Am 30. November 2014 werden wir über die Ecopop-Initiative, eigentlich »Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen«, abstimmen. In lockerer Abfolge werden wir uns in nächster Zeit mit diesem Thema befassen.
Hier bekommt der Bundesrat einen delikaten Auftrag:
Art. 73a (neu) Bevölkerungszahl 4 Er (Anm.Red.: der Bundesrat) darf keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen, die gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstossen oder Massnahmen verhindern oder erschweren, die zur Erreichung der Ziele dieses Artikels geeignet sind. |
Dieser Artikel hat es in sich. Er macht die eigentlichen Anliegen der Ecopoper zu einer Art »Überverfassung« in allen Lebenslagen. Das ist bedenklich. Ob das verfassungsrechtlich OK ist, würde ich jetzt einmal bezweifeln …
Andrerseits wäre dieser Artikel das geeignete Mittel um TTIP*, CETA*, TISA* & Co. zuverhindern.
*Sollten Sie davon noch nie gehört haben, dann informieren Sie sich doch und googeln Sie einen der Begriffe! Vielleicht möchten Sie dann ja auch, dass die Demokratie und freie Rechtssprechung nicht durch Freihandelsverträge ausgehebelt wird.
Das wars vorläufig zum Thema Ecopop-Initiative. Hier haben Sie die Links zu den vorherigen Artikel, wenn Sie etwas verpasst haben oder etwas noch einmal nachscheuen wollen:
Ecopop 1: Chronologie der Ȇberfremdungsinitiativen
Ecopop 2: Wer ist eigentlich Ecopop
Ecopop 3: Initiative Art. 73a, Absatz 1: Sinn und Zweck
Ecopop 4: Initiative Art. 73a, Absatz 2: Zulässiges Bevölkerungswachstum
Ecopop 5: Initiative Art. 73a, Absatz 3: Entwicklungshilfe = Familienplanung
Ecopop 6: Da sind Sie jetzt gerade!
Und die Weisheit zum Artikel:
»Die Verfassung eines Staates solle so sein,
daß sie die Verfassung des Bürgers nicht ruiniere..«
Stanislav Jerzy Lec