Es ist heiss draussen, sehr heiss. Und es wird noch wärmer. Die Natur lei­det unter den hohen Tem­per­a­turen und der fehlen­den Feuchtigkeit. Deshalb wurde durch den Kan­tonalen Führungsstab per 19.07.2022 ein Feuerver­bot im Wald und an Wal­drän­dern erlassen. Dabei gilt:
Es ist ver­boten, im Wald und an Wal­drän­dern Feuer zu ent­fachen. Min­destab­stand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für ein­gerichtete Feuer­stellen, sowie für selb­st mit­ge­brachte Holz-/Kohle-Grills.
Es ist ver­boten, bren­nende Zigaret­ten, andere Raucher­waren oder Stre­ich­hölz­er wegzuwerfen.
Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlich­er Funkenflug).
Hin­sichtlich des Nation­alfeiertags mah­nt der Kan­tonale Führungsstab auch im Sied­lungs­ge­bi­et zum vor­sichti­gen Umgang mit Feuer­w­erk. Der Abstand zum Wald muss min­destens 200 Meter betragen.
Das Steigen­lassen von Him­mel­s­later­nen ist generell verboten.
Küsel und Dwarrel haben auch in Birsfelden zugeschlagen
A Basic Call to Consciousness 10

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