Schlagwort:Teilrevision

Der Anspruch der Gemeinde ist edel: Rest­los alle Regle­mente wer­den nach Ver­al­tetem durch­forstet, auf Wider­sprüche geprüft und nöti­gen­falls in ein­er rev­i­dierten Ver­sion dem Sou­verän in Form ein­er Gemein­de­v­er­samm­lungsvor­lage serviert. Nach…