Zuerst gab das Thema viel zu reden, dann gab es für eine Person auf der Verwaltung viel zu schreiben und schliesslich gibt es jetzt viel zu lesen. Gemeint ist das Wortprotokoll der Doppelgemeindeversammlung vom Dezember.
Für die gut fünfzig Seiten bleibt zwar noch etwas Zeit, aber trotzdem solltest du es noch lesen, falls du beabsichtigst, an der kommenden Versammlung am 31. März teilzunehmen. Im Traktandum 1 wird nämlich darüber abgestimmt. Wer es nicht gelesen hat, hätte sich demnach korrekterweise zu enthalten. Also, ran an den Bandwurm! Sprachlich bietet das Dokument doch einige Highlights bzw. das Gegenteil davon. Der Schreibende kann sich da leider auch nicht ausschliessen.
Selbst mit blühender Fantasie beim kreativen Ausprobieren geeigneter Interpunktionspausen, wird der Text nicht wesentlich besser lesbar. Doch neben der formalen Frag(un)würdigkeit bleibt ein weiteres Kernanliegen irgendwie auf der Strecke. Doch wer wagt es, die Gretchenfrage zu stellen, die ganz am Ursprung des Verschwindens des Tonprotokolls liegt und die Protokollproblematik im Innersten zusammenhält, bzw. gehalten hat: Wie haben wir es mit dem Datenschutz?
Dazu lassen wir die Experten der NSA für uns ein kleines Experiment durchführen. Wir erinnern uns an den Mann, der eigentlich hätte Kinder hüten müssen und deshalb das für ihn einzig relevante Traktandum der Pensionskasse per Antrag verschieben liess. Wie hiess der jetzt nochmals? Lassen wir es doch rasch googeln und schauen uns die ersten paar Resultate an. Gefunden?
Oder der lustige Witz gegen Ende. Der frauenfeindliche mit dem Pelzmantel. Was war dort schon wieder die Pointe? Auch schnell eine Suchabfrage und schon wieder ganz vorne dabei bei den Treffern!
So ein Textdokument lässt sich also nicht nur leichter archivieren. Nein, die Google-Roboter können es auch viel leichter indexieren. Und weil damit das Hauptargument der Übung in sich zusammenfällt, gibt es von uns nur einen Stern für Gemeinderat und Verwaltung (wobei man auch für die Lesbarkeit noch einen abziehen könnte).
Hans-Peter Moser
Mrz 6, 2014
Es war nicht einfach, mich durch dieses Werk zu arbeiten. Ich staunte und verstand mein eigenes Wort nicht mehr. Sollten zukünftig die Vorträge in der Schriftsprache gehalten werden?
Franz Büchler
Mrz 6, 2014
Ich stellte am 22. Februar 2013 folgenden Antrag:
§ 8a Protokoll der Gemeindeversammlung, Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:
4 Der Tonträger kann von registrierten Stimmberchtigten mindestens zehn Tage vor der folgenden Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung angehört werden. Registrierte Stimmberechtigte haben auf http://www.birsfelden.ch geschützten Zugang zum Inhalt des Tonträgers.
Das wäre die einfachste Variante gewesen, die CD hätte nicht weiter bearbeitet werden müssen, ein zeitaufwändiges Verfassen eines Wortprotokolls wäre überflüssig gewesen.
Wenn in den Kommentaren des Gemeinderates zu den Berichten der Geschäftsprüfungskommission schon immer der Mangel an Ressourcen moniert wird, hier wäre eine Möglichkeit Ressourcen frei zu machen.
Ich hoffe, der Gemeindepräsident stellt an der nächsten Gemeindeversammlung die Frage:
»Wer hat die 51 Seiten wirklich gelesen?«