Neu gibt es also das (wahrschein­lich) von Fur­rer-Hugi erfun­dene Ethik-Komi­tee. Wir haben schon ein­mal kurz darüber berichtet. Das »Ethik-Komi­tee« set­zt sich unter anderem aus The­olo­gen und Kirchen­poli­tik­ern zusam­men, die sich vor allem ner­ven, dass sich Kirchge­mein­den in den Abstim­mungskampf ein­mis­chen. Fragt sich hier auch, was die denn anderes tun? Wenn man sich da etwas ein­li­est, kom­men einem ganz schnell zwei berühmte Per­sön­lichkeit­en in den Sinn:

1. George Orwell mit seinem Roman »1984«.
In diesem Roman spricht die Obrigkeit und das gläu­bige Volk von Ozeanien »Newspeak« oder zu deutsch »Neusprech«.
In der kleinen Gram­matik, die dem Buch ange­hängt ist, steht:
»Die Neusprache war die in Ozeanien einge­führte Amtssprache und zur Deck­ung der ide­ol­o­gis­chen Bedürfnisse des Eng­soz erfun­den wor­den. Sie hat­te nicht nur den Zweck, ein Aus­drucksmit­tel für die Weltan­schau­ung und geistige Hal­tung zu sein, die den Anhängern des Eng­soz allein angemessen war, son­dern darüber hin­aus jede andere Art des Denkens auszuschalten.«
So wurde dann aus Zwangslager ein Lust­lager, aus dem Kriegsmin­is­teri­um ein Friedens­min­is­teri­um. Auch gab es das Pro­le­fut­ter, wom­it man die arm­seli­gen Lust­barkeit­en und die ver­lo­ge­nen Nachricht­en meinte, mit denen die Massen von der Partei abge­speist wurden.

2. Don­ald Trump und seine Fake News und Alter­na­tiv­en Fakten
Unter­dessen wis­sen alle, was Fake News sind. Und alle wis­sen auch, dass nicht der grosse Don­ald das Wort »Alter­na­tive Fak­ten« in Umlauf gebracht hat, son­dern seine Press­esprecherin. Also nicht ein­mal das hat er alleine geschafft.

Neu ein­gerei­ht in diese Gruppe haben sich nun …

3. Fur­rer-Hugi mit seinem Ethik-Komi­tee
Die »Wer­beagen­tur der Konz­erne« scheint nun mit ein­er Kom­bi­na­tion der bei­den Trump’schen Wortschöp­fun­gen zu arbeit­en. Schauen wir doch ein­mal ein biss­chen in die »Statuten« dieses Komi­tees hinein. Blau die Anti-KVI-Ethik, schwarz das Gegenargument:

Wie Bundes‑, Nation­al- und Stän­der­at lehnt auch das Ethik-Komi­tee die extreme Ini­tia­tive entsch­ieden ab, weil diese über das Ziel hin­auss­chiesst und ein zu gross­es Exper­i­ment darstellt. Das Par­la­ment hat aber einen indi­rek­ten Gegen­vorschlag beschlossen, der automa­tisch in Kraft tritt, wenn die Volksini­tia­tive abgelehnt wird. Diesen unter­stützt das Ethik-Komitee.
Nun: So ein­deutig war das Abstim­mungsre­sul­tat in den Räten doch nicht. Und es brauchte viele Kniffs und Tricks von Nation­al­rat Rue­di Noser und Bun­desrätin Karin Keller-Sut­ter, bis sie das geschafft hatten.

Das Ethik-Komi­tee ist gegen die KVI, weil nur Schweiz­er Unternehmen für ihre Liefer­an­ten in Drit­tweltlän­dern haften, während Fir­men aus dem Aus­land unkon­trol­liert Waren oder Dien­stleis­tun­gen in die Schweiz exportieren dürfen.
Dass im Aus­land ganz ähn­liche Bestre­bun­gen im Gange sind, z.B. in Deutsch­land, in Kana­da und auch in der EU, wird natür­lich unterschlagen.

Die KVI ist eine «Anti-Entwick­lungslän­der-Ini­tia­tive», weil sich Schweiz­er Unternehmen aus heiklen Län­dern zurückziehen und Investi­tio­nen stre­ichen müssten. Dies ver­grössert die Armut vor Ort und ist nicht im Inter­esse dieser Länder.
Wenn Unternehmen Investi­tio­nen stre­ichen müssten, weil ihr Ver­hal­ten in einem Land unethisch ist, ist ja schon alles gesagt. Ganz neu ist auch, dass sich diese Kreise plöt­zlich um das Wohl von Entwick­lungslän­dern kümmern.

