Seit dem 21. Dezember 2018 steht auf der Gemeinde-Website ein Brief mit einer Einladung zur Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Gemeindeordnung. Es geht dabei um zwei verschiedene Dinge:
1. Soll die Wahl in den Schulrat nicht mehr nach Parteistärke (Proporz) erfolgen, sondern nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Dies auf Begehren eines W. Zumsteg. Erwartet wird durch diese Änderung unter anderem, dass mehr Fachwissen Einzug in den Schulrat hält und all die kränkelnden Parteien nicht mehr so viele Listenfüller(innen) suchen müssen.
Ob das durch die Änderung tatsächlich erfolgt, wage ich zu bezweifeln.
2. Will der Gemeinderat das Initiativrecht neben der Gemeindeversammlung einführen. Für formulierte und nichtformulierte Initiativen. So könnte dann zum Beispiel die absurde Situation entstehen, dass eine Initiative mit den nötigen 500 Unterschriften an einer Gemeindeversammlung mit 175 Teilnehmern mit 60 Ja, 100 Nein und 15 Enthaltungen abgelehnt wird.
Mir scheint dafür die geforderte Unterschriftenzahl wesentlich zu hoch. Um den geschilderten Fall etwas weniger absurd erscheinen zu lassen, wäre die Unterschriftenzahl von 200 etwa gerechtfertigt. Das entspräche einer gut gerechneten durchschnittlichen Beteiligung an Gemeindeversammlungen.
3. Die Diskussion ist eröffnet …
Und die Weisheit zur Sache:
Zusammenhänge müssen nicht wirklich bestehen,
aber ohne sie würde alles zerfallen.