Zur Erinnerung:
Im Artikel »Sparen ist heute nicht sparen!« forderten wir auf, Vorschläge für Mehreinnahmen oder Verzichte zu Gunsten der Gemeinde Birsfelden zu machen. Unser Kollege Franz Büchler machte den folgenden Vorschlag:
»Die Gemeinde Birsfelden fordert vom Kanton Basel-Landschaft einen Anteil am Wasserzins, wie das für jede Bündner und Walliser Gemeinde mit Kraftwerken oder Staudämmen ganz selbstverständlich ist.«
Wir haben uns ein bisschen kundig gemacht und können dazu noch die folgenden Hintergrundinformationen liefern.
Zum Thema:
Der Kanton Basel-Landschaft verdient mit dem Kraftwerk Birsfelden einiges.
So kommen Fr. 262’500.– Dividende zusammen und Fr. 2’729’743.– für die Konzession Wassernutzung für die Energieerzeugung. Zusammen macht das Fr. 2’992’243.–. Alle Zahlen aus dem Jahresbericht 2012.
Dem stehen Kosten von Fr. 580’000.– als Betriebskostenanteil für die Schiffahrtsanlagen entgegen. Warum der Kanton Basel-Landschaft als Aktionär diesen Betriebskostenanteil bezahlen muss und nicht die Kraftwerk Birsfelden AG ist uns schleierhaft, aber so sind wohl die Abmachung.
Lassen wir also dem Kanton die Dividende unangetastet, ziehen beim Konzessionsbatzen die Unkosten ab, so bleiben aus dem »Wasserzins« noch immer Fr. 2’467’243.– jährlich, manchmal mehr, manchmal weniger, je nach Wassermenge.
Jede Berggemeinde in der Schweiz, die von einem Wasserkraftwerk respektive einem Staudamm betroffen ist, bekommt in der Regel ihren Wasserzins-Anteil.
Und: Es wäre nicht mehr als recht und billig, wenn auch die Gemeinden Birsfelden, Muttenz und weiter oben auch Augst jeweils ihren Anteil an diesem Wasserzins bekämen.
Leider konnten wir nicht eruieren, wie genau der Kanton das Recht zu diesem Wasserzins bekam. Einerseits regelt die Bundesverfassung und ein »Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte« die Verleihung an den Kanton:
»Art. 1
1 Der Bund übt die Oberaufsicht aus über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte der öffentlichen und der privaten Gewässer.
2 Als öffentliche Gewässer im Sinne dieses Gesetzes gelten die Seen, Flüsse, Bäche und Kanäle, an denen nicht Privateigentum nachgewiesen ist und die Gewässer, die zwar im Privateigentum stehen, aber von den Kantonen in Bezug auf die Nutzbarmachung der Wasserkräfte den öffentlichen Gewässern gleichgestellt werden.
Art. 2
1 Das kantonale Recht bestimmt, welchem Gemeinwesen (Kanton, Bezirk, Gemeinde oder Körperschaft) die Verfügung über die Wasserkraft der öffentlichen Gewässer zusteht.
2 Wo das gegenwärtige kantonale Recht die Verfügung über die Wasserkraft öffentlicher Gewässer den Uferanstössern zuspricht, bleibt es bis zu seiner Aufhebung durch die Kantone in Kraft.«
So kam der Kanton zum Recht die Konzession zu erteilen. Im Kantonalen Recht ist »SGS 493, Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden« zuständig und sagt:
»Artikel 19 Verleihungsgebühr und Wasserzins«
Das Kraftwerksunternehmen hat den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Verhältnis ihrer Kraftanteile eine einmalige Gebühr und einen jährlichen Wasserzins zu entrichten, welche die beiden Kantone im Rahmen der für das Kraftwerk Albbruck-Dogern geltenden Bestimmungen festsetzen. Die Höhe des Wasserzinses ist jedoch um den Betrag einer allfälligen Sondersteuer auf Wasserkräfte oder daraus erzeugter Energie zu vermindern.«
Die Gemeinden sind hier eigentlich nicht ausgeschlossen. Aber der Kanton hat sie wohl geflissentlich übersehen … Wo hier nun die Gemeinden Birsfelden und Muttenz stehen müssten, überlassen wir den findigen Juristen, sie werden schon einen Weg wissen.
