Die neusten Umfragen prognostizieren nach einem anfänglichen “Ja” jetzt doch ein deutliches “Nein” für bzw. gegen “1:12”. Der von economiesuisse angekündigte Massenexodus nach der Annahme der nur minder anders gelagerten “Abzockerinitiative” hat zwar nicht stattgefunden, die Angstkeule der Wirtschaft wirkt aber halt irgendwie doch.
Dabei ist es doch recht erstaunlich, dass das Schweizer Volk letzten Endes wieder denjenigen Glauben schenkt, die behaupten, ihr Lohn beruhe auf einem natürlichen Wettbewerb. Einem Wettbewerb, der die Wirtschaft weltweit in den Abgrund getrieben hat und schliesslich nur dank dem bösen Regulationsstaat gerettet werden konnte…
Interessant an der Debatte ist nun aber auch, was der Staat selber an Löhnen so zahlt. Die Bundesräte werden dabei oft als Positiv-Beispiel genannt: Immense Verantwortung — moderater Lohn. Doch wie sieht das auf anderen Ebenen aus?
Ohne die Gemeinderatsentschädigungen nochmals unter die Lupe zu nehmen, wollten wir von der Birsfelder Verwaltung wissen, wie es denn mit dem Verhältnis “tiefster Lohn : höchster Lohn” so aussieht. Kurz darauf hatten wir eine bis auf die Kommastelle genaue, exakte Angabe, die uns kurz darauf zu publizieren verboten wurde:
Sie haben von uns vor einigen Tagen eine Antwort auf Ihre Anfrage Lohnverhältnis erhalten.
Im Rahmen dieser Beantwortung ist es intern zu einem Missverständnis gekommen. Ich bin davon ausgegangen, dass ihnen das Lohnverhältnis der SteuerzahlerInnen gemeldet wird. Tatsächlich erhalten haben sie aber das Lohnverhältnis der Angestellten der Gemeinde.Grundsätzlich geben wir zu allen Fragen betreffend die Anstellungsverhältnisse – dazu gehört u.a. auch der Lohn – keine Auskünfte. Es handelt sich um besonders schützenswerte Personendaten, welche auch einem besonderen Schutz unterliegen. Im konkret vorliegenden Fall waren Sie an einer Verhältniszahl interessiert. Das mildert die Problematik etwas. Aufgrund unserer „Betriebsgrösse“ sowie der teilweise bekannten Lohneinstufung (Stichwort Anlehnung ans Kantonsmodell) wären dadurch aber Rückschlüsse auf konkrete, individuelle Löhne möglich, weshalb ich ihr Anliegen ablehnen muss.
Ich möchte sie also bitten, diese Zahl vertraulich zu behandeln und nicht zu publizieren.
Übrigens: eine gleich gelagerte Anfrage haben wir (ebenfalls) abgelehnt und nicht beantwortet.Martin Schürmann, Gemeindeverwalter
Dieser freundlichen Aufforderung kommen wir natürlich gerne nach! Es wäre aufgrund der (übrigens völlig harmlosen Zahl) ein leichtes gewesen, anhand der kantonalen Tabelle den tiefsten und den höchsten Lohn zu eruieren, auszurechnen und zwei Angestellten zuzuordnen. Wir sind auch sehr beruhigt, dass wenn es nur um die Daten aus den Steuererklärungen der Einwohnenden gegangen wäre, die Situation datenschutzrechtlich viel problemloser gewesen wäre. Und bei aller Korrektheit, die zum Schutz der schützenswerten Daten aufgewendet wurde, ging in der Antwort glatt die Tatsache unter, dass die Höflichkeitsform stets gross geschrieben wird.
Weisheit zum Artikel:
»Iber Gäld schwätzt me nit, – Gäld het me.«
Basler Daig