­lung wird ein schriftlich­es Beschlusspro­tokoll erstellt. Über dieses wird an der jew­eils nach­fol­gen­den Gemein­de­v­er­samm­lung abges­timmt.
2 Die Gemein­de­v­er­samm­lung wird zwecks Erstel­lung des schriftlichen Beschlusspro­tokolls und zur späteren Doku­men­ta­tion auf Ton­träger aufgeze­ich­net.
3 Von der Aufze­ich­nung wird eine Pro­tokoll-CD erstellt, sequen­ziert nach den einzel­nen Trak­tanden.
4 Die Pro­tokoll-CD kann 25 Tage vor der näch­sten Gemein­de­v­er­samm­lung und auch später auf der Gemein­de­v­er­wal­tung ange­hört wer­den.

Im Begleitschreiben zur Vernehm­las­sung wird ein Ton­pro­tokoll zwar als aufwändig beze­ich­net. Wenn aber das Ton­pro­tokoll nicht zer­stück­elt wird in die einzel­nen Sprech­er, son­dern nur in die einzel­nen Trak­tanden, ist der Aufwand ger­ing. Und da die CD nur auf der Gemein­de­v­er­wal­tung ange­hört wer­den kann ist auch dem Daten­schutz in hohem Masse Rech­nung getra­gen.

Fazit:

Qual­ität des Vorschlags: kein offizieller Vorschlag des Gemein­der­ats, dafür ein­fach und gün­stig und der Zugang zum Urtext wird weit­er garantiert
Einges­parte Summe: geschätzt ca. CHF 5’000 pro Jahr
Betrof­fen: Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende, die nicht mehr tip­pen, son­dern sauber Ton­träger archivieren müssen
Kom­pe­tenz: die Gemein­de­v­er­samm­lung befind­et über die Änderung im Ver­wal­tungs- und Organ­i­sa­tion­sre­gle­ment
Umset­zungschan­cen: nach dem let­zten Chaos wagen wir hier keine Prog­nose

Zuweisung nicht möglich?
Mattiello am Mittwoch 1/29

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