Da tre­ffe ich heute auf meinem Weg zum Einkaufen grosse neue Plakate an. Und da macht es bei mir klick. Wollen die ein­fach Désirée Jaun ärg­ern? Denn:

Wie ich einem Artikel von onlinere­ports am 7. Mai gele­sen habe, hat Désirée Jaun auf den
9. Mai 2019 im Lan­drat eine Motion mit 16 Mitun­terze­ich­nen­den ein­gere­icht. Die Birs­felder Lan­drätin ver­langt ein Mora­to­ri­um beim 5G-Net­zaus­bau. Sie begrün­det diese Forderung der Motion (Motion anklick­en und Orig­inal­text lesen) und fol­gert:

»Der Regierungsrat wird aufge­fordert, ein zwei­jähriges Mora­to­ri­um gegen den Aus-und Auf­bau von 5G-Sendean­la­gen auf Kan­ton­s­ge­bi­et auszus­prechen. Dieses soll so lange aufrechter­hal­ten wer­den, bis ein­er­seits das BAFU den Bericht der man­datierten Arbeits­gruppe veröf­fentlicht hat und ander­er­seits unab­hängige wis­senschaftliche Erken­nt­nisse zu den poten­tiellen Gesund­heitss­chä­den für Men­sch, Tier und Pflanzen vor­liegen. Sollte dies in den näch­sten zwei Jahren nicht der Fall sein, wird über eine allfäl­lige Ver­längerung des Mora­to­ri­ums berat­en.«

Zum Glück kam heute auch die WOZ mit einem Artikel zum The­ma: Gren­zw­erte fall­en nicht vom Him­mel … Das ver­half zu fol­gen­den Zusatz­in­for­ma­tio­nen:

In der erwäh­n­ten »man­datierten Arbeits­gruppe des BAFU« hat auch Mar­tin Röös­li Ein­sitz. Er ist das Schweiz­er Mit­glied der ICNIRP (Inter­na­tionale Kom­mis­sion für den Schutz vor nichtion­isieren­der Strahlung), das ist ein pri­vater Vere­in, der Empfehlun­gen zu nicht-ion­isieren­den Strahlen abgibt. Wie viele Län­der hält sich auch die Schweiz an die Empfehlun­gen dieses Vere­ins.
Vor kurzem hat das Recherch­enet­zw­erk Inves­ti­gate Europe diesen Vere­in näher unter die Lupe genom­men, und der ”Tagesspiegel” kam zum Schluss: Die ICNIRP agiere als Kartell, das sys­tem­a­tisch Kri­tik ver­hin­dere. Wer der Frage nachge­he, warum die Warner­In­nen kaum wahrgenom­men wür­den, tre­ffe auf ein verblüf­fend­es Phänomen: »Die Mit­glieder der ICNIRP sind gle­ichzeit­ig auch in allen zuständi­gen Insti­tu­tio­nen der Län­der tätig und bes­tim­men so den offiziellen Diskurs.«

Die Ärztin­nen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) beschäfti­gen sich schon lange mit den Mobil­funkgren­zw­erten. Präsi­dent Peter Kälin sagt zum umstrit­te­nen Vere­in ICNIRP: »Die Herange­hensweise des ICNIRP basiert auf dem soge­nan­nten Schädlichkeits­be­weis. Das bedeutet, dass eine Tech­nolo­gie weit­er­hin benutzt wer­den kann, obwohl es schon deut­liche Hin­weise gibt, dass sie die Gesund­heit schädigt. Erst wenn der wis­senschaftliche Beweis für die Schädlichkeit hun­dert­prozentig erbracht ist, wird die Nutzung stark eingeschränkt oder ver­boten. Das kann Jahrzehnte dauern — wie zum Beispiel beim Asbest, dem Tabak oder bei Glyphosat.«

Na, dann streamt und down­load­et fröh­lich , ihr Ver­such­skan­inchen …

4b: »Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!«
Meine Frage (19)

1 Kommentar

Kommentiere

Deine Meinung