Da trat vor einiger Zeit der Herr Spiesshofer, Chef des Industriekonzerns ABB zurück. Offenbar nicht ganz freiwillig, wie gut unterrichtete Kreise verlauten lassen. Ein Grossaktionär sei nicht mehr so zufrieden gewesen … So wie ich es verstehe, hat Herr Spiesshofer selbst gekündigt. Fristlos.
Hätte ich dies an einer meiner früheren Stellen gemacht, wäre ich für die nächste Zeit wohl ohne Job und ohne Verdienst dagestanden.
Ganz anders scheint dies bei Herrn Spiesshofer zu sein. Da soll noch einges an »Entschädigungen« fällig sein. Ob das wirklich eintrifft — oder in welchem Umfange — bleibt für den Moment offen. Schon alleine dass dies diskutiert wird, finde ich absonderlich:
• Da wird diskutiert, ob die 12monatige Kündigungsfrist nicht die Bezahlung des Grundsalärs in dieser Zeit notwendig mache. Das heisst etwa 5,4 Millionen Franken. Aber der hat doch selbst gekündigt … ?
• Weiter soll für ein einjähriges Konkurrenzverbot der Betrag von 8,5 Millionen Franken fällig sein.
• Unklar ist, ob Spiesshofer noch ein Aktienpaket bekommt. Dieses ist Teil des langfristigen Anreizprogramms. Falls Spiesshofer die dort gesteckten Ziele erreicht hat, erhält er die Aktien im Wert von aktuell rund 10 Millionen Franken.
Macht also nach bz, respektive Schweiz am Sonntag, um die 24 Millionen Franken fürs Nichtstun.
Abgangsentschädigungen dürfen aber von einem an der Börse gehandelten Unternehmen nicht bezahlt werden — ausser man sagt dem einfach nicht so?
Kommt Ihnen hier nicht auch der Abgang eines gewissen Novartis-Chefs in den Sinn?
Mir stellen sich hier die Fragen:
Wem schaden solche Regelungen?
Nur der Firma, den Aktionären, den Pensionskassen?
Kann man so viel Geld verdienen — oder bekommt man es einfach nachgeworfen?
Glauben Sie noch an die Wirkung der mit 68% Ja-Stimmen angenommenen Abzockerinitiative?
Alex Osterwalder
Mai 10, 2019
und genau auch deswegen sollte es heissen AHV (STAF) Nein. Seit Gestern ist in der Baz diesbezüglich ein Artikel, der es auf den Punkt bringt. Vor allem die Leserkommentare lassen tief blicken. Mit dem Wählen und Abstimmen, ist es wie mit den Software-Updates. Es ist ratsam bis am Schluss zu warten, das Wichtigste kommt immer dann, ans Licht, wenn die Anderen schimpfen.
https://www.bazonline.ch/articles/11891129
Christoph Meury
Mai 10, 2019
Ja, die Lohn- und Abfindungsschere ist weit offen! Im beschriebenen Fall müssen wir von einer Blutgrätsche gegen Ottonormalverbraucher reden. Ein grobes Foul, welches von der Gesellschaft mit einer Roten Karten sanktioniert werden müsste. Jedoch gilt nach George Orwell: «All animals are equal, but some are more equal than others.« Daher gibt es LohnempfängerInnen, welche zur Abfindung ein paar Millionen bekommen. Andere, welche bei vollem Lohn und gut ausstaffierter Rente mit 60 in den Ruhestand spazieren. Und dann gibt es noch die, welche strukturbereinigt von einem Tag auf den anderen auf die Strasse gestellt werden und dann bei der RAV, oder auf dem Sozialamt landen. Die Politik findet das (mit Ausnahmen) okay! Wir haben uns daran gewöhnt…