Der kluge Mann baut vor.
Du musst den Brunnen graben, bevor du Durst hast.
Wer ernten will, muß erst den Samen streuen.
Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht.
Wer nicht im Sommer sammelt ein, der wird im Winter dürftig sein.
So weit eine kleine Einstimmung zum Thema Vorsorge. Dazu gehört auch der Schutzschirm auf dem Titelbild.
Und wir haben im Moment viele Gründe Vorsorge zu treffen. Wenn ich allerdings das Wort Vorsorge google, bekomme ich nichts als Hinweise auf finanzielle Vorsorge. Gut, auch wichtig. Aber Vorsorge wäre in so vielen Bereichen wichtig(er):
Zum Beispiel Impfen zur Pandemie-Bewältigung.
Zum Beispiel viele Massnahmen zur Klimakrise-Bewältigung.
Zum Beispiel eine gescheite Hilfe in armen Ländern.
Jeder Mensch ist verpflichtet, Vorsorge für sich selbst zu tragen. Man nennt dies auch Eigenverantwortung.
Dann gibt es aber Bereiche, die für einen einzelnen Menschen zu schwierig, zu komplex, zu gross sind.
In diesen Bereichen müss(t)en Parteien, Parlamente, Bundesratende einspringen, einspringen nach dem sogenannten Vorsorgeprinzip.
Nehmen wir als Beispiel die Klimakrise: Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes ist es Aufgabe des Bundes und der Parlamente sofort neue Möglichkeiten aufzugleisen. Sie tun das nicht! Oder wie es mein zweijähriger Enkel einmal formulierte: »Bitzi waatä!«
Dabei weiss der Bundesrat ganz genau, zu was ihn das Vorsorgeprinzip verpflichtet. Er hat sich dies in einem Gutachten selbst zuschreiben lassen.
Das »Gutachten im Auftrag des BAFU betreffend Kohärenz, allgemeine Bestimmungen (Grundprinzipien, Begriffe) in der Umweltgesetzgebung des Bundes« von 2018 sagt auf 625 Seiten unter anderem:
»Das Vorsorgeprinzip gilt als tragendes — und international anerkanntes — umweltrechtliches Prinzip; es hat vorwiegend programmatischen Charakter. Mithin dient es zum einen als Entscheidungsregel für den Gesetz- und Verordnungsgeber für den Fall, dass wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen. Zudem soll es verhindern, dass der Staat mangels Gewissheit untätig bleibt. Zum anderen wird es bei der Rechtsanwendung als Auslegungshilfe herangezogen. Schliesslich wird ihm auch ein justiziabler Gehalt zugestanden.«
In einem »Synthesepapier der interdepartementalen Arbeitsgruppe „Vorsorgeprinzip“, August 2003« an dem BAG, BUWAL, BLW, BVET, seco und EDA beteiligt waren, ist zu lesen:
»Mögen sich die verschiedenen Definitionen im Wortgehalt und der Reichweite unterscheiden, so haben sich im Lauf der vergangenen Jahre doch gemeinsame Schlüsselelemente herauskristallisiert. Diese können wie folgt beschrieben werden:
1. Das Vorsorgeprinzip ist relevant in Situationen mit fehlender, bzw. ungenügender wissenschaftlicher Sicherheit in Bezug auf mögliche Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge und gleichzeitig starken Hinweisen auf eine ernsthafte Bedrohung der Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt.
2. Bei Vorliegen wissenschaftlicher Unsicherheit besteht das Recht oder die Pflicht, vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen. Die Ausführung bzw. Durchsetzung des Prinzips soll mittels transparenter und rechtsstaatlicher Prozesse erfolgen.
3. Durch weitere Forschung, auch nach Alternativen, soll versucht werden, die wissenschaftliche Unsicherheit zu beseitigen.
Teilweise wird auch die Meinung vertreten, dass eine Beweislastumkehr verlangt werden kann, wonach die Beweislast für die Sicherheit dem Verursacher einer möglicherweise gefährlichen Aktivität und nicht deren potenziellen Opfern obliegt (Beweislastumkehr).«
In Deutschland ist das Volk schon etwas weiter. Klimaaktivisten haben geklagt und Recht bekommen. Lesen Sie selbst!
Ich glaube, ich muss demnächst einmal dem Bundesrat schreiben.
Hans-Jörg Beutter
Jul 24, 2021
Ihr enkel ist ein ausserordentlicher glückspilz!
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er hat nicht nur einen landesüblichen vorfahrer ;-(, sondern einen vorsorglichen vordenker in seiner nächsten nähe.