Die neusten Umfra­gen prog­nos­tizieren nach einem anfänglichen “Ja” jet­zt doch ein deut­lich­es “Nein” für bzw. gegen “1:12”. Der von economiesu­isse angekündigte Massenex­o­dus nach der Annahme der nur min­der anders gelagerten “Abzock­erini­tia­tive” hat zwar nicht stattge­fun­den, die Angstkeule der Wirtschaft wirkt aber halt irgend­wie doch.

Dabei ist es doch recht erstaunlich, dass das Schweiz­er Volk let­zten Endes wieder den­jeni­gen Glauben schenkt, die behaupten, ihr Lohn beruhe auf einem natür­lichen Wet­tbe­werb. Einem Wet­tbe­werb, der die Wirtschaft weltweit in den Abgrund getrieben hat und schliesslich nur dank dem bösen Reg­u­la­tion­sstaat gerettet wer­den kon­nte…

Inter­es­sant an der Debat­te ist nun aber auch, was der Staat sel­ber an Löh­nen so zahlt. Die Bun­desräte wer­den dabei oft als Pos­i­tiv-Beispiel genan­nt: Immense Ver­ant­wor­tung — mod­er­ater Lohn. Doch wie sieht das auf anderen Ebe­nen aus?

Ohne die Gemein­der­at­sentschädi­gun­gen nochmals unter die Lupe zu nehmen, woll­ten wir von der Birs­felder Ver­wal­tung wis­sen, wie es denn mit dem Ver­hält­nis “tief­ster Lohn : höch­ster Lohn” so aussieht. Kurz darauf hat­ten wir eine bis auf die Kom­mas­telle genaue, exak­te Angabe, die uns kurz darauf zu pub­lizieren ver­boten wurde:

Sie haben von uns vor eini­gen Tagen eine Antwort auf Ihre Anfrage Lohn­ver­hält­nis erhal­ten.
Im Rah­men dieser Beant­wor­tung ist es intern zu einem Missver­ständ­nis gekom­men. Ich bin davon aus­ge­gan­gen, dass ihnen das Lohn­ver­hält­nis der SteuerzahlerIn­nen gemeldet wird. Tat­säch­lich erhal­ten haben sie aber das Lohn­ver­hält­nis der Angestell­ten der Gemeinde.

Grund­sät­zlich geben wir zu allen Fra­gen betr­e­f­fend die Anstel­lungsver­hält­nisse – dazu gehört u.a. auch der Lohn – keine Auskün­fte. Es han­delt sich um beson­ders schützenswerte Per­so­n­en­dat­en, welche auch einem beson­deren Schutz unter­liegen. Im konkret vor­liegen­den Fall waren Sie an ein­er Ver­hält­niszahl inter­essiert. Das mildert die Prob­lematik etwas. Auf­grund unser­er „Betrieb­s­grösse“ sowie der teil­weise bekan­nten Lohne­in­stu­fung (Stich­wort Anlehnung ans Kan­ton­s­mod­ell) wären dadurch aber Rückschlüsse auf konkrete, indi­vidu­elle Löhne möglich, weshalb ich ihr Anliegen ablehnen muss.

Ich möchte sie also bit­ten, diese Zahl ver­traulich zu behan­deln und nicht zu pub­lizieren.
Übri­gens: eine gle­ich gelagerte Anfrage haben wir (eben­falls) abgelehnt und nicht beant­wortet.

Mar­tin Schür­mann, Gemein­de­v­er­wal­ter

Dieser fre­undlichen Auf­forderung kom­men wir natür­lich gerne nach! Es wäre auf­grund der (übri­gens völ­lig harm­losen Zahl) ein leicht­es gewe­sen, anhand der kan­tonalen Tabelle den tief­sten und den höch­sten Lohn zu eruieren, auszurech­nen und zwei Angestell­ten zuzuord­nen. Wir sind auch sehr beruhigt, dass wenn es nur um die Dat­en aus den Steuer­erk­lärun­gen der Ein­wohnen­den gegan­gen wäre, die Sit­u­a­tion daten­schutzrechtlich viel prob­lem­los­er gewe­sen wäre. Und bei aller Kor­rek­theit, die zum Schutz der schützenswerten Dat­en aufgewen­det wurde, ging in der Antwort glatt die Tat­sache unter, dass die Höflichkeits­form stets gross geschrieben wird.

Weisheit zum Artikel:

»Iber Gäld schwätzt me nit, – Gäld het me.«
Basler Daig

Adväntskaländer.li 1/17
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