Voten und Flug­blät­ter an der let­zten Gemein­de­v­er­samm­lung liessen es bere­its erah­nen: Der Gemein­der­at gibt sich mit seinem Stel­len­ab­bau auf dünnes Eis. Der vpod hat gestern per Medi­en­miteilung ver­laut­en lassen, dass die Kündi­gun­gen mit ein­er Auf­sichts­beschw­erde ange­focht­en wer­den. Anstatt Punkt für Pünkt.li heisst es deshalb heute Para­graph für Paragräph.li.

Konkret sind es zwei Regle­mente, die Luft zum Inter­pretieren bieten und deshalb ein­mal mehr die Juris­ten reich machen dürften. Wir hof­fen an dieser Stelle, diese leben, wirken und ver­s­teuern in Birs­felden…

Nr. 1 ist das bere­its kurz nach der Päck­li-Präsen­ta­tion zitierte Ver­wal­tungs- und Organ­i­sa­tion­sre­gle­ment. Darin heisst es:Screen Shot 2014-07-14 at 21.50.14Nun wirft das die Frage auf, inwiefern die Aufhe­bung von Stellen sich mit einem Glob­al­bud­get über­haupt beisst. Grund­sät­zlich ist es prob­lem­los zuläs­sig, ein Bud­get in den Aus­gaben zu unter­schre­it­en, solange die ver­sproch­ene und bewil­ligte Leis­tung erbracht wird. Fakt ist hier lediglich, dass der Gemein­der­at über die Aufhe­bung der Stellen informieren muss. Sollte der Sou­verän nicht ein­ver­standen sein, kann er zwar eine Erhöhung der Aus­gaben beantra­gen. Let­zten Endes ist es aber eine Forderung nach ein­er bes­timmten Leis­tung, die allen­falls auch extern (also ohne Ein­fluss auf den Stel­len­plan) eingekauft wer­den kön­nte.

Auch wenn die Absicht hin­ter diesem Para­graphen sich­er eine andere war: Auf den vom Gemein­der­at nun höchst wahrschein­lich trotz­dem prak­tizierten Kündi­gung­ster­min per Ende Jan­u­ar 2015 wird es kaum einen Ein­fluss haben. Die Beschw­erde dürfte es schw­er und allen­falls auf­schiebende Wirkung haben. Da der Regierungsrat momen­tan aber mit Wahlkampf beschäftigt ist, stellt sich die Frage nach der Dauer der Auf­schiebung und die Chan­cen von Punkt 2.

Nr. 2 ist näm­lich etwas sub­stantieller. Konkret geht es um Para­graph 15 im Per­son­al­re­gle­ment:

Screen Shot 2014-07-14 at 22.22.44Beim Sanierungspaket tritt genau Absatz 3b) in Kraft. Nun wis­sen wir natür­lich nicht, ob es Ange­bote für “zumut­bare Auf­gaben­bere­iche” gegeben hat. Da aber auss­er der Abteilungsleitung “Leben in Birs­felden” (geht Zin­garel­li etwa zurück zum vpod?) und der stel­lvertre­tenden Abteilungsleitung “Finanzen” ger­ade nichts frei ist, muss der Gemein­der­at hier wahrschein­lich mit “Nein” antworten und sich auf den let­zten Neben­satz berufen: Eine Zuweisung eines anderen Arbeits­bere­ichs ist “nicht möglich”. Was das genau heisst? Darüber darf jet­zt der Regierungsrat medi­tieren…

Schlusspfiff
Punkt für Pünkt.li (5):
Das berühmte TonWortprotokoll

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