Auf der Web­site der Ban­kier­ver­ei­ni­gung kann man unter den Titel »Abschaf­fung der Stem­pel­ab­ga­ben und Reform der Ver­rech­nungs­steu­er« lesen:
»Der Ban­ken­platz Schweiz gehört inter­na­tio­nal zu den bes­ten. Ins­ge­samt wer­den hier­zu­lan­de Ver­mö­gen in der Höhe von rund CHF 7,3 Bil­lio­nen ver­wal­tet. Davon stammt rund die Hälf­te von Kun­den im Aus­land. Bei der grenzüberschreitenden Ver­mö­gens­ver­wal­tung ist der Finanz­platz Schweiz – mit einem Markt­an­teil von 27% – welt­weit die Num­mer eins. Das ist ein kla­res Zei­chen für ein hohes Ver­trau­en in die Arbeit der Schwei­zer Ban­ken. Die­se Stel­lung ver­dankt die Schweiz zudem den attrak­ti­ven Stand­ort­be­din­gun­gen sowie der hohen Wett­be­werbs- und Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit der Branche.
Ein star­ker Wirt­schafts- und Finanz­platz braucht einen star­ken Kapi­tal­markt. Heu­te fährt der Schwei­zer Kapital‑, Geld und Kre­dit­markt vor allem auf­grund steu­er­li­cher Hürden jedoch mit ange­zo­ge­ner Hand­brem­se. So erhebt der Bund eine Emis­si­ons­ab­ga­be auf Akti­en von 1%. Zudem ist auf Käu­fen und Ver­käu­fen inlän­di­scher und aus­län­di­scher Wert­schrif­ten jedes Mal eine Umsatz­ab­ga­be von 0,15 bezie­hungs­wei­se 0,3% abzu­lie­fern. Die­se bei­den Stem­pel­ab­ga­ben stel­len eine Emis­si­ons- und eine Han­dels­brem­se dar.
Zusätz­lich wer­den die Wert­schrif­ten mit einer Ver­rech­nungs­steu­er belas­tet. Auf Zin­sen und Divi­den­den von inlän­di­schen Wert­schrif­ten müssen die Emit­ten­ten 35% an der Quel­le belas­ten und dem Fis­kus überweisen. Der Inves­tor erhält somit nur 65% vom Ertrag. Je nach Wohn­sitz­land kann er die rest­li­chen 35% zwar teil­wei­se oder ganz zurückfordern. Dies ist aber mit Kos­ten und Risi­ken ver­bun­den, die Ver­rech­nungs­steu­er und die mit ihr ver­bun­de­nen auf­wen­di­gen Rückforderungsverfahren machen schwei­ze­ri­sche Titel daher inter­na­tio­nal unattraktiv.«

Was man sich fra­gen darf:
• Wie kommt es denn, dass ein der­art unat­trak­ti­ver Ban­ken­platz 27% der welt­weit grenz­über­schrei­ten­den Ver­mö­gens­ver­wal­tun­gen anzie­hen kann. Sind denn die Ver­mö­gen anle­gen­den Leu­te der­art dumm?
• Dass die 35% Ver­rech­nungs­steu­er nicht ande­res sind als eine Hür­de der Steu­er­hin­ter­zie­hung, dass die­se also zurück­be­zahlt wird, wenn der Ertrag ver­steu­ert wird, wird natür­lich nicht erwähnt.
Und schon sind wir wie­der beim abge­schöpf­ten, unver­dien­ten Geld!

Dass die­ses Begeh­ren der Abschaf­fung der Stem­pel­steu­er in einer Zeit kommt, in der der Bund vie­le Mil­lio­nen an »Coro­na­kre­di­ten« und À‑fonds-per­du-Bei­trä­gen für Coro­na­ge­schä­dig­te zu ver­dau­en hat, ist schlicht und ein­fach eine Frech­heit der bür­ger­li­chen Lob­by­is­ten! Dazu passt, wenn Petra Gös­si FDP-Prä­si­den­tin sagt: »Wir brau­chen ein natio­na­les Fit­ness­pro­gramm … Wir müs­sen den Arbeits­markt fle­xi­bi­li­sie­ren, das Arbeits­recht der Zeit anpas­sen …« Und wen sie im Blick hat, ist unschwer aus­zu­ma­chen — sicher nicht den Finanz­platz Schweiz.