Ein Bericht des Bun­desrats vom Win­ter 2018 zeigt, dass Unternehmen ihre Ver­ant­wor­tung sehr wohl wahrnehmen: 80 Prozent der Schweiz­er Grossun­ternehmen ver­fü­gen über eine Men­schen­recht­spoli­tik gemäss den UNO-Vor­gaben. Fir­men haften in unserem Land zudem bere­its nach gel­ten­dem Recht selb­stver­ständlich für Schä­den, die sie in der Schweiz verur­sachen. Und Schweiz­er Unternehmen haften auch heute schon nach dem Recht des aus­ländis­chen Staates, wenn sie im Aus­land einen Schaden verur­sachen. Für solche Haf­tungskla­gen sollen aber weit­er­hin die Gerichte im Aus­land, wo der Schaden ent­standen ist, zuständig sein und nicht die Schweiz­er Gerichte.
Es sind ja auch 99,9% der Schweiz­er anständi­ge Leute, die wed­er betrü­gen, stehlen noch mor­den. Und trotz­dem haben wir Geset­ze, die dies verbieten.
Zudem ist es eben in vie­len afrikanis­chen, asi­atis­chen und südamerikanis­chen Staat­en nicht möglich Fak­ten einzuk­la­gen, weil die Geset­ze dieser Staat­en nicht genü­gen oder weil oft auch die Gerichte kor­rupt sind.

Die meis­ten Unternehmen gehen Prob­leme im Dia­log mit Betrof­fe­nen und im Hin­blick auf koop­er­a­tive Lösun­gen an. Diese zwar nicht per­fek­te, aber bewährte Strate­gie wird durch die KVI tor­pediert. Das führt zu Gericht­sprozessen statt kon­struk­tivem Dialog.
Die KVI tor­pediert keine koop­er­a­tiv­en Lösun­gen, wenn sie im Rah­men der Geset­ze und ohne Kor­rup­tion zu Lösun­gen kommen.

Die absurde Haf­tungsaus­dehnung und die Beweis­las­tumkehr machen die Ini­tia­tive zu lukra­tivem Juristenfutter.
Aber wie schon von der Ethik-Kom­mis­sion gesagt, haben 80% ja nichts zu befürcht­en. Warum eigentlich nur 80%?

Unternehmen sollen ger­adeste­hen für Schä­den, die sie anricht­en. Es ist aber ungerecht und nicht zielführend, wegen einzel­ner schwarz­er Schafe der ganzen Wirtschaft ein Korsett anzule­gen, in dem sie kaum mehr atmen kann.
Ein Korsett drückt nur, wenn man zu dick ist.

Es ist recht­sim­pe­ri­al­is­tisch, die Ein­hal­tung von Men­schen­recht­en und Umweltschutz an Schweiz­er Gerichte gemäss Schweiz­er Recht zu delegieren. Damit wird anderen Staat­en sig­nal­isiert, ihre Geset­ze und ihre Recht­spflege seien untauglich. Es ist eine Anmas­sung, mit unseren Rechts- und Moralvorstel­lun­gen aus der Ferne über die Sit­u­a­tion für Men­schen und Umwelt in anderen Län­dern richt­en zu wollen.
Das ist wieder mal raf­finierte Ablenkung: Leute, die mit dem Sys­tem des Neolib­er­al­is­mus seit Jahren einen Wirtschaft­sim­pe­ri­al­is­mus von nie gewe­sen­em Aus­mass betrieben haben und ihn weit­er­hin betreiben wollen, und sich so mas­siv an den Län­dern der südlichen Hemis­phären bere­ich­ern, wer­fen den KVI-Leuten Impe­ri­al­is­mus auf rechtlich­er Ebene vor?
Diese Aus­sage zeugt von einem unglaublichen Zynis­mus. Mit der KVI richt­en wir nicht über die Sit­u­a­tion von Men­schen und Umwelt in andern Län­dern, son­dern wir helfen, dass diese Men­schen endlich ein men­schen­würdi­ges Dasein führen kön­nen und dass die Konz­erne endlich für die verur­sacht­en Umweltschä­den ger­ade ste­hen müssen. Die Betrof­fe­nen wären dankbar, wenn sie endlich dank einem kor­rup­tions­freien Schweiz­er Gericht zu ihrem Recht kämen. Und das wäre vielle­icht ein Anreiz für die Staat­en, ihre Geset­ze und ihre Recht­spflege etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Indem ihnen die ein­schlägi­gen Ver­fahren ent­zo­gen wer­den, wird den Län­dern im Süden die Möglichkeit genom­men, eine Recht­skul­tur zu entwick­eln, die heuti­gen Stan­dards entspricht. Dies liegt nicht im Inter­esse ihrer Bevölkerung.
Das Prob­lem der Recht­sen­twick­lung in vie­len Län­dern ist nicht die KVI, son­dern die Rechtsver­hin­derung durch Kor­rup­tion der dor­ti­gen Recht­skul­tur und der Regierun­gen durch die Grosskonz­erne. Es ste­ht allen Men­schen frei in ihren Heimatlän­dern zu kla­gen, die KVI ver­hin­dert das nicht.

Men­schen­rechte und Umweltschutz sind inter­na­tionale The­men, so dass es inter­na­tionale Vor­gaben von UNO und OECD braucht. Bei ein­er Annahme des Gegen­vorschlags des Stän­der­ates set­zt die Schweiz auf ein inter­na­tion­al abges­timmtes Vorgehen …
… das bis heute kaum zus­tande kommt, weil es genau von den Lob­by­is­ten der Grosskonz­erne ver­hin­dert wird.

Eigentlich ver­langt die Konzernverantwortungsinitiative
keine spezielle Ethik.
Sie ver­langt ein­fach nur Anstand!

 

Jetzt muss sogar der Teufel dran glauben :-)
Barry, sein Rettungsfässchen und die KVI

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