Voten und Flug­blät­ter an der letz­ten Gemein­de­ver­samm­lung lies­sen es bereits erah­nen: Der Gemein­de­rat gibt sich mit sei­nem Stel­len­ab­bau auf dün­nes Eis. Der vpod hat ges­tern per Medi­en­mi­tei­lung ver­lau­ten las­sen, dass die Kün­di­gun­gen mit einer Auf­sichts­be­schwer­de ange­foch­ten wer­den. Anstatt Punkt für Pünkt.li heisst es des­halb heu­te Para­graph für Paragräph.li.

Kon­kret sind es zwei Regle­men­te, die Luft zum Inter­pre­tie­ren bie­ten und des­halb ein­mal mehr die Juris­ten reich machen dürf­ten. Wir hof­fen an die­ser Stel­le, die­se leben, wir­ken und ver­steu­ern in Birsfelden…

Nr. 1 ist das bereits kurz nach der Päck­li-Prä­sen­ta­ti­on zitier­te Ver­wal­tungs- und Orga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment. Dar­in heisst es:Screen Shot 2014-07-14 at 21.50.14Nun wirft das die Fra­ge auf, inwie­fern die Auf­he­bung von Stel­len sich mit einem Glo­bal­bud­get über­haupt beisst. Grund­sätz­lich ist es pro­blem­los zuläs­sig, ein Bud­get in den Aus­ga­ben zu unter­schrei­ten, solan­ge die ver­spro­che­ne und bewil­lig­te Leis­tung erbracht wird. Fakt ist hier ledig­lich, dass der Gemein­de­rat über die Auf­he­bung der Stel­len infor­mie­ren muss. Soll­te der Sou­ve­rän nicht ein­ver­stan­den sein, kann er zwar eine Erhö­hung der Aus­ga­ben bean­tra­gen. Letz­ten Endes ist es aber eine For­de­rung nach einer bestimm­ten Leis­tung, die allen­falls auch extern (also ohne Ein­fluss auf den Stel­len­plan) ein­ge­kauft wer­den könnte.

Auch wenn die Absicht hin­ter die­sem Para­gra­phen sicher eine ande­re war: Auf den vom Gemein­de­rat nun höchst wahr­schein­lich trotz­dem prak­ti­zier­ten Kün­di­gungs­ter­min per Ende Janu­ar 2015 wird es kaum einen Ein­fluss haben. Die Beschwer­de dürf­te es schwer und allen­falls auf­schie­ben­de Wir­kung haben. Da der Regie­rungs­rat momen­tan aber mit Wahl­kampf beschäf­tigt ist, stellt sich die Fra­ge nach der Dau­er der Auf­schie­bung und die Chan­cen von Punkt 2.

Nr. 2 ist näm­lich etwas sub­stan­ti­el­ler. Kon­kret geht es um Para­graph 15 im Per­so­nal­re­gle­ment:

Screen Shot 2014-07-14 at 22.22.44Beim Sanie­rungs­pa­ket tritt genau Absatz 3b) in Kraft. Nun wis­sen wir natür­lich nicht, ob es Ange­bo­te für “zumut­ba­re Auf­ga­ben­be­rei­che” gege­ben hat. Da aber aus­ser der Abtei­lungs­lei­tung “Leben in Birs­fel­den” (geht Zin­g­a­rel­li etwa zurück zum vpod?) und der stell­ver­tre­ten­den Abtei­lungs­lei­tung “Finan­zen” gera­de nichts frei ist, muss der Gemein­de­rat hier wahr­schein­lich mit “Nein” ant­wor­ten und sich auf den letz­ten Neben­satz beru­fen: Eine Zuwei­sung eines ande­ren Arbeits­be­reichs ist “nicht mög­lich”. Was das genau heisst? Dar­über darf jetzt der Regie­rungs­rat meditieren…

Schlusspfiff
Punkt für Pünkt.li (5):
Das berühmte TonWortprotokoll

2 Kommentare

Kommentiere

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.