Da steht noch immer nichts! 2008 wur­de die Par­zel­le 1610 von der W3- in die W4-Zone ein­ge­stuft. Dage­gen erfolg­te kein Ein­spruch.
Ursprüng­lich war die Par­zel­le ein­mal für ein even­tu­ell not­wen­di­ges Schul­haus vorgesehen.

Bauland

2010 beschloss die Gemein­de-ver­samm­lung, die Par­zel­le 1610 (Frö­schen­weg) im Bau­recht abzu­ge­ben. Im Febru­ar 2011 fand die Aus­schrei­bung statt. Der Bau­rechts­zins soll­te min­des­tens Fr. 130’900.– betragen.

Die Berech­nung des Bau­rechts­zin­ses erfolg­te nach der Berech­nung „Part­ner­schaft­li­cher Bau­rechts­ver­trag” der Kan­to­nal­bank Basel-Stadt. Dabei wur­den offen­bar bei der exter­nen Bau­land­be­wer­tung noch Berech­nungs­feh­ler gemacht, die den von der Gemein­de­ver­samm­lung ange­streb­ten Zins auf Fr. 100’000.– ver­min­der­ten. Dabei spiel­ten offen­bar auch noch irgend­wel­che im Boden ver­leg­te Lei­tun­gen eine Rolle.

Das Bau­recht erhiel­ten die Archi­tek­ten Nuss­bau­mer Trüs­sel AG, respek­ti­ve ihre Bau­ge­nos­sen­schaft Hagnau. Für die Bau­ge­nos­sen­schaft, unter der Lei­tung der Archi­tek­ten, ent­stand ein Pro­jekt, das hier ange­se­hen wer­den kann.
Die zukünf­ti­gen Mie­te­rIn­nen der Bau­ge­nos­sen­schaft brin­gen mit ihren Anteil­schei­nen und einem Dar­le­hen, je nach Woh­nungs­grös­se, das Kapi­tal ein.
Das Inter­es­se an die­sen Woh­nun­gen ist sehr gross, auch bei Birs­fel­der Familien.

Bautafel

Der recht ambi­tio­nier­te Ter­min­plan sah vor, dass die Woh­nun­gen im Dezem­ber 2014 bezugs­be­reit sei­en. Doch dem ist nicht so … noch ste­hen nur die Pro­fi­le (wie beim Museumslift!).

EINSPRACHE!
Eine Ein­spra­che ver­hin­der­te nun aber den recht­zei­ti­gen Bau­be­ginn. Wer der Ein­spre­cher ist unter­steht selbst­ver­ständ­lich dem Daten­schutz. Die Ein­spra­che rich­te­te sich gegen diver­se, vor allem tech­ni­sche Bau­vor­schrif­ten (Grenz­ab­stän­de, etc.). Rich­te­te sich heisst es hier, weil sich der Bau­herr in den letz­ten Tagen offen­bar mit dem Ein­spre­chen­den aus­ser­ge­richt­lich geei­nigt hat. Das Pro­jekt wird jetzt vor­aus­sicht­lich um etwas weni­ger als einen Meter Rich­tung Birs ver­scho­ben. Das Ver­fah­ren dazu ist jetzt beim Kan­ton ein­ge­lei­tet und wird in unge­fähr zwei bis drei Wochen abge­schlos­sen sein.
Gerech­net wird im Moment mit einem Bau­be­ginn Mit­te März 2014 und einem Ein­zugs­ter­min etwa Mit­te 2015.

Was heisst das für die Gemein­de Birsfelden?

Da ist ein­mal der offen­bar falsch berech­ne­te Bau­rechts­zins, der im Nach­hin­ein ver­än­dert wur­de und dem­nach nicht mehr dem Gemein­de­ver­samm­lungs­be­schluss ent­spricht.
Oder gab der Satz in den Erläu­te­run­gen dazu sämt­li­chen Spiel­raum: »Der effek­tiv erziel­ba­re Ver­kaufs­preis bzw. Bau­rechts­zins ist das Ergeb­nis von Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen und kann vom ermit­tel­ten Markt­wert abweichen.«

 Und da ist noch der aktu­el­le, im Bud­get vor­ge­se­he­ne Bau­rechts­zins, der aber erst mit der defi­ni­ti­ven Bau­be­wil­li­gung zu lau­fen beginnt. Eigent­lich hät­te mit dem Bau schon 2013 begon­nen wer­den sol­len. Da kam die Ein­spra­che dazwi­schen.
Das heisst, Birs­fel­den ver­liert einen Teil des Bau­rechts­zin­ses. Und wer steht dafür gera­de?
Ist es ein­fach die Gemein­de, die sich den Betrag ans Bein strei­chen muss?
Ist es der Ein­spre­chen­de, der die Ver­hand­lun­gen even­tu­ell zu lan­ge her­aus­zog?
Oder ist es der Bau­herr, der mit sei­nem Ein­len­ken viel zu lan­ge wartete?

Die Ant­wort kennt nur der Wind.

 

Und die Weis­heit zum Artikel:

»Der Frosch, der im Brun­nen lebt, beur­teilt das Aus­maß des Him­mels,
der sich dar­über wölbt, nach dem Brun­nen­rand.«
mon­go­li­sches Sprichwort

 

Wochenrückblick
Mattiello am Mittwoch 1/8

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