Was hat Birs­felden unter dem täglichen Indi­vid­ual- und Schw­erverkehr gelit­ten, als in den Siebziger­jahren die Auto­bahn vor Birs­felden endete und die Abfahrt nach Basel durch Birs­felden geleit­et wurde.
Heute müssen wir die »Quartier­strassen« ab 17 Uhr für den Frem­den­verkehr sper­ren, damit bei den täglichen Staula­gen der ganze Verkehr nicht durch die Wohn­quartiere schleimt.
Und über­haupt: Müssen eigentlich all die roten Con­tain­er-Trans­porte durch Birs­felden bran­den­berg­ern, um an ihren Bes­tim­mung­sort zu kommen?
Des­gle­ichen all die Dumper, so benen­nen sich auch die Muldenkip­per, die mit geschätzt 100 Dez­i­bel durch die Strassen der Quartiere rat­tern, wer­den immer lästiger. Sie dienen nicht mehr nur dem Ver­schieben von Aushub inner­halb von Baustellen, son­dern wer­den für den Zu- und Abtrans­port von allen möglichen Mate­ri­alien ver­wen­det … und soll­ten eigentlich nur 30 km/h fahren. Da ist allerd­ings die »Verord­nung über die tech­nis­chen Anforderun­gen an Strassen­fahrzeuge« ziem­lich unübersichtlich …

Seit man im Hafen bei HOLCIM Beton und Kies holen oder abladen kann, wer­den auch jew­eils die kürzesten Wege von dort in die Stadt benützt und das ist in vie­len Fällen die Hard­strasse. Dieser Verkehr wird wird weit­er zunehmen, ist ein­mal die Bauschut­treini­gungsan­lage im Hafen gebaut, wird ein­mal am Auto­bah­n­tun­nel Aus­fahrt Birs­felden-Basel gebaut, etc.

Und das nervt die Anwohn­er, so unter anderen Christoph Meury, der darum auf der Gemein­de­v­er­wal­tung nachfragte.
In der fol­gen­den Antwort sind auch seine Fra­gen enthal­ten (jew­eils kursiv):

FRAGE resp. Aussage:
Die Gemeinde hat den Abschnitt der Hard­strasse als Quartier­strasse für den Zubringer­di­enst deklar­i­ert. Ein Last­wa­gen­ver­bot soll den gewerblichen Verkehr ein­schränken und auf den Sta­tus Zubringer­di­enst zurückstutzen.

ANTWORT resp. Präzisierung:
• Die Hard­strasse ist eine Sam­mel­strasse. Die Beze­ich­nung Quartier­strasse existiert im offiziellen Fachge­brauch nicht. Die Erschlies­sungsstrasse kommt der Quartier­strasse aber inhaltlich am nächsten.
• Für die Hard­strasse gilt Ver­bot für Last­wa­gen mit Zusatz­text »Zubringer­di­enst ges­tat­tet«. Dieses Ver­bot gilt vom Entsorgungs­be­trieb an der Hard­strasse (bis dor­thin sind LKW erlaubt) bis zur Kreuzung Hard­strasse / Rhe­in­felder­strasse bei der alten Ver­wal­tung (gilt in bei­de Richtungen)

FRAGE:
Ist es daher kor­rekt, dass die Hard­strasse neu als Tran­si­tachse und Abkürzung für den gewerblichen Kies­trans­port genutzt wer­den darf? Fall­en die Vorderkip­per nicht unter das Last­wa­gen­ver­bot? Toleriert der Gemein­der­at die Nutzung der Quartier­strasse mit Vorderkip­pern, welche als Kies­trans­porter für Baustellen in der nähren Umge­bung (bis hin zu Baustellen in der Zürcher­strasse) genutzt werden?

ANTWORT:
Ja, die Hard­strasse darf durch diese Fahrzeuge befahren wer­den, denn:
• Vorderkip­per (auch Dumper genan­nt) wer­den auss­chliesslich als soge­nan­nte Motorkar­ren eingelöst.
• Dabei spielt das Gewicht des Fahrzeugs keine Rolle, kann also bis 3.5t sein (sind die wenig­sten) oder über 3.5t bis 7t (die meisten).
• Wenn die Fahrzeuge so ein­gelöst sind, fall­en diese auch nicht unter das sig­nal­isierte Lastwagen-Fahrverbot.

FRAGE:
Hat der Gemein­der­at nicht Bedenken, dass in naher Zukun­ft und mit dem Aus­bau des Recy­cling-Hotspots in der ehe­ma­li­gen Staats­grube Bauschutt- und Kies­trans­porte in alle Rich­tun­gen, auch quer durch die Quartier­strassen zunehmen wer­den und daher rechtzeitig/frühzeitig Mass­nah­men ergrif­f­en wer­den müssen, um solche Abkürzun­gen dicht zu machen und den gewerblichen Verkehr, ins­beson­dere den Baustel­len­verkehr, von den Quartier­strassen fern zu halten?

ANTWORT:
Der Gemein­der­at wird sich im Zusam­men­hang mit der geplanten Bauschut­tre­cy­clin­gan­lage dafür ein­set­zen, dass der Verkehr die dafür vorge­se­henen Durch­gangsstrassen und nicht Sam­mel- und/oder Quartier­strassen benutzt.

FRAGE:
Ist der Gemein­der­at bere­it das Fahrver­bot durch die Quartier­strassen strenger auszule­gen und Vorderkip­per und ähn­liche gewerbliche Trans­port­fahrzeuge expliz­it aus den Quartier­strassen zu verbannen?

ANTWORT:
Das wird nicht möglich sein, denn dafür müsste ein all­ge­meines Fahrver­bot erlassen wer­den. Das ist aus unser­er Sicht nicht sinnvoll.

Fre­undliche Grüsse
Mar­tin Schürmann

Kom­men­tar:
Stellt sich von mir aus allerd­ings die Frage:
Da gibt es jede Menge dif­feren­zierte Fahrver­bote, die zusät­zlich ange­bracht wer­den kön­nen. Da sollte doch auch das obige Schild (Titel­bild) möglich sein …

Der kreativ­en Schöp­fung des Motorkar­ren­dumper­mulden­vorderkip­pers sollte doch auch eine etwas kreati­vere Sig­nal­i­sa­tion ent­ge­genge­set­zt werden …

Eine Wasserleitung der IWB in Birsfelden
sprachlos

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