Und auch eco­no­mie suis­se bläst ins glei­che Horn: »Eigen­ka­pi­tal nicht bestra­fen – erst recht nicht in der Kri­se: Die eid­ge­nös­si­schen Räte machen den Weg frei für die längst überfällige Abschaf­fung der Emis­si­ons­ab­ga­be auf Eigen­ka­pi­tal. Nun ergreift die SP Schweiz das Refe­ren­dum und schä­digt so kri­sen­be­trof­fe­ne Unter­neh­men ganz direkt. Nach Ver­lus­ten müssen zahl­rei­che Fir­men gera­de jetzt ihr Eigen­ka­pi­tal auf­sto­cken. Die wirt­schaft­li­che Erho­lung darf nicht durch eine ana­chro­nis­ti­sche Abga­be belas­tet werden.«

Dass die­se Steu­er­ab­schaf­fer die kri­sen­be­trof­fe­ne Schweiz direkt schä­di­gen, schei­nen sie nicht zu mer­ken. Und so muss ich innert kur­zer Zeit den Spruch ein zwei­tes Mal brin­gen: »Wer als Werk­zeug nur einen Ham­mer hat, sieht in jedem Pro­blem einen Nagel.«

Die NZZ kann in der Stem­pel­steu­er durch­aus auch posi­ti­ve Sei­ten sehen:
»Stem­pel­steu­er befeu­ert das Geschäft.
Welt­weit wird argu­men­tiert, kon­ven­tio­nel­le Anla­ge­fonds sei­en wegen der stren­gen Regu­lie­rung für vie­le Anwen­dun­gen zu teu­er. Immer mehr neu­es Anla­ge­geld fliesst in Index-Invest­ments wie ETF oder Index­fonds. Die­se inves­tie­ren genau so, wie ein Finanz­markt­in­dex auf­ge­baut ist, und stel­len ein diver­si­fi­zier­tes Invest­ment zu tie­fen Kos­ten dar. Sie sind hoch­gra­dig ska­lier­bar: Es ist also gut, wenn es eher weni­ge, aber mög­lichst gros­se sol­che Fonds gibt, weil deren Kos­ten dann beson­ders tief sind. War­um also wer­den in der Schweiz noch Unmen­gen klei­ner Fonds aufgelegt?
Der Haupt­grund dürf­te die Stem­pel­steu­er sein. Fonds sind von die­ser befreit, und zwar sowohl bezüg­lich der Wert­schrift­en­trans­ak­tio­nen, die sie sel­ber täti­gen, als auch der Aus­ga­be und der Rück­nah­me von Fonds­an­tei­len. Für Ver­si­che­rer, Fami­ly-Offices und Pen­si­ons­kas­sen ist es dar­um lukra­tiv, ihre Invest­ments in Fonds-Form zu fas­sen (z. B. Ein­ein­le­ger-Fonds von Pen­si­ons­kas­sen). Die Bran­che blickt denn auch mit einer gewis­sen Sor­ge auf die Bestre­bun­gen zur Abschaf­fung der Stem­pel­steu­er, so posi­tiv ein sol­cher Schritt für den Finanz­platz ins­ge­samt wäre.«

Aus dem Argu­men­ta­ri­um der Refe­ren­dum­s­in­iti­an­ten:
»Die Abschaf­fung der Emis­si­ons­ab­ga­be ist erst der Anfang der bür­ger­li­chen Salamitaktik.
Mit der USR III (Unter­neh­mens­steu­er­re­form III) woll­ten die Bür­ger­li­chen Gross­kon­zer­ne und Aktionär:innen mas­siv bevor­zu­gen. Damit sind sie in der Volks­ab­stim­mung hoch­kant geschei­tert. Nun wol­len sie das scheib­chen­wei­se nach­ho­len. Die Abschaf­fung der Emis­si­ons­ab­ga­be auf Eigen­ka­pi­tal macht als ers­te Etap­pe den Anfang. Die zwei­te Etap­pe der Stem­pel­steu­er-Abschaf­fung ist in der zustän­di­gen Kom­mis­si­on bereits beschlos­sen und die drit­te Etap­pe in der Pipe­line. Gesamt­kos­ten: 2,2 Mil­li­ar­den Fran­ken.«

Viel­leicht den­ken Sie anläss­lich der Abstim­mung im Sep­tem­ber wie­der an die­sen Artikel!
Danke!

Michael Elsener erklärt Ihnen die »Ehe für alle«
Wohl lieber keine Miete als eine kleine Miete?

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