Da steht noch immer nichts! 2008 wurde die Parzelle 1610 von der W3- in die W4-Zone eingestuft. Dagegen erfolgte kein Einspruch.
Ursprünglich war die Parzelle einmal für ein eventuell notwendiges Schulhaus vorgesehen.
2010 beschloss die Gemeinde-versammlung, die Parzelle 1610 (Fröschenweg) im Baurecht abzugeben. Im Februar 2011 fand die Ausschreibung statt. Der Baurechtszins sollte mindestens Fr. 130’900.– betragen.
Die Berechnung des Baurechtszinses erfolgte nach der Berechnung „Partnerschaftlicher Baurechtsvertrag” der Kantonalbank Basel-Stadt. Dabei wurden offenbar bei der externen Baulandbewertung noch Berechnungsfehler gemacht, die den von der Gemeindeversammlung angestrebten Zins auf Fr. 100’000.– verminderten. Dabei spielten offenbar auch noch irgendwelche im Boden verlegte Leitungen eine Rolle.
Das Baurecht erhielten die Architekten Nussbaumer Trüssel AG, respektive ihre Baugenossenschaft Hagnau. Für die Baugenossenschaft, unter der Leitung der Architekten, entstand ein Projekt, das hier angesehen werden kann.
Die zukünftigen MieterInnen der Baugenossenschaft bringen mit ihren Anteilscheinen und einem Darlehen, je nach Wohnungsgrösse, das Kapital ein.
Das Interesse an diesen Wohnungen ist sehr gross, auch bei Birsfelder Familien.
Der recht ambitionierte Terminplan sah vor, dass die Wohnungen im Dezember 2014 bezugsbereit seien. Doch dem ist nicht so … noch stehen nur die Profile (wie beim Museumslift!).
EINSPRACHE!
Eine Einsprache verhinderte nun aber den rechtzeitigen Baubeginn. Wer der Einsprecher ist untersteht selbstverständlich dem Datenschutz. Die Einsprache richtete sich gegen diverse, vor allem technische Bauvorschriften (Grenzabstände, etc.). Richtete sich heisst es hier, weil sich der Bauherr in den letzten Tagen offenbar mit dem Einsprechenden aussergerichtlich geeinigt hat. Das Projekt wird jetzt voraussichtlich um etwas weniger als einen Meter Richtung Birs verschoben. Das Verfahren dazu ist jetzt beim Kanton eingeleitet und wird in ungefähr zwei bis drei Wochen abgeschlossen sein.
Gerechnet wird im Moment mit einem Baubeginn Mitte März 2014 und einem Einzugstermin etwa Mitte 2015.
Was heisst das für die Gemeinde Birsfelden?
• Da ist einmal der offenbar falsch berechnete Baurechtszins, der im Nachhinein verändert wurde und demnach nicht mehr dem Gemeindeversammlungsbeschluss entspricht.
Oder gab der Satz in den Erläuterungen dazu sämtlichen Spielraum: »Der effektiv erzielbare Verkaufspreis bzw. Baurechtszins ist das Ergebnis von Verkaufsverhandlungen und kann vom ermittelten Marktwert abweichen.«
• Und da ist noch der aktuelle, im Budget vorgesehene Baurechtszins, der aber erst mit der definitiven Baubewilligung zu laufen beginnt. Eigentlich hätte mit dem Bau schon 2013 begonnen werden sollen. Da kam die Einsprache dazwischen.
Das heisst, Birsfelden verliert einen Teil des Baurechtszinses. Und wer steht dafür gerade?
Ist es einfach die Gemeinde, die sich den Betrag ans Bein streichen muss?
Ist es der Einsprechende, der die Verhandlungen eventuell zu lange herauszog?
Oder ist es der Bauherr, der mit seinem Einlenken viel zu lange wartete?
Die Antwort kennt nur der Wind.
Und die Weisheit zum Artikel:
»Der Frosch, der im Brunnen lebt, beurteilt das Ausmaß des Himmels,
der sich darüber wölbt, nach dem Brunnenrand.«
mongolisches Sprichwort
Hasira
Feb 18, 2014
http://birsfaelde.wordpress.com/2012/11/03/was-macht-eigentlich-25/#comments