Wie wir am 27. März 2014 aus der bz Basel erfahren, wurde der Kanton Basel-Landschaft als viertletzter Kanton ins Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS aufgenommen. Dies habe so lange gedauert, weil zäh ums Kraftwerk Birsfelden gerungen wurde. Pegoraro: »Wir haben in zähen Verhandlungen erreicht, dass wir für das Kraftwerk Birsfelden die bundesrätliche Zusicherung erhalten haben, dass die Unterschutzstellung nicht allen anderen Interessen vorgeht.« Dabei ging es vor allem um die Austiefung der Rheinsohle. Die Konzession für das Kraftwerk Birsfelden läuft 2034 aus. Die Konzession muss also neu ausgehandelt werden. Spätestens bis dann sollte auch Birsfelden einbezogen werden. Viel besser aber wäre schon vorher, wenn der Kanton guten Willens ist.
Die Aufforderung geht also an unsere Gemeinderäte und ‑rätin und selbstverständlich auch an Frau Sara Fritz, die ja alle auch im Landrat zuhause sind, eventuell in Zusammenarbeit mit den andren betroffenen Gemeinden, einen Anteil an diesem Wasserzins einzufordern.
So etwa 700’000.– wären doch den Einsatz wert …
Sie können diesen Vorschlag bewerten. Im ersten angehängten Kommentar heisst Daumen rauf: Finde ich gut. Und Daumen runter: Finde ich nicht gut.
Sie können aber auch eigene Kommentare schreiben und weitere Verzichts- oder Mehreinnahmen-Vorschläge machen.
redaktion birsfälder.li
Jun 14, 2014
DAS IST SO ETWAS WIE EINE ABSTIMMUNG
Sie können diese Ausführungen zum Vorschlag von Franz Büchler hier bewerten.
Unsere Birsfelder Landräte sollen sich für einen Anteil am Wasserzins stark machen!
Daumen rauf heisst: Vorschlag gut, unsere Landräte sollen bitte an die Arbeit.
Daumen runter heisst: Vorschlag nicht gut. Lasst die Finger davon.
Danke für Ihre Bewertung.
Selbstverständlich können Sie selbst noch Kommentare schreiben.
Peter Meschberger
Jun 14, 2014
Das gehört auch wieder zum Thema “von Liestal ausgelacht werden”. Aber vielleicht haben sich auch die Mentalitäten im Vergleich zu früher verändert, zumal heute fünf (5!) LandrätInnen aus Birsfelden in Liestal “sitzen” und nicht wie damals nur eine® oder zwei, die dann oft nicht einmal die Unterstützung der eigenen Parteikolleginnen und ‑Kollegen hatten.
Es wäre den Versuch allemal wieder wert.
Der Finanzausgleich lässt grüssen: Wenn doch schon die ach so armen reichen Gemeinden mit ihren Steuersätzen um 50% herum (Birsfelden 62%) durch die Zahlungen an den Finanzausgleich noch viiieeel ärmer werden und das nicht sein darf, so wäre dies doch ein Weg, dass Birsfelden zu etwas mehr Finanzen kommen könnte.
Neben dem Rheinhafen ist das Kraftwerk durch entgangene Landreserven eine weitere indirekte Dienstleistung Birsfeldens an den Kanton, bzw. die ganze Bevölkerung (Landesversorgung via Rheinhäfen, Versorgung mit günstigem umweltgerecht hergestelltem Strom).
Einmal mehr gilt deshalb: entgangene Gewinne durch nicht mögliche wirtschaftliche Nutzung des für Rheinhafen und Kraftwerk benötigten Landes sollten doch irgendwie kompensiert werden.
Gerade im Hinblick auf die kommende Überarbeitung des Finanzausgleichs MÜSSEN unsere Landräte und Landrätinnen hier den Finger drauf halten.
Die dritte Problematik ist das Sternenfeld selber, von wo aus alle Jahre Millionenbeträge von Baurechtszinsen der Wohnüberbauungen an die dort grösste Landeigentümerin, die Stadt Basel fliessen.…
Schönes Wochenende
Peter Meschberger