Seit dem 21. Dezem­ber 2018 steht auf der Gemein­de-Web­site ein Brief mit einer Ein­la­dung zur Ver­nehm­las­sung zu einer Teil­re­vi­si­on der Gemein­de­ord­nung. Es geht dabei um zwei ver­schie­de­ne Dinge:

1. Soll die Wahl in den Schul­rat nicht mehr nach Par­tei­stär­ke (Pro­porz) erfol­gen, son­dern nach dem Mehr­heits­wahl­ver­fah­ren (Majorz). Dies auf Begeh­ren eines W. Zum­steg. Erwar­tet wird durch die­se Ände­rung unter ande­rem, dass mehr Fach­wis­sen Ein­zug in den Schul­rat hält und all die krän­keln­den Par­tei­en nicht mehr so vie­le Listenfüller(innen) suchen müssen.
Ob das durch die Ände­rung tat­säch­lich erfolgt, wage ich zu bezweifeln.

2. Will der Gemein­de­rat das Initia­tiv­recht neben der Gemein­de­ver­samm­lung ein­füh­ren. Für for­mu­lier­te und nicht­for­mu­lier­te Initia­ti­ven. So könn­te dann zum Bei­spiel die absur­de Situa­ti­on ent­ste­hen, dass eine Initia­ti­ve mit den nöti­gen 500 Unter­schrif­ten an einer Gemein­de­ver­samm­lung mit 175 Teil­neh­mern mit 60 Ja, 100 Nein und 15 Ent­hal­tun­gen abge­lehnt wird.
Mir scheint dafür die gefor­der­te Unter­schrif­ten­zahl wesent­lich zu hoch. Um den geschil­der­ten Fall etwas weni­ger absurd erschei­nen zu las­sen, wäre die Unter­schrif­ten­zahl von 200 etwa gerecht­fer­tigt. Das ent­sprä­che einer gut gerech­ne­ten durch­schnitt­li­chen Betei­li­gung an Gemeindeversammlungen.

3. Die Dis­kus­si­on ist eröffnet …

Und die Weis­heit zur Sache:

Zusam­men­hän­ge müs­sen nicht wirk­lich bestehen,
aber ohne sie wür­de alles zerfallen.

 

 

 

Birsfelden von hinten 18/36
Wochenrückblick

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